19/10/2026
in großem Stil ist eine Straftat und eine Schädigung der Leistungsfähigkeit des Staates bei seinen Aufgaben. Daher gilt es, genau hinzuschauen.
1,45 Terabyte. Mehr als 3,3 Millionen Dateien. 398 Personen mit Bezug zu Deutschland.
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) hat die Ende 2025 angekauften Kundendaten von Offshore-Dienstleistern vollständig aufbereitet. Die ersten Fallpakete gehen nun an die Steuerfahndungsstellen der betroffenen Bundesländer. Allein auf Nordrhein-Westfalen entfallen 64 Fallkomplexe.
Die Anbieter sitzen auf den Cayman Islands, in Dubai, Hongkong, Mauritius, Panama, Singapur und Zypern. Ihr Angebot: Auslandsgesellschaften in Niedrigsteuergebieten. Der Verdacht: Vermögen sollte so vor dem deutschen Fiskus verschleiert werden.
Jetzt prüfen die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder jeden Einzelfall. Erfahrungen mit früheren Offshore-Daten zeigen, dass neben Verfahren wegen Steuerhinterziehung auch Ermittlungen wegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung folgen können. Die Auswertung läuft weiter.
Minister Dr. Marcus Optendrenk: „Wer sein Geld über Briefkastenfirmen in Steueroasen versteckt, muss wissen: Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen bleibt dran. Der Ankauf solcher Daten lohnt sich, für den Fiskus und für die Steuergerechtigkeit.“
Möglich macht das eine bundesweit einmalige Struktur. Seit Januar 2025 bündelt das LBF NRW die gesamte Steuerfahndung des Landes mit rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Steuerfahndung, Geldwäschebekämpfung und die Verfolgung von Terrorismusfinanzierung arbeiten hier unter einem Dach.
Wer Einkünfte bisher nicht vollständig erklärt hat, kann beim zuständigen Finanzamt eine Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung einreichen.
Mehr dazu: www.url.nrw/Daten
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