18/04/2021
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Bis 2008 abgeschlossene Schweizer-Franken-Fremdwährungskredite belasten noch immer Tausende heimische Konsumenten und Kleinunternehmen. Die Fälligkeit der Kredit-Arrangements rückt näher, in vielen Fällen klaffen aufgrund der Kombination aus Kurs- und Tilgungsträger-Verlusten große Deckungslücken. Daraus resultieren Schäden in Form von einer massiven Verteuerung des Franken-Kredites gegenüber einem Euro-Kredit, den die meisten Kreditnehmer vermutlich gewählt hätten, wenn sie über alle Risiken dieses Kredit-Arrangements aufgeklärt worden wären und ihnen ein Franken-Kredit nicht bloß als günstige und „intelligente“ Alternative zum klassischen Euro-Abstattungskredit dargestellt worden wäre.
Quick Check widmet sich bereits seit 2016 diesen Problem-Krediten. Vor einiger Zeit hat allerdings der EUGH in einem Fall eine wichtige Entscheidung gefällt, die für viele Kreditnehmer ein Ausweg aus dem Verlust-Kredit sein könnte. Viele Kreditverträge können unzulässige Klauseln enthalten. Vereinfacht ausgedrückt kann auf diesem Weg der „Hebel angesetzt“ werden, damit der Kreditnehmer aus dem Verlust-Kredit aussteigen kann. Ziel ist, dass der Kreditnehmer so gestellt wird, als ob er eine Euro-Abstattungskredit und keinen Franken-Kredit anno dazumals gewählt hätte.
Die Kredite können, da vielfach Deckungslücken in einem hohen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag zu beobachten sind, existenzbedrohend sein! Kreditnehmer müssen heute handeln, um nicht morgen mit Exekution oder Zwangsversteigerung des Eigenheims konfrontiert zu sein, zumal im Zug der COVID-19-Krise eine Rezession, Arbeitslosigkeit und eine allgemeine Anspannung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedes einzelnen Bürgers und Kleinunternehmens zu erwarten ist.
Um Kreditnehmern einen Ausweg aus dem Franken-Kredit-Verlustkrediten zu ermöglichen.
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