Wolfgang Weber, Global Finance Concepts

Wolfgang Weber, Global Finance Concepts Von der Besichtigung Ihrer Traumimmobilie bis zur Unterschrift in nur 8 Tagen

Die Serie „Meine Empfehlung“ ist für all jene gedacht die sich noch nicht dazu durchringen konnten einen Immobilienmakle...
28/12/2022

Die Serie „Meine Empfehlung“ ist für all jene gedacht die sich noch nicht dazu durchringen konnten einen Immobilienmakler mit der Vermarktung zu beauftragen. Im heutigen Teil möchte ich mich den Informationen über den Kunden widmen.

Diese Formulierung kann in verschieden Richtungen gedeutet werden. Einerseits auf die Person bezogen und andererseits auf die Wünsche des Kunden. Im Zusammenhang mit der Privatvermarktung bezieht sich der Titel sicherlich zunächst auf die Person, weil schlichtweg davon ausgegangen wird, dass sich der potentielle Käufer die Immobile im Internet angesehen und für ihn als passend befunden hat.

Der Privatverkäufer ist im Wesentlichen auf die Auskunft – Selbstauskunft – des potentiellen Käufers angewiesen. Hier beginnt auch, möglicherweise, die Odyssee. Eine Selbstauskunft kann im Regelfall von einer Privatperson nicht ohne Gesetzesübertretung überprüft werden. Ignoriert man diese Gesetzesübertretung, wovon ich ausdrücklich abrate, sind die Ergebnisse trotzdem nicht aussagekräftig. Ein Makler hingegen ist sogar durch die gesetzlichen Regelungen dazu verpflichtet den potentiellen Käufer zu überprüfen um dem Verkäufer eine entsprechende Mitteilung machen zu können. Diese Mitteilung ist unabhängig von der Weiterleitung des Kaufanbotes zu sehen. Der Makler ist seinerseits jedoch auch für den Inhalt und Umfang seiner Mitteilung haftbar. Hierfür gibt es einschlägige Bestimmungen die auch durch die aktuelle Judikatur gestützt werden.

Zurück zum Privatverkäufer. Im Vermietbereich sind verschiedene Zahlungen bei der Mietvertragsunterzeichnung fällig und erst danach erfolgt die Übergabe. Der Verkauf verursacht schon im Vorfeld einiges an Kosten wie etwa die Vertragserrichtung. In beiden Fällen ist es unangenehm, wenn der Kunde sozusagen ausfällt. Dieser Ausfall hat zunächst finanzielle Folgen und diese schließen auch eine erneute Suche mit ein.

Der professionell agierende Makler hat einen genauen Ablaufplan. Hier gibt es verschiedene Schritte die in einer gewissen Reihenfolge abgearbeitet werden. Ist ein Schritt nicht gänzlich erledigt wird auch der nächste Schritt nicht in Angriff genommen. Dies hilft nicht nur einem etwaigen Ausfall vorzubeugen, weil gänzlich verhindern kann man diesen ohnehin nicht. Dieser strukturierte Ablauf beinhaltet selbstverständlich auch die Schritte nach der Unterschrift. Diese Schritte sind selbstverständlich vorhin schon akkordiert und bringen für alle Beteiligten auch eine gewisse Rechtssicherheit wie etwa ein entsprechend verschlüsseltes Übergabeprotokoll, dass von allen Beteiligten auch digital signiert wird. Dieses Protokoll ist übrigens mit dem gleichen Standard wie Online-Banking verschlüsselt.

Mein Rat ist deshalb

Besser makellos als Maklerlos

Ich stehe Ihnen für weiterführende Informationen sowie für persönliche Terminvereinbarungen gerne zur Verfügung.

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Die Bundesregierung wird in der kommenden Woche das sogenannte „Bestellerprinzip“ beschließen. Diese neue gesetzliche Re...
21/12/2022

Die Bundesregierung wird in der kommenden Woche das sogenannte „Bestellerprinzip“ beschließen. Diese neue gesetzliche Regelung betrifft den Markt der Mietwohnungen und wird zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Was bedeutet „Bestellerprinzip“?

