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Der Experte zum Thema Kranken- und Pflegeversicherung, Gesundheitswesen, Krankenkassen, Pflege-Bahr und biometrischen Absicherungen in Europa

Und welchen Fehler macht hier die Conti?
09/06/2026

Und welchen Fehler macht hier die Conti?

09/06/2026
DAS, was ich schon immer sagte und was Heute bittere Realität in weiten Teilen der Branche ist!Dieser Wandel geschah nic...
09/06/2026

DAS, was ich schon immer sagte und was Heute bittere Realität in weiten Teilen der Branche ist!

Dieser Wandel geschah nicht plötzlich. Er kam schleichend. Über Jahre hinweg verlagerte sich der Schwerpunkt immer stärker vom eigentlichen Versicherungsgeschäft hin zum Vertrieb. Nicht mehr die langfristige Qualität der Verträge stand zunehmend im Mittelpunkt, sondern Wachstum. Immer mehr Wachstum. Immer schnellere Expansion. Immer höhere Abschlusszahlen. Genau an diesem Punkt begann der Deutsche Ring langsam seine ursprüngliche Stabilität zu verlieren, ohne dass viele dies anfangs bemerkten.

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Ein Urteil - Abnehmspritze und leitlinienorientierte Medizin!Das Gericht verkennt nicht, dass der Versicherer nach der h...
04/06/2026

Ein Urteil - Abnehmspritze und leitlinienorientierte Medizin!

Das Gericht verkennt nicht, dass der Versicherer nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Beschränkung seiner Leistungspflicht auf die kostengünstigste Behandlung erklären darf. Zu beachten ist gleichwohl, dass nicht jede denkbar geeignete Form der Diagnostik oder der Therapie auch tatsächlich erforderlich ist, um das Behandlungsziel zu erreichen. Das Merkmal der Notwendigkeit der Heilbehandlung soll den Versicherer davor schützen, Kosten für überflüssige oder nicht aussichtsreiche Behandlungen tragen zu müssen (Wiemer in: Bach/Moser, 6. Aufl. 2023, MB/KK § 1 Rn. 94). Anerkannt ist, dass der Versicherte in angemessener Weise Rücksicht auf die Belange der Versichertengemeinschaft, insbesondere ihr Interesse, die Kostenerstattung nicht grenzenlos ausufern zu lassen, nehmen muss (Hütt in: Langheid/Wandt, a.a.O., Rn. 23 und 28). Der Zweck des Krankenversicherungsvertrages liegt letztlich darin, Leistungen nur für solche Maßnahmen zu erbringen, die tatsächlich notwendig sind, um das Behandlungsziel zu erreichen. Sind mehrere Behandlungsmaßnahmen denkbar oder geeignet, besteht die Leistungspflicht deshalb nur für diejenige, die mit dem geringsten medizinischen Eingriff und Behandlungsumfang verbunden ist. Dies ist letztlich damit zu begründen, dass § 1 Abs. 2 S. 1 MB/KK einen sinnvollen Versicherungsschutz zu bezahlbaren Prämien sicherstellen soll. Aus medizinischer Sicht überzogene Maßnahmen stehen von vornherein nicht unter Versicherungsschutz. In diesem Sinne ist die Anwendung eines effektiven Leistungsmanagements auch bei der Prüfung der medizinischen Notwendigkeit erklärtes Ziel sowohl des § 1 MB/KK als auch der dieser Klausel zugrunde liegenden Norm des § 192 Abs. 1 VVG (Wiemer in: Bach/Moser, a.a.O., Rn. 96).

LG Nürnberg-Fürth, Endurteil v. 21.05.2026 – 8 O 4860/25

Sehr interessant, was diese Auswertung sagt:
02/06/2026

Sehr interessant, was diese Auswertung sagt:

Die Betreuung kranker Kinder wird laut einer Auswertung der AOK hauptsächlich von Frauen übernommen. Die Krankenkassen-Chefin wünscht sich, dass auch Männer häufiger mal dafür zu Hause bleiben.

Jeden Tag füllt es sich .......
17/05/2026

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Der Shop füllt sich langsam und stetig:
14/05/2026

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05/05/2026

Merz tut weh ....

Sehr spannende Gedanken von Alwin W. Gerlach
04/05/2026

Sehr spannende Gedanken von Alwin W. Gerlach

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Der Verzweiflung nahe - aber von PKV haben die Vermittler der VEMA keine Ahnung.OK - das Qualitätsrating gewinnt die Alt...
04/05/2026

Der Verzweiflung nahe - aber von PKV haben die Vermittler der VEMA keine Ahnung.

OK - das Qualitätsrating gewinnt die Alte Oldenburger und auch das ist falsch!

AXA Platz 1 - zwei Tarifwerke fast identisch, aber unterschiedlich bepreist und seit fast 10 Jahre fast beitragsstabil?

Barmenia - mit einem um 20% günstigeren Neugeschäftstarif zum Bestandstarif?

Signal Iduna auf Platz 3 - wie viele Tarifwerke haben die?

Universa vor Alte Oldenburger?

https://versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/krankenvollpolicen-fuer-beihilfeberechtigte-dies-sind-die-favoriten-der-vema-makler-155590.php?vc=newsletter&vk=155590

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