15/05/2025
📣 ChatGPT im Unternehmen: Auftragsverarbeiter oder eigenverantwortlich?
Die Nutzung von KI-Diensten wie ChatGPT ist längst im Unternehmensalltag angekommen. Doch mit der Integration kommen auch Fragen zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit auf.
▶️ Liegt bei der Nutzung von ChatGPT eine Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO vor?
▶️ Oder handelt OpenAI eigenverantwortlich ggf. ohne ausreichende Rechtsgrundlage?
▶️ Wann wäre sogar eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO denkbar?
🛡️ Erkenntnis:
Nur bei den Lizenzen Team, API und Enterprise bietet OpenAI einen AV-Vertrag an. Diese Lizenzen verhindern die Nutzung übermittelter Daten zum KI-Training - teilweise sogar standardmäßig deaktiviert.
⚠️ Achtung bei „Free“ und „Pro“:
Hier erfolgt eine Datenverarbeitung zu eigenen Zwecken, ohne Joint-Controller-Vertrag - ein DSGVO-konformer Einsatz ist somit nicht möglich.
✅ Empfehlung:
Für eine datenschutzkonforme Nutzung:
Team/API/Enterprise nutzen
Datenweitergabe deaktivieren
Personenbezug vermeiden (z. B. durch IDs oder Platzhalter)
Unser Fazit:
Der Einsatz von ChatGPT ist rechtlich machbar – wenn man weiß, worauf es ankommt. Um ChatGPT möglichst DSGVO-konform einzusetzen - sind Team, API- oder Enterprise-Lizenzen zu nutzen. Wer DSGVO-konform arbeiten möchte, sollte nicht nur „einfach loslegen“, sondern sich strategisch mit Lizenzwahl, Datenverwendung und Verantwortung auseinandersetzen.
Zum Blogbeitrag: https://gesellschaft-datenschutz.de/chatgpt-und-auftragsverarbeitung/