Es bedeutet vereinfacht gesagt, dass jener den Makler bezahlt der ihn beauftragt.

In der Praxis heißt dies nun zweierlei. Zum Ersten bedeutet es, dass der Vermieter der – in der Regel den Makler beauftragt – diesen auch bezahlt. Der Mieter muss dann für die Maklerdienstleistung zukünftig nicht mehr bezahlen. Dies klingt im ersten Moment sehr gut, weil auch sehr restriktive Maßnahmen gesetzt werden um dieses Bestellerprinzip nicht umgehen zu können.

Der zweite Teil der sich daraus ergibt ist, dass es zukünftig die Eigenschaft des Doppelmaklers nicht mehr gibt. Dies ist für den Immobilienmakler insofern eine Erleichterung, weil er nur noch einen Auftraggeber hat und hier nicht – aufgrund der Doppelmaklereigenschaft – eine zusätzliche vermittelnde Tätigkeit bezüglich der verschiedenen Interessen hat. Es fallen somit natürlich auch verschiedene Informationspflichten weg, zumindest formell, und bringt aus diesem Gesichtspunkt keine dauerhafte Verbesserung des eigentlichen Problems.

Das ursprüngliche Problem sind die befristeten Mietverträge. Es wurde von verschiedenen Organisationen die Tatsache der Mietvertragsbefristung als Ursache für die immer wiederkehrende Kosten durch einen entsprechenden Wohnungswechsel ins Treffen geführt. Dies entspricht nur zu einem Teil dem wirklichen Problem. Vermieter nehmen im Zuge der Befristung eines Mietvertrages einen Abschlag von 25% in Kauf und unterliegen dem Irrtum, dass es einfacher ist einen Mietvertrag nicht mehr zu verlängern als einen Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag zu kündigen. Die Wahrheit liegt, wie immer in der Mitte, weil ja für beide Mietverträge das MRG (Mietrechtsgesetz) und in bestimmten Fällen auch das ABGB (Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch) gilt. Ein Mieter der sich wohlverhält wird sich keine Sorgen machen müssen, ob sein Vertrag verlängert bzw. gekündigt wird. Was bedeutet „Wohlverhalten“? Dies bedeutet schlicht und einfach eine normale Verwendung des überlassenen Bestandobjektes sprich der Wohnung und eine pünktliche Bezahlung der Miete.

In Deutschland, wo es dieses Bestellerprinzip seit geraumer Zeit bereits gibt, kommen verschiedene Wohnungen schlichtweg nicht mehr auf den Markt. Dies wird vereinzelt auch hier in Österreich passieren und es werden auch in Zusammenhang mit dem Immobilienfinanzierungsgesetz – seit August 2022 gültig – im Vermietbereich zu einer entsprechenden Selektion der Mieter kommen. Dies passiert quasi im Sog dieses Bestellerprinzips.

Inwieweit man hier den Mietern nicht einen Bärendienst erwiesen hat muss jeder individuell beurteilen.

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Meine Empfehlung: Welche Daten werden veröffentlicht?“Die Serie „Meine Empfehlung“ ist für all jene gedacht die sich noc...
07/12/2022

Meine Empfehlung: Welche Daten werden veröffentlicht?“

Die Serie „Meine Empfehlung“ ist für all jene gedacht die sich noch nicht dazu durchringen konnten einen Immobilienmakler mit der Vermarktung zu beauftragen. Im heutigen ersten Teil möchte ich mich der Besichtigung widmen.

Der Titel beschäftigt sich mit einem sehr sensiblen Thema. Im Falle der Privatvermarktung hat der private Abgeber praktisch kaum Möglichkeiten die Kontrolle über die im Internet veröffentlichten Daten zu behalten.

Ein seriöser Makler hingegen darf per Gesetz keine Informationen weitergeben, wenn er nicht über verschiedene Kontaktdaten verfügt. Dies sind neben dem Namen und der Adresse natürlich auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Welche Daten werden überhaupt im Internet veröffentlicht? Hier sollte man durchaus zwischen der Privatvermarktung und der Vermarktung über einen Immobilienmakler unterscheiden. Beiden ist jedoch gemeinsam, dass die Immobilie ins rechte Licht gerückt werden soll um möglichst viele Interessenten zu erreichen.

