Ökumenische Sozialstation Heidenheimer Land

Ökumenische Sozialstation Heidenheimer Land Wir sind ein ambulanter Pflegedienst, mit kirchlichem Hintergrund und den Bereichen Häusliche Pfleg

Zu einer Nachtwächterführung sind einige Mitarbeitende und ihre Angehörigen am Dienstagabend des 09. Septembers aufgebro...
10/09/2025

Zu einer Nachtwächterführung sind einige Mitarbeitende und ihre Angehörigen am Dienstagabend des 09. Septembers aufgebrochen und haben dabei vieles Interessantes erfahren.
Der Nachtwächter sorgte früher bei Nacht nicht nur für Ruhe und Ordnung, sondern hat auch vor Feuer und Dieben gewarnt.
Bei der anderthalbstündigen Führung wurde auf unterhaltsame Weise Wissenswertes über die Herbrechtinger Stadtgeschichte und die tägliche Arbeit des Nachtwächters erzählt.
Außerdem konnten die Teilnehmenden im Kirchturm der Klosterkirche mal die Glocken läuten lassen.
Im Anschluß hat die Gruppe noch im El Greco den Abend ausklingen lassen.

Neue Mitarbeiterin in der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer LandZum 16. November hat bei der Ökumenischen Sozialst...
21/11/2023

Neue Mitarbeiterin in der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land

Zum 16. November hat bei der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land eine neue Mitarbeiterin in der Pflege im Team Steinheim begonnen.
Wir begrüßen Frau Amelie Michelle Krauss ganz herzlich bei uns und wünschen ihr einen guten und erfolgreichen Start in ihrem neuen Arbeitsfeld.
Frau Krauss ist als Pflegefachfrau in der Versorgung und der Betreuung für unserer Klienten eingesetzt.
Auf die zukünftige Zusammenarbeit freuen wir uns und wünschen Frau Krauss alles Gute!

Ausbildungs- & Studienmesse 2023Am Samstag 11. November 2023 fand die Ausbildungs- & Studienmesse in Heidenheim im Congr...
13/11/2023

Ausbildungs- & Studienmesse 2023
Am Samstag 11. November 2023 fand die Ausbildungs- & Studienmesse in Heidenheim im Congress Centrum statt.

Wir danken allen Besuchern und Interessierten fürs Kommen, für die tollen Begegnungen und Gespräche und unseren Azubis und Praxisanleiter*innen für ihren Einsatz!

Hilfsmittel erleichtern den Alltag in der PflegeMenschen mit eingeschränkter Kraft oder Bewegungsfähigkeit können oft sc...
26/10/2023

Hilfsmittel erleichtern den Alltag in der Pflege

Menschen mit eingeschränkter Kraft oder Bewegungsfähigkeit können oft schon durch den Einsatz kleiner Hilfsmittel auf fremde Hilfe verzichten. So erleichtert ein breit gefächertes Spektrum von Hilfsmitteln - vom Spezialbesteck über den Strumpfanzieher bis hin zu Greifhilfen - die Bewältigung des häuslichen Alltags, sei es im Bad, im Haushalt, bei der Körperpflege oder bei der Zubereitung der Mahlzeiten.

Hilfsmittel gibt es im Fachhandel und bei Bedarf auch auf Rezept
Produkte, die den Alltag erleichtern sind im Fachhandel, also in Sanitätshäusern, aber auch in Supermärkten, Baumärkten oder bei Discountern zu finden. Wenn der Arzt feststellt, dass besondere Hilfsmittel nötig sind, kann er eine Verordnung ausstellen. Hilfsmittel, die es „auf Rezept“ geben kann, sind beispielsweise Duschstühle, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhungen, Haltegriffe, Aufstehhilfen oder Gehhilfen.
Auch pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und technischen Hilfen wie Pflegebett oder Hausnotruf, wenn diese die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Voraussetzung, dass solche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, ist das Vorliegen eines Pflegegrades und entsprechende Einschränkungen.

