05/05/2020
Habe soeben mit dem Volksanwalt telefoniert. In der neuen Verordnung steht, man darf Personen die nicht im gleichen Haushalt leben, draußen nicht näher als 1 Meter kommen. Das heißt z.B. wir dürfen mit unserem Freund nicht Händchen-haltend spazieren gehen. DER RAT DES VOLKSANWALTES WAR, DOCH EINEN ZWEITWOHNSITZ ANZUMELDEN, DANN SEI ES ERLAUBT. Gestern habe ich Freundinnen zusammen über den Marktplatz laufen gesehen. Kein einziges dieser "Paare", hatte den notwendigen Abstand. Je älter je näher... muss wohl daran liegen dass man im Alter schlechter hört... 🤣 Aber hey Leute, ist alles ganz einfach, meldet bei eurem Partner, euren besten Freunden, eurem Buddy-Call, einfach Zweitwohnsitz an. Problem gelöst. Verordnung befolgt. 👍