Im Zuge einer Privatvermarktung ist es hilfreich nur die grundlegenden Daten wie etwa Größe, Anzahl der Zimmer, Stockwerk sowie den Bezirk und natürlich die Preisvorstellung bekanntzugeben. Einige Fotos sind auch immer hilfreich, jedoch gilt es hier zu beachten das möglichst keine zu privaten Fotos herangezogen werden. Ein Grundriss kann auch nicht schaden doch bevor man diesen freihändig zeichnet ist es besser diesen wegzulassen.

Ein Makler hingegen verfügt nicht nur über entsprechend professionelle Fotos sondern er kann auch weitreichendere Angaben machen, weil er andere Möglichkeiten der Interessentenqualifikation hat – siehe auch meinen Beitrag „Meine Empfehlung: Eine Besichtigung ist wie ein Blinddate“ –

Der Grundriss ist ebenso wie der Energieausweis bei einem professionellen Maklerinserat Pflicht. Interessenten sollen auf diese Weise eine möglichst genaue Vorstellung über diese Immobilie bekommen. Ein ansprechender Text im Inserat hilft hier auch.

Ein privates Inserat birgt speziell beim Text noch die eine oder andere Gefahr. Die Gefahr liegt darin, dass der Text sehr emotional geschrieben ist und ein möglicher Interessent hier eine Zusage von bestimmten Eigenschaften ableitet und diese später zu einem juristischen Problem werden können.

Ein weiterer Problemkreis erschließt sich durch die Kontaktaufnahme der Interessenten. Hier möchte der Interessent möglichst viel bereits am Telefon erfahren mit dem Ziel einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Hier ist natürlich auch zu beachten, dass hier Daten / Informationen am Telefon weitergegeben werden ohne das Gegenüber zu kennen oder verifizieren zu können

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Die Serie „Meine Empfehlung“ ist für all jene gedacht die sich noch nicht dazu durchringen konnten einen Immobilienmakle...
30/11/2022

Die Serie „Meine Empfehlung“ ist für all jene gedacht die sich noch nicht dazu durchringen konnten einen Immobilienmakler mit der Vermarktung zu beauftragen. Im heutigen ersten Teil möchte ich mich der Besichtigung widmen.

Der Titel ist bewusst spitz formuliert. Im Falle der Privatvermarktung hat der private Abgeber praktisch kaum Möglichkeiten die – zumeist – telefonischen Informationen des Interessenten auf deren Belastbarkeit zu überprüfen. Er muss sozusagen das glauben was ihm der potentielle Interessent sagt.

Ein seriöser Makler hingegen darf per Gesetz keine Informationen weitergeben, wenn er nicht über verschiedene Kontaktdaten verfügt. Dies sind neben dem Namen und der Adresse natürlich auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Es werden mitunter auch andere Daten abgefragt. In jedem Falle jedoch muss der Interessent verschiedene andere gesetzliche Vorschriften bestätigen, um das Expose der Immobilie zu erhalten. In einem zeitnahen Anruf werden dann noch andere Parameter abgefragt und schlussendlich ein Besichtigungstermin vereinbart. Der Makler weiß also wer ihm bei einer Besichtigung gegenübersteht und kann hier dem Besichtigungstourismus auch entsprechend vorbeugen.

Die Besichtigung selbst unterscheidet sich zumeist auch in verschiedenen Punkten, weil der Eigentümer selbst natürlich eine emotionale Bindung zu seiner Immobilie hat. Der Interessent hat jedoch einen anderen Blickwinkel und hier lässt sich im Regelfall nur schwer eine gemeinsame Ebene finden. Ein beauftragter Makler hingegen ist hier faktenbasiert und emotional nicht an die Immobilie gebunden. Die Position des Maklers ist so gesehen eine Neutrale. Die Vorbereitung auf die Besichtigung seitens des Maklers ist auch eine andere als jene einer Privatperson. Der Makler selbst nimmt sich die Unterlagen mit und hat diese zumeist in einer separaten Mappe für den Kunden übersichtlich zusammengestellt.

