21/08/2026
Aktivkohle ist nach ihrem Einsatz nicht einfach nur verbraucht. ♻️
Sie enthält die Stoffe, die sie zuvor aus Gas, Luft oder Wasser aufgenommen hat. Deshalb braucht es eine fachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entsorgung.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz stellen wir die fach- und sachgerechte Entsorgung gebrauchter Aktivkohlen sicher – die Zertifizierung wird durch jährliche Audits aufrechterhalten. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis für Ihre Unterlagen oder zur Vorlage bei zuständigen Behörden.
📞 Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.