18/08/2020
Privacy-Shield ist Geschichte!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Juli 2020 das EU-US Privacy Shield mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt .
Was ist mit den Standarddatenschutzklauseln?
Zu den Standarddatenschutzklauseln entschied der EuGH hingegen, dass diese grundsätzlich gültig bleiben. Die Gültigkeit der Klauseln hängt davon ab, ob diese wirksame Mechanismen für die Einhaltung des Schutzniveaus gewährleisten, z.B. ob die Übermittlungen personenbezogener Daten ausgesetzt oder verboten werden, wenn gegen die Klauseln verstoßen wird, welche auch grundsätzlich enthalten sind. Kann das erforderliche Schutzniveau im betreffenden Drittland nicht eingehalten werden, muss dies das Unternehmen im Drittland dem Vertragspartner mitteilen und dieser muss die Datenübermittlung aussetzen oder vom Vertrag mit dem Empfänger zurücktreten. Eine derartige Klausel ist in den jetzigen Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission enthalten. Die Kommission arbeitet derzeit an einer umfassenden Modernisierung der Standardklauseln, um sie angesichts der neuen Anforderungen der DSGVO zu aktualisieren, wobei das EuGH Urteil zu Schrems II abgewartet werden wollte.
Was tun?
Nun vor allem nach außen sichtbare und nicht notwendige Tools, die Daten in die USA senden pausieren oder durch europäische Alternativen ersetzten, z.B. Tracking-Tools, Newsletter-Tools, etc. Natürlich wird man Microsoft-Teams, Google Docs oder andere Produktivitätstools nicht so leicht ersetzen können. Hier werden hoffentlich bald die Hersteller gültige Verträge anbieten oder neue Rechtslagen geschaffen.
Wichtig ist aber vor allem zu wissen, welche Programme welche Daten verarbeiten um im Bedarfsfall reagieren zu können.