Mein Tipp in diesem Zusammenhang ist, dass die Unterlagen in Schriftform übergeben werden da ein haptischer Eindruck ein anderer ist als eine „unpersönliche“ Datei. Dies ist ein Erfahrungswert der sich tagtäglich wieder aufs Neue bestätigt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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Sicherlich möchte jeder Verkäufer den bestmöglichen Preis für seine Immobilie erzielen und es sind verschiedene Strategi...
16/11/2022

Sicherlich möchte jeder Verkäufer den bestmöglichen Preis für seine Immobilie erzielen und es sind verschiedene Strategien denkbar. Am Beginn noch ein kurzer Gedanke in Bezug auf den Zusammenhang zwischen Vermarktungsdauer und Angebotspreis.

Wozu das ganze Getue um den Startpreis? Der Preis entsteht doch ohnedies von selbst durch Angebot und Nachfrage.

Stimmt. – Aber eine wirklich gute Nachfrage entsteht durch einen interessanten Startpreis.

Studien haben gezeigt:

Immobilien, die um mehr als 10 % über dem Markt angeboten wurden, waren im Schnitt um sechs Monate länger am Markt und wurden dann schlussendlich um 10 % unter dem Marktpreis verkauft.

Die nachstehenden Werte sollen zum Nachdenken anregen:

Bottum-Up-Strategie

Angebotspreis: 80 % des Marktpreises

Vermarktungsdauer: 2 Monate

Verkaufspreis: 102 % des Marktpreises

Top-Down-Strategie

Angebotspreis: 105 %

Vermarktungsdauer: 3 Monate

Verkaufspreis: 97 %

Ruinöser Angebotspreis: 120 %

Vermarktungsdauer: 13 Monate

Verkaufspreis: 85 %

Diese Werte sind statistische Werte und sind hier lediglich zum besseren Verständnis angeführt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch nochmals darauf hinweisen, dass ein seriöser Makler auch eine seriöse Marktwerteinschätzung abgibt und sich diese nicht zwangsweise mit den Vorstellungen des Verkäufers decken muss. Vielmehr ist manchmal das Gegenteil der Fall und doch sind es die sachlichen Argumente die den Verkäufer zumeist davon überzeugen diesem Makler den notwendigen Alleinvermittlungsauftrag zu geben.

Die Argumente für einen marktgerechten Preis sind so vielfältig und individuell wie die betreffenden Eigentümer und Immobilien.

Ich stehe gerne für weiterführende Informationen zur Verfügung.

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Der richtige MaklerWie finde ich den richtigen Makler oder wer ist der richtige Makler für mich? Diese Frage ist sehr in...
09/11/2022

Der richtige Makler

Wie finde ich den richtigen Makler oder wer ist der richtige Makler für mich? Diese Frage ist sehr individuell zu beantworten obwohl es auch hier einige Dinge zu beachten gilt.

Fachwissen und Marktkenntnis wird quasi vorausgesetzt. Es gilt jedoch trotzdem, dass nicht jeder Makler der Fachwissen und Marktkenntnis hat für jede Immobilienart ideal ist. Makler haben nicht nur geographische Schwerpunkte sondern setzen auch Akzente in den verschiedenen Immobilienarten. Ein Makler der sich auf Gewerbeobjekte spezialisiert hat wird so gesehen nicht unbedingt die ideale Wahl für die Vermarktung einer Mietwohnung sein.

Geographische Marktkenntnis ist insofern von Bedeutung, weil – aufgrund einer Statistik – der Käufer aus einem Umkreis von 7-8 km kommt. Makler die eine eigene Kartei für Suchkunden haben sind hier im Vorteil, weil im Zuge der Anlage dieser Datei die Suchwünsche exakt erfasst wurden und so sind die ersten Interessenten bereits schnell gefunden.

