18/08/2026
Neue EU-Verordnung veröffentlicht:
NEUE UND GEÄNDERTE HÖCHSTGEHALTE FÜR 3-MCPD UND GLYCIDYL-FETTSÄUREESTER
📌 Mit der am 29. Juli 2026 veröffentlichten Verordnung (EU) 2026/1825 hat die EU-Kommission die Anforderungen an 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und Glycidyl-Fettsäureester (Glycidyl-FE) für bestimmte Lebensmittel geändert und erweitert.
Die Verordnung tritt am 19. August 2026 in Kraft. Die neuen Höchstgehalte gelten jedoch je nach Produktgruppe zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Betroffene Produktgruppen:
🔹 Zusammengesetzte Lebensmittel („Compound Food“) mit mehr als 5 % Fett
🔹 Beikost und Getreidebeikost
🔹 Fette und Öle zur Herstellung von Beikost
Welche Änderungen, Fristen und konkreten Maßnahmen sind jetzt relevant – und wie können wir Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zur Sicherstellung der Konformität unterstützen?
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