01/09/2026
Buchhaltung ohne Buchhalter — geht das?
Ja. Als Kleinunternehmer oder Einzelunternehmer dürfen Sie Ihre Buchhaltung selbst machen. Sie müssen kein Profi sein — aber ein paar Grundlagen sollten Sie kennen.
Hier das Wichtigste in Kürze 👇
1️⃣ Die EÜR — Ihr wichtigstes Dokument.
Als Kleinunternehmer reicht meist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Sie stellen einfach Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Keine doppelte Buchführung, keine Bilanz.
⚠️ Doppelte Buchführung wird erst Pflicht, wenn Sie in zwei Jahren in Folge über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn liegen.
2️⃣ Keine Buchung ohne Beleg
Das ist die goldene Regel. Jede Einnahme und jede Ausgabe braucht einen Beleg — Rechnung, Quittung, Kontoauszug.
Tipp: Sortieren Sie Belege sofort, nicht erst am Jahresende. Das spart Stress und Nerven.
3️⃣ Privat und Business trennen
Einer der häufigsten Fehler: alles über ein Konto laufen lassen. Ein separates Geschäftskonto macht Ihre Buchhaltung um ein Vielfaches einfacher.
4️⃣ GoBD beachten — auch digital
Sobald Sie Belege digital speichern (und das tun Sie, sobald eine PDF ankommt), gelten die GoBD: Belege müssen vollständig, lesbar und unveränderbar archiviert werden.
⚠️ Eine PDF im Ordner „umbenennen und ändern" ist nicht GoBD-konform.
5️⃣ Aufbewahrungsfristen kennen
Seit 2025 gilt:
— Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen): 8 Jahre
— Aufzeichnungen und die EÜR selbst: 10 Jahre
Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist.
6️⃣ Fristen für Meldungen
— Umsatzsteuer-Voranmeldung: monatlich oder quartalsweise (nicht relevant für Kleinunternehmer)
— Einkommensteuer-Vorauszahlung: viermal im Jahr
Der einfachste Weg:
Eine GoBD-konforme Buchhaltungssoftware nimmt Ihnen fast alles ab — Belege erfassen, EÜR erstellen, Fristen im Blick behalten. Gerade am Anfang eine Investition, die sich lohnt.
Sie starten in die Selbstständigkeit und wollen Ihre Buchhaltung von Anfang an sauber aufsetzen?
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Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Grundlage: § 147 AO, GoBD (Stand 2025).