Der Verkäufer muss eine gute Gesprächsbasis mit dem Makler haben und diese ist auch die Grundlage für das notwendige Vertrauen. Hat ein Makler bereits regionale Bekanntheit ist diese Vertrauensbasis zumeist schon vor dem ersten Gesprächstermin gegeben.

Im Umkehrschluss vertraut der Makler natürlich dem Verkäufer ebenso, weil er nicht nur die entsprechenden Unterlagen für die Aufbereitung komplett benötigt sondern auch darauf vertraut, dass er diese in diesem Umfang erhält. Der Makler geht seinerseits mit seiner Dienstleistung in Vorleistung.

Der Verkäufer hat sich vor dem Erstgespräch üblicherweise schon etwas informiert und geht auf diese Weise vorbereitet in dieses Gespräch. Der Makler seinerseits hat nicht nur seine eigene Präsentation sondern eventuell auch eine erste grobe Einschätzung mitgebracht. In diesem Erstgespräch soll erstmals festgestellt werden, ob die beiden Persönlichkeiten miteinander können. Ist dies der Fall wird es einen Folgetermin geben bei dem die entsprechenden Punkte besprochen werden und auch – entsprechend der Präsentation des Maklers – ein Fototermin vereinbart.

Mein Tipp ist, dass Sie als Verkäufer den Makler nur dann beauftragen wenn er Ihnen alle Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet hat. Ich sage zu Ihrer Zufriedenheit und meine damit eigentlich die Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit der Antwort. Ein Makler gibt Ihnen eventuell nicht immer die Antwort die Sie als Verkäufer gerade hören wollen doch basiert diese Antwort nicht nur auf Erfahrungswerten sondern auch auf der aktuellen Rechts- und Marktlage. Ich finde es daher fair Ihnen als Kunden sozusagen reinen Wein einzuschenken anstatt Ihnen nach dem Munde zu reden. Ja, eventuell bekomme ich diesen Auftrag nicht doch trotzdem habe ich mich korrekt verhalten und möglicherweise kommen Sie deswegen zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf mich zu.

Ich übergebe meinen Kunden nach Auftragserteilung und einem ausführlichen Gespräch dann einen sogenannten Marketingplan. Dieser Marketingplan beinhaltet nicht nur die vorgesehenen Maßnahmen der Vermarktung sondern vielmehr auch ein gewisses Versprechen diese Punkte für die Vermarktung umzusetzen. Ich bin für meine Kunden selbstverständlich immer erreichbar und beantworte die entsprechenden Fragen sofort.

Vertrauen Sie auf Ihr Gefühl bei der Auswahl des richtigen Maklers.

Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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MaklerserviceDie Wahrnehmung des erbrachten Service ist ebenso individuell wie wir Menschen. Die Wahrnehmung dieses Serv...
03/11/2022

Maklerservice

Die Wahrnehmung des erbrachten Service ist ebenso individuell wie wir Menschen. Die Wahrnehmung dieses Service beruht auf den bisherigen Erfahrungen und macht für den Einen den Unterschied zwischen Standard und ausgewöhnlichem Service und der Andere empfindet selbst den außergewöhnlichen Service als Standard.

Begriffe die mit einem Immobilienmakler in Verbindung gebracht werden sind etwa Vertrauenswürdigkeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit. Die tatsächlich notwendigen Eigenschaften gehen über diese Begriffe natürlich weit hinaus und können so gesehen nur Anhaltspunkte sein.

Es wird natürlich auch das entsprechende Fachwissen vorausgesetzt und dennoch gibt es Fragen die im Vermittlungsprozess auftauchen die nicht alltäglich sind. Hier betrachte ich es als selbstverständlich, dass ich darauf hinweise das ich dies erst endgültig mit einem entsprechenden Spezialisten abklären muss und mich dann verlässlich melde. Einzugestehen, dass man nicht alles weiß ist aus meiner Sicht keine Stärke sondern stärkt das entgegengebrachte Vertrauen sogar.

