Martin Schmid Steuerberater

Martin Schmid Steuerberater Steuerberatung/-deklaration/Lohnbuchhaltung/Finanzbuchführung/Begleitung von Betriebsprüfungen/Ratingberatung/Unternehmensberatung

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Ausbildung zum Steuerfachangestellten (m/w/d) ab dem 01.09.2019Du suchst eine Ausbildung, bei der Du gleich mitten in un...
18/05/2019

Ausbildung zum Steuerfachangestellten (m/w/d) ab dem 01.09.2019

Du suchst eine Ausbildung, bei der Du gleich mitten in unserem Team ankommst und wichtige Aufgaben übernimmst?
Dann ist die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten genau das Richtige! In drei Jahren lernst Du alle unserer Fachbereiche und Leistungen kennen – und kannst Dein Knowhow sofort praktisch in die Kanzleiarbeit einbringen.

Das erwartet Dich in Deiner Ausbildung:
Finanzbuchhaltung
Du lernst die Finanzbuchführung für verschiedenste Unternehmen kennen.

Lohn- und Gehaltsabrechnung
Du übernimmst Tätigkeiten aus dem Bereich Lohn-und Gehaltsabrechnung.

Umgang mit Steuergesetzen
Du erfährst, wie man mit Steuergesetzen richtig arbeitet.

Du bist gefragt
Du bist Ansprechpartner/-in für unsere Mandanten, das Finanzamt, die Krankenkassen usw.
Mehr als du denkst!

Du möchtest noch mehr über die Ausbildungsinhalte des Steuerfachangestellten oder anschließende Karrierechancen erfahren? Dann schau doch einfach hier nach! Unter dieser Webseite findest du weitere Informationen zur Ausbildung.
https://mehr-als-du-denkst.de

Was solltest du mitbringen solltest:
Du hast einen guten Realschulabschluss, die Fachhochschulreife oder das Abitur erreicht
Du hast gute EDV-Kenntnisse in den Officeanwendungen und Spaß an allem Digitalen
Du arbeitest selbstständig und selbstverantwortlich
Du ergreifst die Initiative und packst an
Du hast Spaß und Freude am Umgang mit Menschen
Du bist neugierig und willst immer dazulernen
Wenn wir Dein Interesse geweckt haben, bewirb Dich am besten gleich per Mail.

Details findest Du auch in unserem Arbeitgeberprofil unter www.regionaljobs.de

Jobs aller Berufskategorien im Raum Reutlingen, Tübingen, Balingen, Metzingen, Hechingen, Albstadt etc. · Regional, Online, Einfach · Jetzt ohne Registrierung neue Jobs finden

17/05/2019

"Blitzlicht" Mai 2019 erschienen

Lesen Sie in der neuesten Ausgabe unseres Newsletters unter anderem diese Themen:

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmerin sein. Vielmehr liegen zivil- und umsatzsteuerrechtlich anteilig erbrachte und zu versteuernde Leistungen durch die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer vor.

Aufwendungen für einen Firmenwagen, den ein Mitarbeiter auch privat fährt, sind regelmäßig Betriebsausgaben. Beim Ehepartner, der als Minijobber angestellt ist, gilt das aber nur mit Einschränkungen.

Ein Mieter, der die in seinem Gewerbemietvertrag enthaltene Verlängerungsoption ausübt, unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis.

Ein Arbeitsvertrag kann ohne sachlichen Grund regelmäßig nicht befristet werden, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits einmal ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

17/05/2019

Wir haben uns verstärkt.

Frau Deborah Heienbrock Steuerberaterin, Bachelor of Laws (LL.B.) ist in die Kanzleileitung eingetreten.

Wir freuen uns auf die Verstärkung und wünschen einen guten Start.

18/07/2018

Wir suchen Verstärkung in Voll- und Teilzeit!

"Blitzlicht" September 2017 erschienenLesen Sie in der neuesten Ausgabe unseres Newsletters unter anderem diese Themen:H...
01/09/2017

"Blitzlicht" September 2017 erschienen
Lesen Sie in der neuesten Ausgabe unseres Newsletters unter anderem diese Themen:

Haben Ehepartner gemeinsam ein Haus gekauft, ist besondere Aufmerksamkeit geboten, wenn einer der Partner einen Teil davon betrieblich nutzt.
Für die steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen ist es erforderlich, dass er diese persönlich trägt.
Bringt eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste ein und fehlt es an wirtschaftlichen Vermarktungsmöglichkeiten, kann die gesamte Tätigkeit als Liebhaberei steuerlich irrelevant sein. So wurde es im Fall eines Erfifinders entschieden, der über 20 Jahre hinweg erhebliche Verluste erzielte.
Bietet ein Autohändler zu seinen Fahrzeugen gegen Aufpreis eine Gebrauchtwagengarantie an, handelt es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung. Der Versicherungsanteil ist nicht als umsatzsteuerfrei zu behandeln.

http://www.stbzu.de/documents/blitzlicht/2017/0100168_00000_Blitzlicht_09-2017.pdf

07/06/2017

Blitzlicht Juni 2017 erschienen

Lesen Sie in der neuesten Ausgabe unseres Newsletters unter anderem diese Themen:
Krankheitskosten können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das Sammeln von Arztrechnungen lohnt sich nun noch mehr. Die Berechnung der zumutbaren Belastung, die zunächst überschritten werden muss, hat sich zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.
Auch wenn Ehepartner räumlich getrennt leben, schließt das nicht in jedem Fall die Zusammenveranlagung aus. Entscheidend ist, dass die persönliche und geistige Gemeinschaft aufrechterhalten bleibt.

