07/05/2023
Die politischen Bedingungen für Pflegewohngemeinschaften sind aktuell sehr besorgniserregend!
Hintergrund ist die eklatante Ungleichbehandlung hinsichtlich der zu leistenden Eigenbeteiligungen von Bewohnerinnen und Bewohnern ambulant betreuter Wohngemeinschaften im Vergleich zu Pflegeheimen, da deren Bewohnende seit 01.01.22 mit dem sog. Leistungszuschuss entlastet werden, für ambulant betreuten Wohngemeinschaften dieser Zuschuss aber nicht gewährt wird. Zur Verdeutlichung habe ich für das nachfolgende Beispiel ein Pflegheim in der Nähe herausgegriffen, das im ersten Jahr in etwa dieselben Eigenanteile verlangt wie eine beispielhafte Wohngemeinschaft in der Gegend. Ab dem vierten Jahr Wohnen und Pflege im Heim reduziert sich der gesamte Eigenanteil um fast 40%. In den Wohngemeinschaften bleiben die Kosten dem Grunde nach gleich (bzw. unterliegen sogar noch verschiedenen Preissteigerungen):
< 1 Jahr: Eigenanteil 3.219,38 €
>1 bis 2 bis 3 Jahre: Eigenanteil 1.942,44 €
Die Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter Wohngemeinschaften (LABEWO) war bislang diesbezüglich politisch sehr aktiv und plante eine Petition zum aktuell in Bearbeitung befindlichen neuen PUEG (Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz) mit dem Ziel, dieser Ungleichbehandlung entgegen zu treten. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat auch nach 5 Bearbeitungswochen noch keine Freigabe erteilt - angesichts des Zeitplans für das PUEG (Lesungen Ende Mai 2023) wird das vermutlich auch nichts mehr!
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