04/06/2026
Jahrelang mussten Schweizer Firmengründer/innen in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Im Ernstfall bekamen viele trotzdem keinen Rappen.
Ja, du hast richtig gelesen.
Wer eine eigene AG oder GmbH führte, zahlte Monat für Monat ALV-Beiträge. Ging die Firma später in Schieflage, wurde ein Leistungsanspruch jedoch häufig verweigert.
Für viele Unternehmer/innen war das unverständlich:
➡️ Beiträge bezahlen ja.
➡️ Versicherungsschutz erhalten nein.
Nun hat das Parlament diesen langjährigen Missstand korrigiert.
Künftig sollen Gründer/innen und KMU-Besitzer/innen unter klar definierten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhalten.
Das ist mehr als eine technische Gesetzesanpassung.
Es ist ein wichtiges Signal an alle Menschen, die unternehmerische Verantwortung übernehmen, investieren und Arbeitsplätze schaffen.
Ein besonderer Dank gilt allen Personen, die sich für diese Verbesserung eingesetzt haben. Unter anderem Nationalrat Andri Silberschmidt-Buhofer sowie unserem langjährigen IFJ Partner Francois Cochard, dessen persönlicher Fall wesentlich dazu beigetragen hat, die Problematik sichtbar zu machen und die Diskussion voranzutreiben.
💡 Die Botschaft ist klar: Unternehmertum verdient faire Rahmenbedingungen.
➡️ Zum IFJ Beitrag: https://www.ifj.ch/Meilenstein-fuer-Firmengruenderinnen-Parlament-beendet-die-ALVUngerechtigkeit