04/01/2019
Ein Urteil welches wohl nur für den Bereich der öffentlichen Bereicht Gültigkeit
hat. Im Bereich der Unternehmen gibt es klare Regeln (ASR...) und eine dazu
notwendige Gefährdungsbeurteilung. In wie weit sich diese auf ein solches
Urteil stützen kann, ist eine spannende Frage, die nur im Einzelfall betrachtet
und geklärt werden kann.
Ist eine Treppe Bestandteil eines öffentlichen Weges, muss ein Geländer oder ein Handlauf nur angebracht werden, wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind. Die Regelungen der Landesbauordnung sind im konkreten Fall nicht...