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B Finance Consulting GmbH Gründungsberatung | Unternehmensberatung | Bilanzbuchhaltung | Lohnverrechnung

Sehr geehrte Klientin,Sehr geehrter Klient, hiermit informieren wir Sie, dass unsere Kanzlei an die folgende neue Adress...
27/10/2023

Sehr geehrte Klientin,
Sehr geehrter Klient,

hiermit informieren wir Sie, dass unsere Kanzlei an die folgende neue Adresse übersiedelt ist.

Die neue Adresse lautet:
Floridsdorfer Hauptstraße 1, 26.Stock, 1210 Wien

Postovani klijenti,

zelimo da Vas informisemo, da smo se preselili na novu adresu.

Nasa nova adresa glasi: Floridsdorfer Hauptstraße 1, 26. sprat, 1210 Wien

B Finance Consulting GmbH

21/09/2023

⚠️ Abgabe Jahresabschluss beim Firmenbuch:

Kapitalgesellschaften haben bis spätestens neun Monaten nach Bilanzstichtag Zeit, den Jahresabschluss beim Firmenbuch einzureichen. In den meisten Fällen ist das der 𝟑𝟎.𝟎𝟗.𝟐𝟎𝟐𝟑!

Bitte achten Sie auf die fristgerechte Einreichung da ansonsten Zwangsstrafen drohen.

#30.09.2023

21/09/2023

Energiekostenpauschale:

- Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen richtete sich an energieintensive Unternehmen bei einer Förderungsuntergrenze pro Unternehmen von insgesamt € 2.750,00. Die Energiekostenpauschale für Unternehmen soll nun vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen (Umsatz € 10.000,00 - € 400.000,00) unterstützen, die diese Förderungsuntergrenze nicht erreichen.

- Höhe der Förderung: Die Pauschalförderung beträgt zwischen € 110,00 und € 2.475,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

- Frist für das Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale:
Im Zeitraum 8. August 2023 bis 30. November 2023 unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.

- Erforderlich sind ID-Austria/Handysignatur, ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP), die Branchenzuordnung nach ÖNACE und der Umsatz des Jahres 2022.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung!

Ihr B Finance Consulting Team

28/09/2022

Liebe Klientin, lieber Klient,

im Folgenden würden wir Sie über zwei neue staatliche Hilfen für Unternehmen informieren:

1. Teuerungsprämie
Zulagen und Bonuszahlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf Grund der Teuerung zusätzlich in den Kalenderjahren 2022 und 2023 geleistet werden, sind steuer- und beitragsfrei:
Bis zu 2.000,00 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter und zusätzlich bis zu 1.000,00 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter (somit insgesamt 3.000,00 Euro pro Mitarbeiter), wenn die Zahlung auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift (z.B. eine Betriebsvereinbarung) erfolgt. Diese Voraussetzung ist gem. § 68 Abs. 5 Z 7 EstG gegeben, wenn diese Zulage innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.

Die Abgabenfreiheit dieser Teuerungsprämie bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ und Kommunalsteuer). Es darf sich allerdings bei der Teuerungsprämie um keine Bezugsumwandlung handeln. Das heißt, es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
Diese Zahlungen können auch an Teilzeit-Mitarbeiter und geringfügig Beschäftigte erfolgen.
Diese Zahlungen können monatlich oder unregelmäßig geleistet werden.

2. Energiekostenhilfen
Unternehmen, deren Energiekosten mindestens drei Prozent des Produktionswertes oder Umsatzes ausmachen, können Förderanträge stellen – sowie kleinere Betriebe mit einem maximalen Jahresumsatz bis zu 700.000 Euro auch dann, wenn sie dieses Kriterium nicht erfüllen.
Gefördert werden Energierechnungen (gestiegenen Kosten für Strom, Gas und Kraftstoffe wie Diesel und Benzin) zwischen Februar 2022 und September 2023, wobei es Zuschüsse in vier Stufen gibt.
Stufe 1: Förderung von 30 Prozent der zusätzlich angefallenen Kosten für Strom, Gas und Kraftstoffe im Vergleich zum Vorjahr,
Stufe 2: In der zweiten Stufe ist die weitere Voraussetzung, dass sich die Kosten für Strom und Gas verdoppelt haben. In diesem Fall werden maximal 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. In der Stufe 2 werden die Kraftstoffkosten nicht mehr gefördert.
Stufe 3: Zusätzlich zu den Kriterien aus der Stufe 1 und Stufe 2 muss das Unternehmen in den relevanten Zeiträumen einen Verlust erwirtschaftet haben.
Stufe 4: Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe in der Stahlherstellungsindustrie.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr B Finance Consulting Team

10/07/2022

Das Teuerungsentlastungspaket wurde im Parlament beschlossen und umfasst folgende Eckpunkte:

- Die Erhöhung des Familienbonus Plus wird von bisher 1.7.2022 auf 1.1.2022 vorgezogen (auf 2.000 EUR p.a.).

- Die Erhöhung des Kindermehrbetrages rückwirkend ab 1.1.2022 auf 550,00 EUR.

- Für den Monat August 2022 erhöht sich die Familienbeihilfe um eine Einmalzahlung in Höhe von 180 EUR für jedes Kind.

- Arbeitnehmern und Pensionisten steht unter bestimmten Voraussetzungen für das Kalenderjahr 2022 ein Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von 500 EUR zu.

- Pensionisten mit geringen Pensionen erhalten im September 2022 eine außerordentliche Einmalzahlung.

- Zulagen und Bonuszahlungen (Teuerungsprämien) sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei.

- Senkung des Unfallversicherungsbeitrages im Bereich des ASVG von 1,2% auf 1,1% per 1.1.2023.

- Klimabonus für 2022 wird einmalig auf 250 EUR erhöht. Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr erhalten 50 % des Betrages.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr B Finance Consulting Team

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