ABS Abschleppdienst Inh Marinescu

ABS Abschleppdienst Inh Marinescu Ihr kompetenter Partner für Abschleppdienst - Pannenhilfe und Falschparker in Zürich und Aargau

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ABS-Abschleppdienst Zürich – Ihr zuverlässiger Partner für Abschleppen, Bergen und Überführen

🚗 Falschparker abschleppen | Unfallwagen bergen | Fahrzeugüberführungen

ABS-Abschleppdienst ist Ihr kompetenter Abschleppservice in Zürich, Winterthur und Aargau. Ob widerrechtlich parkende Fahrzeuge, Unfallwagen oder Pannenhilfe – wir sind rund um die Uhr für Sie im Einsatz.

✅ Kostenloses Abschleppen

von Falschparkern – Keine Vorkasse für Sie, wir rechnen direkt mit dem Parksünder ab.
✅ Pannen- & Unfallhilfe – Schnell, zuverlässig und professionell.
✅ Fahrzeugüberführungen & Rückführungen – National & international.

📞 Schnelle Hilfe: Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren WhatsApp-Service für eine direkte Abwicklung.

🔹 ABS-Abschleppdienst – Wir schaffen Platz, wo Sie ihn brauchen! 🔹

15/02/2026

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Falschparker
17/12/2024

Falschparker

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12/12/2024
Unfall 02.12.2022 Opfikon
02/12/2022

Unfall 02.12.2022 Opfikon

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Abschleppdienst Pannenhilfe Zürich 24/7
07/11/2022

Abschleppdienst Pannenhilfe Zürich 24/7

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Zapfhahn verwechselt? Das andere Auto dabei und statt Benzin Diesel getankt? Falsch tanken ist schnell passiert. Damit d...
29/09/2022

Zapfhahn verwechselt? Das andere Auto dabei und statt Benzin Diesel getankt? Falsch tanken ist schnell passiert. Damit dieser Fehler nicht zum teuren Desaster wird: Mit diesen Tipps können Sie das Schlimmste vermeiden.

Bei Fehlbetankung: Nicht den Motor anlassen

E10 statt E5 meist unschädlich

Eine Fehlbetankung hat grundsätzlich ungute Folgen. Mindestens bleibt der Motor stehen und bei modernen Dieselfahrzeugen kann auch die empfindliche Einspritzanlage kostspieligen Schaden nehmen. Prinzipiell gilt: In dem Moment, in dem Sie Ihren Irrtum bemerken, sofort den Tankvorgang stoppen. Danach den Motor nicht mehr starten und auch die Zündung auslassen! Bei modernen Autos wird oft bereits beim Öffnen der Fahrzeugtür - spätestens beim Einschalten der Zündung - die empfindliche Kraftstoffpumpe der Einspritzanlage aktiviert. Es sollte daher auf jeden Fall in der Betriebsanleitung nachgelesen werden, welche konkreten Schritte genau bei Ihrem Fahrzeug zu unternehmen sind.

Benzin statt Diesel getankt?

Wenn Sie weder Motor noch Zündung gestartet haben, genügt unter Umständen das Abpumpen des Benzin-Diesel-Gemisches aus dem Tank. Ist der Motor jedoch schon gelaufen, kann ein Austausch des gesamten Einspritzsystems einschließlich Hochdruckpumpe, Injektoren, Kraftstoffleitungen und Tank erforderlich sein. Das kann mehrere Tausend Franken kosten.

Die Reparatur ist zwingend erforderlich, wenn sich bereits Späne im Kraftstoffsystem gebildet haben. Denn selbst wenn der Motor noch läuft, haben die Teile der Hochdruck-Einspritzanlage bereits Schaden genommen, weil Benzin sofort den dringend benötigten Diesel-Schmierfilm abwischt. Dies zeigt sich danach oft durch einen Pumpen-Totalschaden. Weit verbreitet ist der Irrglaube, etwas Benzin im Diesel schade nicht, vor allem im Winter. Das gilt heute nicht mehr.