Die Sommerferien kommen immer näher. Viele Schüler nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Ferienjobs sind für Schüler oftmals von der Sozialversicherungspflicht befreit.

http://www.steuerberaterzukunft.de/documents/blitzlicht/2017/0100168_00000_Blitzlicht_06-2017.pdf

Das Blitzlicht für den Monat Mai 2017 ist erschienen.Sie können dieses Rundschreiben und weitere Informationen auch von ...
28/04/2017

Das Blitzlicht für den Monat Mai 2017 ist erschienen.

Sie können dieses Rundschreiben und weitere Informationen auch von unserer Homepage www.steuerberaterzukunft.de herunterladen.

http://www.steuerberaterzukunft.de/documents/blitzlicht/2017/0100168_00000_Blitzlicht_05-2017.pdf

Schauen Sie doch einfach mal rein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien einen schönen 1. Mai.

Wird ein Arbeitszimmer von mehreren Steuerpflichtigen genutzt, kann jeder für sich den Höchstbetrag von 1.250 € in Anspruch nehmen, wenn bei ihm die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

31/03/2017

"Blitzlicht" April 2017 erschienen
Lesen Sie in der neuesten Ausgabe unseres Newsletters unter anderem diese Themen:
Die Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer setzt sich fort.
Aufwendungen für einen Raum, der sowohl beruflichen als auch privaten Zwecken dient, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
Häufiger Streitpunkt mit dem Finanzamt ist, ob die Abgabe von Speisen und Getränken dem regulären oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt.
Nach einer Finanzgerichtsentscheidung spricht die Bereitstellung von Mobiliar in der Cafeteria eines Krankenhauses gegen den ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Urteil seine Rechtsprechung, wonach auch Investoren von Personengesellschaften Mietwohnungen wegen Eigenbedarfs kündigen können.

http://www.steuerberaterzukunft.de/documents/blitzlicht/2017/0100168_00000_Blitzlicht_04-2017.pdf

04/01/2017

Allen unseren Mandanten und Freunden wünschen wir zum neuen Jahr 2017 alles Gute und Gesundheit.

Wir sagen an dieser Stelle DANKE für Ihr Vertrauen im abgelaufenen Jahr 2016.

Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.
Albert Einstein (1879-1955)

04/01/2017

"Blitzlicht" Januar 2017 erschienen

Lesen Sie in der neuesten Ausgabe unseres Newsletters unter anderem diese Themen:
Die Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen und Taxameter ist zum 1. Januar 2017 ausgelaufen.
Nur noch revisionssichere Registrierkassen oder eine ordnungsgemäß geführte offene Ladenkasse schützen jetzt vor Hinzuschätzungen des Finanzamts.

Der Austausch von Heizkörpern bei einem angeschafften Gebäude sowie altersübliche Defekte des Gebäudes gehören zu den Aufwendungen, die in die 15 %Grenze
für die Ermittlung der anschaffungsnahen Herstellungskosten einzubeziehen sind.

Der Beschluss zur Bestellung eines Verwalters durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss zwingend den Bestellungszeitraum enthalten.
Ansonsten ist er unwirksam.

Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die abziehbare Vorsteuer bei Herstellungsund Erhaltungsaufwendungen jeweils nach unterschiedlichen Maßstäben aufzuteilen.

http://www.stbzu.de/documents/blitzlicht/2016/0100168_00000_Blitzlicht_12-2016.pdf

13/06/2016

"Blitzlicht" Juni 2016 erschienen!

Lesen Sie in der neuesten Ausgabe unseres Newsletters unter anderem diese Themen:

Die Ferien stehen vor der Tür. Viele Schüler nutzen diese, um ihr Taschengeld etwas aufzubessern.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass in vielen Fällen Ferienjobs für Schüler sozialversicherungsfrei sind.
Besitzer unbebauter Grundstücke können unter Umständen Werbungskostengeltend machen, wenn sie beabsichtigen, künftig Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu generieren. Es sollten hierfür aber entsprechende Beweise, wie Baupläne oder Architektenverträge, vorgehalten werden.
Überlassen Arbeitnehmer ihren Mitarbeitern verbilligt Parkplätze, müssen sie daran denken, dass dies als entgeltliche Leistung anzusehen ist, die der Umsatzbesteuerung unterliegt.

http://www.stbzu.de/documents/blitzlicht/2016/0100168_00000_Blitzlicht_06-2016.pdf

http://www.stbzu.de/documents/blitzlicht/2016/0100168_00000_Blitzlicht_06-2016.pdf

Adresse

Schwöllbogen 3
Metzingen
72555

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