20/09/2019
Die Lüge der Entlastung und Entbürokratisierung der DSGVO. Traurig aber wahr - Bundesregierung beschließt mit dem 2. Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz, die Grenze zur Benennung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen auf 20 Personen zu erhöhen. Damit wird aber die Datenschutz-Grundverordnung nicht entschärft, sondern gefährlich aufgeweicht. Berufsverbände und kleine Betriebe jubeln schon und freuen sich, bemerken aber gar nicht, wie sie völlig hinters Licht geführt werden und früher oder später Bekanntschaft mit unangekündigten Besuchen der Datenschutzbehörde machen dürfen. Ich meine, die freie Wirtschaft wird "entlastet" und man möchte gerne selbst die Bußgelder direkt verdienen. Ist doch eine super Sache - der Datenschutz. Eine neue Bußgeld Berechnungsmethode hat die Datenschutzkonferenz ja auch gerade beschlossen. Hey. Das lohnt sich. Wird sicher eine tolle Einnahmequelle werden... Man braucht ja nicht mal ein Studium oder Fachkunde... Danke an die CDU/CSU für den Vorschlag die Grenze auf 50 Personen zu heben. Und danke an die SPD diese auf 20 zu senken. Insgesamt ist es dennoch ein Disaster für die Wirtschaft und die Unternehmen, die ich so leidenschaftlich gern als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze und schütze. Jetzt wohl auch vor einer neuen, gierigen Schaar.
Der Bundesrat hat Anpassungen nationaler Vorschriften an die DSGVO abgesegnet.