Handelt es sich hingegen um ein älteres Dieselfahrzeug (Wirbel- oder Vorkammer-Diesel, nicht Direkteinspritzer), so sind einige wenige Liter Benzin zusammen mit einer Diesel-Restmenge meist nicht schädlich.

Frage: Mein Privatplatz grenzt an eine viel befahrenen Strasse. Oft parken Fahrzeuge unbefugt auf dem Platz. Kann ich di...
28/09/2022

Frage: Mein Privatplatz grenzt an eine viel befahrenen Strasse. Oft parken Fahrzeuge unbefugt auf dem Platz. Kann ich die Polizei rufen, damit diese die Falschparker büsst?

Antwort: Nein. Auf nicht öffentlichen Verkehrsflächen findet das Strassenverkehrsgesetz keine Anwendung. Daher kann die Polizei bei einem privaten Parkplatz weder Bussen ausstellen noch anderweitig tätig werden. Zunächst sollten Sie versuchen herauszufinden, wer das Fahrzeug auf Ihrem Privatplatz abgestellt hat und wo sich die Person aufhält. Ist dies mit einem angemessenen Aufwand nicht möglich und wird der Parkplatz dringend gebraucht, so kann ein Abschleppdienst beauftragt werden. Die Kosten dafür müssen Sie selbst bezahlen, können sie jedoch vom Falschparker zurückverlangen. Wenn sich dieser weigert, kann das ein aufwendiges Zivilverfahren nach sich ziehen. Auf keinen Fall sollte das Fahrzeug zugeparkt oder anderweitig blockiert werden. Unter Umständen droht Ihnen eine Anzeige wegen Nötigung. Um künftige Falschparker abzuhalten, kann ein richterliches Parkverbot bei Gericht beantragt werden. Die Verfahrens- und Signalisationskosten müssen Sie selbst tragen. Ein solches Verbot berechtigt Sie als Eigentümer nicht, den Fahrer bei einem Verstoss mit einer »privaten Parkbusse« zu büssen. Sie können jedoch eine Strafanzeige gegen den Lenker stellen. Dem Falschparker droht im Wiederholungsfall eine Busse bis zu 2000 Franken und die Übernahme der Verfahrenskosten. Sie selbst können vom Falschparker bloss eine Umtriebsentschädigung verlangen. Dazu gehören etwa die Auslagen für Papier, Porto und den erforderlichen Zeitaufwand. Diese betragen gemäss Rechtsprechung rund 50 Franken. Um das unbefugte Abstellen von Fahrzeugen präventiv zu verhindern, kann der Parkplatz mit Ketten, Pfosten oder Bügel gesichert werden.

FALSCH !!!

Wer kommt für die Kosten der Abschleppfirma auf?
Gemäss Auftragsrecht nach Obligationenrecht (OR) muss derjenige die Kosten des Abschleppunternehmens bezahlen, der dieses aufbietet. Zwar können bei einem recht- und verhältnismässigen Abschleppen die angemessenen Kosten als Schadenersatz vom Falschparkierer zurückgefordert werden, allerdings kann dies im Streitfall ein aufwendiges Zivilverfahren zur Folge haben. Zu beachten ist sodann, dass den von der Störung Betroffenen eine Schadenminderungspflicht trifft. Übersetzte Tarife von Abschleppunternehmen können somit nicht auf den Falschparkierer überwälzt werden. Das Obergericht des Kantons Zürich stellte fest, dass der Betrag für das Abschleppen eines Motorrads von 675 Franken mehr als doppelt so hoch wie der Tarif der Stadtpolizei
Zürich und somit klar ausserhalb eines allfälligen Schadenersatzanspruchs des Parkplatzbesitzers ist.2 Es gibt Abschleppunternehmen, die sich die Forderung gegenüber dem Falschparkierer abtreten lassen und dem Auftraggeber versprechen, dass für ihn keine Kosten anfallen. Eine solche sogenannte Zession des Schadenersatzanspruchs ist zulässig. Das Abschleppunternehmen
kann dann die Kosten beim Falschparkierer selber einfordern

Adresse

Kehlstrasse 45
Baden
8305

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