Zurück zum Service. Der eigentliche Service beginnt für manche Mitbewerber nach der getrockneten Unterschrift auf dem Kaufvertrag und der Übergabe. Ich wiederum vertrete die Ansicht, dass der Vermittlungsverlauf als solches durchgehend von ausgewöhnlichem Service geprägt sein sollte. In anderen Branchen würde man von einem außergewöhnlichen Einkaufserlebnis sprechen. Der Immobilienkauf ist jedoch kein alltäglicher Einkauf sondern vielmehr eine – zumeist – einmalige Entscheidung mit sehr weitreichenden Auswirkungen.

Ich biete meinen Kunden einen One-Stop-Service an. Dies bedeutet, dass alle Fragen die in Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb oder der vorgesehenen Bewirtschaftung der Immobilie auftreten direkt geklärt werden können. Die jeweils notwendigen Spezialisten sitzen dann gemeinsam mit dem Interessenten / Kunden und mir an einem Tisch und können die entsprechenden Fragen stellen und dadurch nicht nur Klarheit sondern auch eventuell neue Impulse erhalten. Dies biete ich meinen Interessenten / Kunden ohne Mehrkosten an.

Dieses, aus meiner Sicht, selbstverständliche Mehr an Service begleitet meine Kunden vom Erstgespräch bis zum Kontakt nach der erfolgreichen Transaktion.

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Sondermitteilung - FinanzierungssituationDie derzeit in allen Medien diskutierte – und heute beschlossene – Zinserhöhung...
28/10/2022

Sondermitteilung - Finanzierungssituation

Die derzeit in allen Medien diskutierte – und heute beschlossene – Zinserhöhung seitens der EZB um 0,75% betrifft natürlich im Besonderen Immobilienkäufer. Diese Zinserhöhung sollte in Zusammenhang mit der Immobilienkreditvergaberichtlinie gesehen werden. Diese trat ja

zum 1. August 2023 in Kraft und beschränkt zunächst einmal die Höhe der Darlehensrate und definiert andererseits auch die Höhe der Eigenmittel. Setzt man diese beiden Parameter ins Verhältnis dann ergibt sich daraus, dass eine Finanzierung auf dieser Basis speziell für Jungfamilien schier unmöglich ist.

Die bevorstehende Zinsanhebung bedeutet, dass ein Zinssatz von 2% als vereinbart gilt und die finanzierende Bank dann noch den individuellen Aufschlag hinzurechnet. Dieser Aufschlag ist zumindest teilweise bonitätsabhängig.

Nun bieten sich selbstverständlich Fixzinsvereinbarungen über eine gewisse Laufzeit oder auch die gesamte Laufzeit an. Dies kann aus heutiger Sicht ein Vorteil sein, weil es derzeit nicht nach einem Kurzzeithoch bei den Zinsen aussieht sondern vielmehr sind weitere Anhebungen anzunehmen.

Ich stehe Ihnen selbstverständlich für weitere Information rund um die Immobilienfinanzierung gerne zur Verfügung. Eine Überprüfung ihrer derzeitigen Finanzierung verschafft ihnen möglicherweise sogar einen Vorteil.

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Im Zuge des Vermittlungsablaufes werden eine Vielzahl von Informationen von den beteiligten Personen angefordert, erwart...
26/10/2022

Im Zuge des Vermittlungsablaufes werden eine Vielzahl von Informationen von den beteiligten Personen angefordert, erwartet und weitergegeben. Der Interessent / Kunde trifft seine individuelle Entscheidung aufgrund dieser Informationen und verlässt sich gleichzeitig auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

Hier ist der vermittelnde Immobilienmakler in der Pflicht. Es gibt nicht nur eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften sondern eine ebenso große Anzahl ergeben sich aus der Tätigkeit im Vermittlungsablauf und zu guter Letzt auch aus Anstand und Verantwortung.

Der Immobilienmakler ist in Zusammenhang mit der Aufbereitung der Immobilie und der Erstellung des Exposes verpflichtet eine Vielzahl von Informationen einzuholen bzw. zu überprüfen. Hier gibt es verschiedenste Ansätze im Hinblick auf die Vorgangsweise.

