27/08/2026
Viele denken bei den SGB-XI-Leistungen nur in Kategorien – dabei entscheidet die richtige Kombination, wie viel Unterstützung im Alltag wirklich ankommt. Ein Beispiel aus der Praxis:
Eine meiner Klientinnen mit Pflegegrad 3 nutzt aktuell:
•3 Std./Monat über den Entlastungsbetrag
• 15,5 Std./Monat über die Umwidmung von Pflegesachleistung**
• 6,5 Std./Monat über Verhinderungspflege
Macht zusammen 25 Stunden Unterstützung im Monat.
Der Trick:
Umwidmung.Wer Pflegesachleistung nicht voll für professionelle Pflege ausschöpft, kann bis zu 40 % davon in Alltagsentlastung umwandeln – Einkaufen, Spaziergänge, Gesellschaft, Haushaltshilfe. Genau das macht bei dieser Klientin den Löwenanteil der Stunden aus.
Ohne diese Umwidmung wären 15,5 Stunden schlicht verfallen oder gar nicht erst abgerufen worden.
Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die eigenen Ansprüche: Gerade wenn die Kinder weit weg wohnen und man im Alltag oft allein ist, liegt hier oft ungenutztes Potenzial – Zeit, die eigentlich zusteht, aber nie abgerufen wird.
Genau solche Fragen klären wir am 02.09. im Mini-Webinar „Verhinderungspflege & Umwidmung von Pflegesachleistung" – mit Rechenbeispielen zum Mitnehmen. Wenn du dabei sein willst, gern per PN.