02/09/2026
Die halbjährliche Beratung nach § 37 Abs. 3 ist mehr als nur eine Formalität. 🌿
Wer Pflegegeld bezieht, kennt den regelmäßigen Beratungseinsatz. Doch dieser Termin bietet weit mehr als die Erfüllung einer Pflicht.
Er gibt Ihnen die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Unsicherheiten anzusprechen und gemeinsam zu schauen, welche Unterstützungsmöglichkeiten zu Ihrer aktuellen Situation passen.
💛 Individuelle Beratung
💛 Orientierung in wichtigen Fragen
💛 Unterstützung für Betroffene und Angehörige
Bei der Vesta-Beratung nehmen wir uns Zeit für Ihre Anliegen und begleiten Sie verständlich, persönlich und auf Augenhöhe.
👉 Vereinbaren Sie gerne Ihren Termin.
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