19/10/2026
Sollte diese Steuerregel bestehen bleiben? 👇
Mit Kindern lassen sich Mieteinnahmen unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € pro Jahr steuerfrei nutzen.
Das lohnt sich vor allem bei älteren oder bereits abbezahlten Immobilien. Zinsen und Abschreibungen können dann allerdings nicht mehr angesetzt werden.
Quelle: Bundesfinanzhof
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