06/12/2024
LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN RECHTSSICHER GESTALTEN.
Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt – auch ein Widerruf ist jederzeit möglich. Doch was passiert, wenn ein späteres Testament widerrufen wird?
§ 723 ABGB stellt die Vermutung auf, dass ein älteres schriftliches oder gerichtlich bzw. notariell aufgenommenes mündliches Testament wieder auflebt.
Nach herrschender Judikatur, geschieht dies jedoch nur, wenn die jüngere Verfügung stillschweigend widerrufen wird oder oder das Wiederaufleben der älteren Verfügung ausdrücklich angeordnet wird.
👉 Was bedeutet stillschweigender Widerruf?
Ein stillschweigender Widerruf liegt vor, wenn Umstände oder Handlungen der Erblasserin/des Erblassers eindeutig darauf schließen lassen, dass die jüngere Verfügung nicht mehr gelten soll.
Je nach Handlung oder Formulierung lebt eine ältere Verfügung wieder auf, oder es könnte zur gesetzlichen Erbfolge kommen.
⚖️ Warum ist das wichtig?
Unklarheiten über den letzten Willen können zu Streitigkeiten und kostspieligen Erbstreitfällen führen. Die Rechtsprechung fordert daher klare und eindeutige Regelungen, um den Willen des Erblassers bestmöglich umzusetzen.
💡 Praxis-Tipp:
Falls Sie eine letztwillige Verfügung ändern oder widerrufen möchten, sorgen Sie für schriftliche und unmissverständliche Formulierungen.
Ein Testament zu widerrufen oder frühere Verfügungen wiederherzustellen, kann rechtlich kompliziert sein – insbesondere, wenn Unklarheiten oder Streitigkeiten vermieden werden sollen. Bei www.advoc.at stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihren letzten Willen rechtssicher und klar zu gestalten.
👉 Unsere Leistungen:
Beratung und Erstellung von rechtssicheren letztwilligen Verfügungen,
Unterstützung bei Änderungen oder Widerrufen von Testamenten,
Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch präzise Formulierungen,
Vertretung vor Gericht bei Erbrechtsstreitigkeiten
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