27/06/2013
Aktionäre müssen ihre Banken künftig selber retten
Die EU-Finanzminister haben beschlossen, nach welchen Regeln Banken künftig gerettet werden sollen – oder eben abgewickelt. Aktionäre, aber auch Bankkunden müssen sich auf Verluste einstellen.
Marode Großbanken in Europa werden künftig in erster Linie auf Kosten ihrer Eigner und Gläubiger und nicht länger mehr nur vom Steuerzahler gerettet. Die EU-Finanzminister hätten sich in der Nacht zu Donnerstag in Brüssel auf Haftungsregeln für Banken geeinigt, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach der Sitzung in Brüssel.
Der Staat soll demnach erst an letzter Stelle Löcher in Bankbilanzen stopfen. Zuvor sollen Aktionäre, Bankanleihebesitzer und Bankkunden mit Guthaben über 100.000 Euro Opfer bringen. Die Mitgliedsstaaten können davon aber Ausnahmen machen, wenn die Verlustbeteiligung gravierende Folgen hätte.
"Für die normalen Anleger und Sparer ist das eine eher theoretische Übung, aber für die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes ist das ein wichtiger Schritt", sagte Schäuble. Die Regeln sorgten für ein verantwortungsvolleres Verhalten der Banken, erklärte der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem.
Die Mitgliedsstaaten müssen über das Gesetz jetzt noch mit dem Europäischen Parlament verhandeln. Es gibt den nationalen Abwicklungsbehörden weitreichende Eingriffsrechte in strauchelnde Geldhäuser. Sie können kleinere Banken künftig einfacher und nach europaweit einheitlichen Regeln schließen.
EU-Regeln für Banken
Die Haftung von Eigentümern und Gläubigern, das sogenannte Bail-in, greift erst bei systemrelevanten Großbanken, die sanierungsfähig und stark mit anderen Banken verstrickt sind. Ihre Pleite könnte das gesamte Finanzsystem ins Wanken bringen.
Aus Angst vor fatalen Kettenreaktionen hatten die EU-Staaten in der Bankenkrise 2008 nicht gewagt, Geldhäuser pleitegehen zu lassen. Binnen drei Jahren stützten sie die Banken mit einem Drittel der gesamten EU-Wirtschaftsleistung, größtenteils mit inzwischen abgelösten Garantien. Der irische Staat ging darüber fast pleite. In großem Stil mussten Bankinvestoren erstmals bei der Rettung Zyperns finanziell bluten.
Schäuble gegen Wettbewerbsverzerrungen
Das Abwicklungsgesetz markiert nun eine Wende – Ziel ist es, die Steuerzahler von milliardenschweren Rettungsaktionen zu verschonen. Künftig können auch Privatkunden mit Ersparnissen über 100.000 Euro Geld verlieren. Beträge bis zu dieser Grenze bleiben dagegen gesetzlich garantiert.
Das Prinzip sei zwar einfach, konkret aber schwierig anzuwenden, weil die Lage der einzelnen Banken unterschiedlich sei, sagte Schäuble. Wichtig sei, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen unter den Banken komme.
Deutschland, die Niederlande und andere Staaten hatten in den Verhandlungen auf eine weitreichende Gläubigerbeteiligung und möglichst einheitliche Regeln gepocht. Frankreich dagegen kämpfte für nationalen Spielraum, um im Krisenfall doch lieber früher als später wieder mit öffentlichen Geldern eingreifen zu können.
Wichtig ist nach den Worten des französischen Finanzministers Pierre Moscovici, dass auch der Euro-Rettungsfonds ESM als Finanzierungsquelle ausdrücklich eingeschlossen ist.
Einlagensicherung soll neu geregelt werden
Das Gesetz zur Bankenabwicklung ist ein wichtiges Element der Bankenunion, die in der Euro-Zone aufgebaut werden soll. Die EU-Staaten hatten sich vorgenommen, die wesentlichen Bausteine dazu bis Ende Juni auf den Weg zu bringen. Abgesegnet ist bereits die zentrale Bankenaufsicht für die Euro-Zone unter Führung der Europäischen Zentralbank. Mit der Banken-Abwicklung steht eine weitere Säule. Die Reform der Einlagensicherung steht noch aus.
Beim EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag werden die Staats- und Regierungschefs zu weiteren Schritten drängen. In der kommenden Woche will die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine engere Verzahnung der bisher nur nationalen, von den Banken finanzierten Abwicklungsfonds vorsieht.