Das Grundbuch und der Bauakt der örtlich zuständigen Baubehörde stellen Basisinformationen zu Verfügung. Der Immobilienmakler vermittelt dem Interessenten / Kunden diese Informationen in der Alltagssprache und klärt ihn über diese Informationen auf.

Die Ermittlung des Wertes der Immobilie erfolgt auf Basis der verbücherten Preise. Hier ist die Haftung nach einigen OGH-Entscheidungen für den Makler hervorgehoben worden. Der Makler gilt nicht nur nach den Bestimmungen des ABGB als Sachverständiger sondern wird auch vom Interessenten / Kunden als solcher wahrgenommen. Hier ist die Haftung für den ermittelten Marktpreis tritt hier besonders in den Vordergrund. Der Eigentümer der Immobilie hat mitunter eine andere Vorstellung, weil zum Einen sehr viele Emotionen damit einhergehen und zum Anderen auch die Immobilie im Regelfall der wertvollste Besitz ist. Eine objektive Einschätzung durch den Eigentümer ist hier kaum möglich. Die Differenz zu dem ermittelten Marktwert und den Vorstellungen des Eigentümers erklärt der Immobilienmakler anhand von Fakten.

Im Zuge eines erteilten Alleinvermittlungsauftrages ist der Makler nicht nur verpflichtet, per Gesetz, tätig zu werden sondern es besteht auch eine Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber. Die Haftung des Maklers ist hier in gewisser Weise im Hintergrund und doch entscheidend, weil Besichtigungstermine nur nach Vorliegen aller gesetzlich vorgeschriebenen Daten des Interessenten vergeben werden dürfen. Das Stichwort hierfür lautet Nachweispflicht. Es gilt sogenannte Immobilientouristen herauszufiltern – so gut es geht – und anderen Interessenten entsprechend Möglichkeiten einzuräumen.

Das Kaufanbot – analog auch bei einem Mietanbot – wird seitens des Immobilienmaklers eine entsprechende Überprüfung der vorgelegten Unterlagen vorgenommen. Dies erwartet der Eigentümer einerseits und andererseits ist es auch im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers vorgesehen. Die Basis dieser Überprüfung bildet die Entscheidungsgrundlage für den Eigentümer. Das Ergebnis der Überprüfung hat keine Auswirkung auf die Dauer der Weiterleitung des Angebotes.

Ein immer wieder sehr kontrovers diskutiertes Thema ist der Energieausweis. Es gibt die Vorlagepflicht auf die der Immobilienmakler beim Erhalt des Alleinvermittlungsauftrages hinweisen muss und sofern kein aktueller Energieausweis verfügbar ist muss der Eigentümer einen solchen innerhalb einer angegeben Frist vorlegen / erstellen lassen. Unterlässt der Immobilienmakler diesen Hinweis kann es auch für ihn eine Strafe von bis zu € 1.200,- geben und ebenso für den Eigentümer.

Jeder Immobilienmakler ist verpflichtet eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen die im Falle des Falles einen Schaden reguliert. Hier gibt es eine Reihe von Obliegenheiten

Obliegenheiten gibt es auch für den Immobilienmakler einige und auch die Einhaltung derselben ist sozusagen selbstredend notwendig.

Ich biete meinen Kunden ein komplettes Paket an Dienstleistungen und Serviceleistungen die nicht nur einen reibungslosen Ablauf gewährleisten sondern auch die individuelle Kundenzufriedenheit steigern.

Die Liebe zur Immobilie ist eine Konstante

Für weiterführende Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. In der nächsten Woche werde ich mich dem besonderen Maklerservice widmen.

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19/10/2022

Maklerdienstleistungen – Ein Überblick

Das Leistungsspektrum eines Immobilienmaklers ist vielfältig und ebenso vielfältig sind die Erwartungen der Kunden.

In einem vorangegangen Post habe ich den üblichen Ablauf einer Immobilientransaktion beschrieben und diesen Ablauf möchte ich deshalb nochmals aufgreifen.

