06/10/2023
💼💰 Anteilsrotation bei GmbH Beteiligungen – Steuersparen oder Steuerfalle? 🔄
Allgemeine Besteuerung 📈: Der Verkauf von GmbH-Anteilen im Privatvermögen wird gewerblich besteuert. Gewinn = Veräußerungspreis - Anschaffungskosten - Veräußerungskosten. Aber Achtung, es gibt auch komplexere Spezialfälle!
Der clevere Fall 🧠: Zwei smarte GmbH-Gesellschafter wollen das Finanzamt an ihrer Steuerlast teilhaben lassen. Beide zu je 50 % beteiligt, Anschaffungskosten je 500.000 EUR. A verkauft 50 % an B für 12.500 EUR, und B verkauft 50 % an A für 12.500 EUR. Verlust in der Ermittlung: 487.500 EUR. Nach Teileinkünfteverfahren berücksichtigt: 292.500 EUR Verlust. Beim Spitzensteuersatz immerhin eine Steuerersparnis von ca. 150.000 EUR.
Das Finanzamt winkt ab 🚫: Finanzamt, Finanzgericht, und schließlich der BFH haben wenig Verständnis für den cleveren Schachzug. Warum? Anteilsrotation ohne echten wirtschaftlichen Grund = rechtsmissbräuchliche Gestaltung. Der Wortlaut des BFH: "Kaufpreis verfehlt Wertverhältnisse in krasser Weise."
Die Begründung 📜: Anteilsrotation zum reinen Steuersparen, ohne realen wirtschaftlichen Hintergrund. BFH lehnte weitere Verhandlungen ab.
Hinweise 🤓: Klingt nicht nach Vorteil? Doch! Bei niedrigem realen Wert der Anteile unter Anschaffungskosten kann Anteilsrotation Sinn ergeben.
Zusatz: Der BFH führt jetzt scheinbar auch "krass" im Sprachgebrauch. 🤣🤣