Wer Pflege benötigt hat Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss
Zusätzlich haben Menschen ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Anspruch in Höhe von 40 Euro für Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder saugende Betteinlagen. Bei Inkontinenz können Inkontinenzartikel wie Einlagen oder Höschenwindeln ebenfalls über ein Rezept vom Hausarzt verordnet werden. Die Kranken- bzw. Pflegekasse informiert darüber, welcher Anbieter oder Vertragspartner der Kasse das jeweilige geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stellen kann.

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf!

Wir beraten Sie gerne!

Herzlichen Glückwunsch an unsere Mitarbeiterin Isabell Löbel!Stolz und mit großer Freude möchten wir heute eine besonder...
20/07/2023

Herzlichen Glückwunsch an unsere Mitarbeiterin Isabell Löbel!

Stolz und mit großer Freude möchten wir heute eine besondere Leistung unserer geschätzten Mitarbeiterin Isabell Löbel hervorheben! Nach zwei intensiven Jahren der engagierten Weiterbildung hat sie mit Bravour ihre Prüfung als „staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit " an der „Fachschule für Weiterbildung in der Pflege“ in Heidenheim erfolgreich abgeschlossen.

In ihrer derzeitigen Position als stellvertretende Pflegedienstleitung für unseren Standort in Steinheim hat Frau Löbel bereits einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität und zur Förderung eines harmonischen Arbeitsumfelds geleistet. Mit ihrem neu gewonnenen Wissen und ihrer Expertise wird sie zweifellos weiterhin eine Schlüsselrolle bei der effizienten Führung und Organisation einnehmen.

Die erfolgreiche Absolvierung dieser Weiterbildung ist nicht nur ein persönlicher Erfolg für Frau Löbel, sondern auch eine besondere Freude für die Ökumenische Sozialstation Heidenheimer Land, die großen Wert auf die kontinuierliche Weiterbildung und berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter legt.

Wir gratulieren Frau Löbel herzlich zu diesem wichtigen Meilenstein in ihrer beruflichen Laufbahn und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit!

Schöne Begegnungen beim KirchgartenAm Sonntag, den 02. Juli 2023 versammelten sich wieder zahlreiche Besucherinnen und B...
19/07/2023

Schöne Begegnungen beim Kirchgarten

Am Sonntag, den 02. Juli 2023 versammelten sich wieder zahlreiche Besucherinnen und Besucher im malerischen Brenzpark, um an dem diesmal von der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land organisierten Kirchgarten teilzunehmen. Unter dem strahlenden Sonnenschein fand das fröhliche Ereignis statt, das die Herzen der Anwesenden mit Musik und Freude füllte.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land hatten sich für den diesjährigen Kirchgarten ein ganz besonderes Motto ausgesucht: "Du bist ein Gott, der mich sieht." Dieser ausdrucksstarke Leitspruch begleitete die Veranstaltung und verlieh ihr eine tiefere Bedeutung. Gemeinsam wurde im Freien gesungen und gelacht, als die Gäste in großer Zahl zusammenkamen. Der Brenzpark bot die perfekte Kulisse für diesen harmonischen Abend, der das Gemeinschaftsgefühl stärkte und die Freude an der Musik hervorhob.
Die Lieder, die ausgewählt wurden, spiegelten das Motto wider und erzählten von der Wichtigkeit, sich gesehen und wertgeschätzt zu fühlen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sangen aus vollem Herzen mit und wurden von der Musik vereint. Es war eine wahrhaft berührende Erfahrung, gemeinsam diese Melodien zu teilen und sich auf diese Weise zu verbinden. Die Kombination aus inspirierendem Motto, schöner Musik und der warmen Atmosphäre der Veranstaltung ließ die Besucherinnen und Besucher mit einem Lächeln auf den Lippen nach Hause gehen.
Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land für diese einzigartige Gelegenheit, gemeinsam zu feiern und uns als Teil einer liebevollen Gemeinschaft zu fühlen.