So wie eine Reise mit dem ersten Schritt beginnt, beginnt auch die Dienstleistung eines Immobilienmaklers mit dem ersten Gespräch. Die Gesprächspartner versuchen sich gegenseitig besser kennenzulernen und zu erfahren, ob sie zusammenarbeiten können.

Der Immobilienmakler stellt üblicherweise zuerst sich selbst und seine Schwerpunkte vor und nach dieser Kurzpräsentation der eigenen Person werden die Dienstleistungen für den Kunden präsentiert.

Der erste Schritt ist eine Datenerfassung. Dies hört sich möglicherweise trocken an ist jedoch notwendig um die Eigentumsverhältnisse abzuklären und auch im Anschluss daran eine Marktwerteinschätzung abgeben zu können.

Die Marktwerteinschätzung des Immobilienmaklers kann selbstverständlich von den Vorstellungen des Eigentümers abweichen. Eine an die Vorstellungen des Eigentümers angepasste Marktwerteinschätzung bringt in der Regel nur Unzufriedenheit für beide Seiten und außerdem entsprechende rechtliche Fragestellungen – auf diese gehe ich im Zuge der Maklerhaftung in meinem Post nächste Woche näher ein.

In meiner Praxis habe ich erfahren, dass hier entsprechende Argumente einer anfänglichen Skepsis, schließlich kennt man sich ja noch nicht so gut, weichen. Ich führe dieses zweite Gespräch üblicherweise im Büro, da ich alle Unterlagen und Statistiken zur Hand habe und in Papierform präsentieren kann.

Ich habe mich auch zu Beginn meiner Posts über die verschiedenen Arten des Maklervertrages geäußert und auch darüber wieso ich ausschließlich mit Alleinvermittlungsaufträgen arbeite. Diese Form des Auftrages gibt allen Beteiligten nicht nur eine gewisse Rechtssicherheit sondern auch Gewissheit, dass der Immobilienmakler sich nach Kräften anstrengt einen entsprechenden Verkaufserfolg zu erzielen.

Die Dienstleistung des Immobilienmaklers ist durch die Provision zur Gänze abgedeckt. Es gibt also hier keine versteckten Kosten oder andere Unwägbarkeiten.

Die Palette der Dienstleistung reicht von der Marktwerteinschätzung, Aufbereitung der Immobilie für die ansprechende Veröffentlichung, Grundbuchsabgleich, Erstellung der Fotos, Erstellung eines Marketingplanes, Durchführung von Besichtigungen, Annahme und Weitergabe von Kaufanboten, Koordination der Kaufvertragsunterzeichnung und Sicherstellung der Zahlung über die entsprechende Dokumentation all dieser Tätigkeiten für den Eigentümer. Üblicherweise erhält der Eigentümer in einem zehntägigen Intervall einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten seit dem letzten Bericht. Die Übergabe an die neuen Eigentümer nach erfolgter Zahlung ist nicht der Abschluss der Dienstleistung sondern es kommen hier noch einige Serviceleistungen hinzu. Ich unterstütze meine Kunden auch bei der Erledigung von Ummeldungen oder bin auch bei der Organisation eines geeigneten Umzugsunternehmen gerne behilflich.

Im Hintergrund halte ich auch nach der erfolgten Übergabe Kontakt mit den neuen Eigentümern und auch dem Notar, der ja die Grundbuchseintragung und die Zahlung an den Verkäufer vornimmt. Diese scheinbar abschließenden Tätigkeiten im Auge zu behalten ist genauso wichtig wie die Erbringung einer rundum außergewöhnlichen Qualität der angebotenen Dienstleistung.

Sind nun alle Punkte der Immobilientransaktion abgeschlossen erhalten meine Kunden einen entsprechenden Abschlussbericht der Auskunft über die Dienstleistungen im einzelnen gibt und meistens noch mit den Fotos der Immobilie versehen ist.

Nächste Woche widme ich mich wie angekündigt dem Themenkreis der Maklerhaftung. Diese ist umfangreicher als manchem bewusst und birgt die eine oder andere überraschende Information.

Im Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit/Verständlichkeit ist bewusst auf geschlechtsspezifische oder gegenderte Ausführungen verzichtet worden.

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