22/10/2026
🌟 Schon gewusst? Wichtige Infos für Kleinunternehmer! 🌟
📉 Umsatzgrenzen im Blick behalten!
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG können Sie ein besonderes Privileg im Bereich der Umsatzsteuer nutzen, das Ihnen viel Aufwand erspart:
✅ Umsatzsteuer wird grundsätzlich nicht offen auf Rechnungen ausgewiesen
✅ Keine Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich
🔍 Wichtige Grenzwerte:
👉 Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschritten haben.
👉 Im laufenden Jahr darf der Gesamtumsatz 100.000 € nicht überschreiten. Wichtig: Bereits der Umsatz, mit dem diese Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung.
🔄 Sie haben ein Wahlrecht: Sie können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Der Verzicht bindet Sie für mindestens fünf Kalenderjahre. Ein Rückwechsel ist grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind.
📞 Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten optimal – kontaktieren Sie uns bei Dannhorn & Paeschke für eine persönliche Beratung!