28/12/2022
Die Serie „Meine Empfehlung“ ist für all jene gedacht die sich noch nicht dazu durchringen konnten einen Immobilienmakler mit der Vermarktung zu beauftragen. Im heutigen Teil möchte ich mich den Informationen über den Kunden widmen.
Diese Formulierung kann in verschieden Richtungen gedeutet werden. Einerseits auf die Person bezogen und andererseits auf die Wünsche des Kunden. Im Zusammenhang mit der Privatvermarktung bezieht sich der Titel sicherlich zunächst auf die Person, weil schlichtweg davon ausgegangen wird, dass sich der potentielle Käufer die Immobile im Internet angesehen und für ihn als passend befunden hat.
Der Privatverkäufer ist im Wesentlichen auf die Auskunft – Selbstauskunft – des potentiellen Käufers angewiesen. Hier beginnt auch, möglicherweise, die Odyssee. Eine Selbstauskunft kann im Regelfall von einer Privatperson nicht ohne Gesetzesübertretung überprüft werden. Ignoriert man diese Gesetzesübertretung, wovon ich ausdrücklich abrate, sind die Ergebnisse trotzdem nicht aussagekräftig. Ein Makler hingegen ist sogar durch die gesetzlichen Regelungen dazu verpflichtet den potentiellen Käufer zu überprüfen um dem Verkäufer eine entsprechende Mitteilung machen zu können. Diese Mitteilung ist unabhängig von der Weiterleitung des Kaufanbotes zu sehen. Der Makler ist seinerseits jedoch auch für den Inhalt und Umfang seiner Mitteilung haftbar. Hierfür gibt es einschlägige Bestimmungen die auch durch die aktuelle Judikatur gestützt werden.
Zurück zum Privatverkäufer. Im Vermietbereich sind verschiedene Zahlungen bei der Mietvertragsunterzeichnung fällig und erst danach erfolgt die Übergabe. Der Verkauf verursacht schon im Vorfeld einiges an Kosten wie etwa die Vertragserrichtung. In beiden Fällen ist es unangenehm, wenn der Kunde sozusagen ausfällt. Dieser Ausfall hat zunächst finanzielle Folgen und diese schließen auch eine erneute Suche mit ein.
Der professionell agierende Makler hat einen genauen Ablaufplan. Hier gibt es verschiedene Schritte die in einer gewissen Reihenfolge abgearbeitet werden. Ist ein Schritt nicht gänzlich erledigt wird auch der nächste Schritt nicht in Angriff genommen. Dies hilft nicht nur einem etwaigen Ausfall vorzubeugen, weil gänzlich verhindern kann man diesen ohnehin nicht. Dieser strukturierte Ablauf beinhaltet selbstverständlich auch die Schritte nach der Unterschrift. Diese Schritte sind selbstverständlich vorhin schon akkordiert und bringen für alle Beteiligten auch eine gewisse Rechtssicherheit wie etwa ein entsprechend verschlüsseltes Übergabeprotokoll, dass von allen Beteiligten auch digital signiert wird. Dieses Protokoll ist übrigens mit dem gleichen Standard wie Online-Banking verschlüsselt.
Mein Rat ist deshalb
Besser makellos als Maklerlos
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