Zwei glückliche FinisherLetzten Sonntag nahmen Frau Gekeler und Frau Mozina am 19. Heidenheimer Stadtlauf teil.Nach eine...
20/06/2023

Zwei glückliche Finisher

Letzten Sonntag nahmen Frau Gekeler und Frau Mozina am 19. Heidenheimer Stadtlauf teil.
Nach einem kurzen Gottesdienst vor der Pauluskirche begaben sie sich bei hitzigen Temperaturen, aber mit kühlem Kopf auf die 10 km-Strecke. Dank guter Krafteinteilung und einer sagenhaften Unterstützung von Mitarbeiterinnen am Streckenrand kamen sie glücklich und stolz ins Ziel.
Kaum war ausgeschnauft, wurden Pläne für das nächste Jahr geschmiedet.

PDL-Wechsel in SteinheimHiermit möchten wir Ihnen eine besondere Veränderung in unserer Ökumenischen Sozialstation Heide...
16/06/2023

PDL-Wechsel in Steinheim

Hiermit möchten wir Ihnen eine besondere Veränderung in unserer Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land mitteilen. Zum 31. Mai 2023 ist Frau Dorothee Erdlen, die Pflegedienstleitung der Station Steinheim, in die passive Phase der Altersteilzeit gegangen. Frau Erdlen hat seit dem Übergang der Sozialstation der Bürgerlichen Gemeinde Steinheim auf die Ökumenische Sozialstation Heidenheimer Land im Jahr 2001 als Krankenschwester und stellvertretende Pflegedienstleitung gearbeitet. Seit dem 01.11.2021 hat sie die Funktion der Pflegedienstleiterin für den Bereich Steinheim übernommen und in all ihren Jahren hat sie mit großem Engagement und Herzblut für unsere Klientinnen und Klienten gesorgt. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Frau Erdlen für ihre jahrelange hervorragende Arbeit bedanken und ihr für ihren neuen Lebensabschnitt Gottes Segen und alles Gute wünschen!

Die neue Leitung der Sozialstation Steinheim hat ab dem 01. Juni 2023 Herrn Christian Fehrle übernommen. Herr Fehrle ist seit dem Jahr 2017 als Krankenpfleger bei uns beschäftigt und hat sich in dieser Zeit als Teamleitung in der Station Heidenheim bewährt. Wir sind sehr glücklich, dass wir Herrn Fehrle für diese wichtige Position gewinnen konnten.
Herrn Fehrle wird in seiner neuen Tätigkeit von Frau Isabell Löbel vertreten, die derzeit noch die Weiterbildung zur staatlich geprüften Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit beendet. Frau Löbel ist bereits seit dem Jahr 2012 als Altenpflegerin in unserer Ökumenischen Sozialstation tätig und hat sich in all den Jahren als zuverlässige und einfühlsame Mitarbeiterin bewährt. Wir sind sicher, dass sie ihre neue Rolle mit viel Elan und Freude ausfüllen wird.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die täglich mit großem Engagement und Herzblut für unsere Klientinnen und Klienten da sind. Wir sind stolz auf unser Team und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

Entlastungsbeitrag verfällt am 30. JuniAlle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zuhause versorgt werden, haben Anspru...
01/06/2023

Entlastungsbeitrag verfällt am 30. Juni

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.
Dieser Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern liegt bei der Pflegekasse auf Abruf bereit. Wird der Betrag nicht monatlich abgerufen, wird er bei der Pflegekasse angespart und kann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Die angesparten Entlastungsleistungen von 2022 können noch bis zum 30. Juni 2023 genutzt werden. Danach verfallen sie.
Erstattet werden könnte der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung bei der Tages- und Kurzzeitpflege; Leistungen unseres ambulanten Pflegedienstes zur Betreuung und Entlastung sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Nachbarschaftshilfen oder haushaltsnahe Dienstleister. Beispiele für die Verwendung sind stundenweise Betreuung zuhause, Begleitung bei Spaziergängen oder zum Arzt, hauswirtschaftliche Hilfen sowie nur bei Pflegegrad 1 auch Körperpflege (zum Beispiel Hilfe beim Duschen).
Die Original-Rechnungen unseres Pflegedienstes müssen dann bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf!

