20/09/2026
Die besten Fotos von euren Fahrten entstehen unterwegs – am Handy des Fahrers oder der Reisebegleiterin. Sie landen auf der Website, im Katalog, auf Facebook. Und irgendwann verlässt diese Person das Unternehmen.
Wer fotografiert, ist Urheber. Damit ihr die Bilder danach weiter verwenden dürft, braucht es eine schriftliche Vereinbarung. Schaut in euren Dienstvertrag: Steht dort etwas zu Fotos?
In der Bus.Toolbox der Bustouristik MasterClass liegen jetzt zwei Muster-Nachträge zum Dienstvertrag – einer für Österreich, einer für Deutschland – plus eine Seite Anleitung. Ausfüllen, vom Anwalt anschauen lassen, unterschreiben. Danach ist geklärt, was mit den Fotos passiert, bevor jemand geht.
👉 www.wirsindbus.com
(Bild: KI-generiert)