20/09/2023
EU-Vorgaben zur Energieeffizienz und Gefahrstoffen in Leuchtmitteln gefährden Tier- und Ex-situ-Artenschutz
Die Europäische Kommission hat in den letzten Jahren mehrere gesetzliche Regelungen erlassen, die nicht nur die Energieeffizienz verschiedener Produkte und Leuchtmittel in Zukunft regeln, sondern auch gefährliche Stoffe wie Quecksilber in Leuchtmitteln auf das Notwendigste beschränken sollen (RoHS-Initiative). Ausnahmen hiervon sind nur in einigen Fällen in sehr engen Grenzen zulässig, zum Beispiel im Rahmen bestimmter technischer Spezifikationen. Alle anderen Produkte sind bereits verboten oder werden es zukünftig sein.
Das Ziel der Gesetzgebungsverfahren ist unbestritten sinnvoll und unterstützenswert. Allerdings bedeuten diese gesetzlichen Vorgaben nun, dass bestimmte Lichtquellen in der Tierhaltung künftig verboten sein werden oder nur noch zeitlich beschränkt erlaubt sind. Bisher gab es in der EU-Verordnung Ausnahmen für "Produkte mit besonderem Verwendungszweck – special purpose products" (z.B. pet care, EU 1194/2012, Artikel 2, 4(a)(i)). Diese sind in den neuen EU-Vorgaben jedoch nicht mehr aufgeführt. Dies hat nicht nur gravierende Auswirkungen auf die Haltung und das Wohlergehen von Amphibien, Reptilien, Vö**ln und Kleinsäugern in menschlicher Obhut, sondern bedroht auch Artenschutzprojekte in zoologischen und privaten Einrichtungen (Ex-situ-Artenschutz) in der gesamten Europäischen Union.
Der BNA hat zur Sicherung des Tierwohls und des Artenschutzes in menschlicher Obhut daher einen Offenen Brief an die Europäische Kommission verfasst, in dem auf Grundlage wissenschaftlicher Informationen erklärt wird, warum nicht nur Licht und Wärme abstrahlende Lampen für das Wohlergehen der Tiere unerlässlich sind, sondern auch, weshalb in bestimmten Lampentypen zur Erzeugung der lebenswichtigen UV-A- und -B-Strahlung nicht auf Quecksilber verzichtet werden kann.
Um auf die Dringlichkeit des Anliegens hinzuweisen hat der BNA europaweit Verbände und Organisationen aus den unterschiedlichen Bereichen der Tierhaltung, dem Artenschutz wie auch der Tierärzteschaft um Unterstützung des Schreibens gebeten. Die Rückmeldung von fast 60 Organisationen zeigt die Notwendigkeit und Dringlichkeit unserer Initiative.
Die unterzeichnenden Verbände bitten die EU-Kommission, eine entsprechende Ausnahmeregelung für "Produkte mit besonderem Verwendungszweck" für die Tierhaltung zu prüfen, damit der Tier- und Artenschutz in der Europäischen Union nicht nur vorübergehend, sondern vor allem langfristig gesichert werden kann.
Den Offenen Brief an die EU-Kommission findet ihr hier zum Nachlesen:https://bna-ev.de/downloads/sonstiges/2023_09_20_Letter_EU_COM_Exception_Lighting_Products_Animal_Welfare_Species_Conservation.pdf