Über diesen Plan wurde schon im Vorfeld heftig gestritten. Deutschland sperrt sich gegen einen zentralen europäischen Fonds, bei dem etwa deutsche Sparkassen für eine französische Großbank einzustehen hätten. Die Abwicklungsvorschriften seien nicht nur graue Theorie, sagte ein EU-Diplomat. "Jeder weiß, es gibt ein schwarzes Loch in Europas Bankensektor."
Wenn es noch eines Beweises bedürfte, wie dringend Regeln zur Bankeninsolvenz sind, liefert diesen die Veröffentlichung skandalöser Äußerungen von Bankern der maroden irischen Anglo Irish Bank, die mit 30 Milliarden Euro öffentlicher Gelder gerettet wurde.
Zur Frage, warum er der Zentralbank eine viel niedrigere Zahl von sieben Milliarden Euro nannte, sagte der ehemalige Kapitalmarktchef laut Abschrift eines Telefonmitschnitts von 2008, bei einer realistischen Darstellung hätte es womöglich von Anfang an keine Rettungsaktion gegeben. Die Zahl habe er sich "aus dem A***h" gezogen.
NEUE BEHÖRDE
Die EU-Staaten sollen spezielle Abwicklungsbehörden schaffen, die Krisenbanken zur Sanierung zwingen oder auch schließen könnten. Die Behörden können für Garantien oder Kapitalspritzen, die bei der Restrukturierung einer Bank gebraucht werden, einen neuen Krisenfonds nutzen. Das Geld dafür müssen die Banken aufbringen. Die EU-Kommission hatte einen Satz von einem Prozent der gedeckten Einlagen vorgeschlagen, die über zehn Jahre aufgebracht werden müssten. Für Deutschland wären das 16 Milliarden Euro. Die EU-Staaten wollen nur 0,8 Prozent vorschreiben. Das Europäische Parlament will mindestens ein Prozent.
KRISENMANAGEMENT
Je schlechter die Lage wird, umso stärker können die Behörden eingreifen. Das Konzept zum Krisenmanagement sieht dazu drei Stufen vor: Vorbeugung, frühes Eingreifen und Abwicklung. In der ersten Phase müssen die Banken Notfallpläne zum Umgang mit Finanzklemmen aufstellen. Die Behörden erarbeiten gleichzeitig Abwicklungspläne und können die Bank zu einer Änderung ihres Notfallplans zwingen, wenn sie Schwachstellen finden. Sobald die Bank nicht mehr genug Eigenkapital vorweist, kann die Behörde anordnen, den Notfallplan umzusetzen und vorübergehend einen Sonderverwalter bestellen, um die Bank am Leben zu erhalten. Ist die Pleite nicht mehr abzuwenden, übernimmt die Behörde die Kontrolle. Sie kann kleine Banken schnell schließen. Eine Großbank, deren Pleite der gesamten Wirtschaft schaden kann, würde aufgespalten und teilsaniert. Der gesunde Teil kann über eine Brückenbank verkauft werden. Die faulen Vermögenswerte einer Bank werden ausgelagert und liquidiert. Um das zu finanzieren, sollen zum einen die nationalen Krisenfonds aufgebaut werden, zum anderen müssen nicht nur Aktionäre, sondern auch Anleihegläubiger und vermögende Sparer verzichten. Einlagen unter 100.000 Euro bleiben gesetzlich geschützt.
FORDERUNGSVERZICHT
Betroffen sind alle Verbindlichkeiten, hinter denen keine Sicherheiten oder Garantien stehen. Nacheinander werden je nach Bedarf zuerst die Aktionäre, dann Besitzer nachrangiger Anleihen und von Hybridpapieren, dann vorrangige Anleihegläubiger und Kunden mit Bankeinlagen weit über 100.000 Euro wie Unternehmen und dann erst Privatkunden und kleine Firmen mit Ersparnissen über 100.000 Euro zur Kasse gebeten. Damit es im Krisenfall genug verwertbare Schuldscheine gibt, sollen die Banken ein Minimum von acht Prozent ihrer Bilanzsumme in solchen Kapitalformen halten. Sollten noch höhere Verluste anfallen, können weitere fünf Prozent über die nationalen Krisenfonds oder den Euro-Rettungsschirm ESM gedeckt werden. Übersteigt der Finanzbedarf die Schwelle von 13 Prozent, werden wieder Bankinvestoren zur Kasse gebeten.
ZEITRAUM
Ab wann die Haftungsregel gelten soll, ist noch offen. Geplant ist 2018, Deutschland drängt auf einen früheren Zeitpunkt. Klar ist, dass die Gläubigerbeteiligung schon bei direkten Bankenhilfen des ESM gelten soll, die ab Mitte kommenden Jahres möglich sein werden
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