Wir beraten Sie gerne!

Die Begutachtung - wenn der medizinische Dienst ins Haus kommtSobald jemand regelmäßig über einen längeren Zeitraum Hilf...
02/05/2023

Die Begutachtung - wenn der medizinische Dienst ins Haus kommt

Sobald jemand regelmäßig über einen längeren Zeitraum Hilfe im Alltag benötigt, sollte bei der zuständigen Pflegekasse (Krankenkasse = Pflegekasse) ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Die zuständige Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg (MD) mit der Begutachtung. Bei der Begutachtung sollte ein (pflegender) Angehöriger anwesend sein, um die pflegebedürftige Person zu unterstützen.
Überprüft wird der Grad der Selbständigkeit. Relevant für die Pflegebedürftigkeit sind die Dinge des täglichen Lebens, in denen Hilfe von anderen Menschen notwendig ist. Wichtig ist es, alle Erkrankungen und Beeinträchtigungen zu benennen. Allein Hilfe im Haushalt zu benötigen, reicht allerdings nicht, um einen Pflegegrad zu bekommen.
Bei der Beschreibung des Alltags sollte unbedingt auch auf Kleinigkeiten geachtet werden. Auch Vor- und Nachbereitungen sind von Bedeutung (z. B. Bereitlegen von Utensilien zum Waschen, Anwesenheit aus Sicherheitsgründen während des Duschens / Badens, Kamm oder Rasierapparat säubern, Aufforderungen zum Trinken oder zur Medikamenteneinnahme).
Falls vorhanden, sollten ärztliche Berichte und/oder schriftliche Diagnosen bereitgelegt werden. Auch der aktuelle Medikamentenplan ist wichtig. Falls bereits ein Pflegedienst zur Unterstützung kommt, sollte auch die Pflegedokumentation bereitgelegt werden.
Die meisten älteren Menschen möchten keine Umstände machen. Das führt manchmal dazu, dass der/die Betroffene angibt, manche Dinge noch ganz gut selbst zu können. Aus Scham wird der Eindruck erweckt, dass eigentlich keine Hilfe benötigt wird. Darüber sollten die Beteiligten im Vorfeld sprechen oder sich beraten lassen. Fehlende Informationen und eine schlechte Vorbereitung auf den Begutachtungsbesuch können zu einer falschen Einstufung führen.
Wenn jemand mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt werden.

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Wir beraten Sie gerne!

Wann ist man pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung?Laut Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) gelten alle Persone...
11/04/2023

Wann ist man pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung?

Laut Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) gelten alle Personen als pflegebedürftig, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen von anderen Menschen benötigen.
Wenn dies zutrifft, kann bei der zuständigen Krankenkasse (Krankenkasse = Pflegekasse) ein Antrag auf eine Pflegeeinstufung und damit auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt werden. Nach bestimmten Kriterien wird geprüft, wie hoch die Pflegebedürftigkeit ist. Das kann Menschen jeden Alters betreffen, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.

Folgende Kriterien werden betrachtet:
 Mobilität, wie z. B. selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, Gehen, Stehen und Treppensteigen
 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen, wie z. B. örtliche und zeitliche Orientierung, Erkennen von Personen, Beteiligen an einem Gespräch, psychische Probleme
 Selbstversorgung (Körperpflege), wie z. B. Waschen oder Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, An- und Auskleiden, Ernährung
 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche

Je nach Unterstützungsbedarf ergibt sich ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Welche Leistungen Versicherten zustehen, erfahren sie in einer individuellen Pflegeberatung bei uns in der Ökumenischen Sozialstation Heidenheimer Land.

Haben Sie noch Fragen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Wir beraten Sie gerne!

Adresse

Am Jagdschlößle 10
Heidenheim An Der Brenz
89520

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