02/03/2026
❗ Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern wird ab sofort durch die Finanzverwaltung eingestellt. 💸 📎
Betroffene Steuerpflichtige werden somit bereits an den nächsten Zahlungstermin nicht mehr erinnert.
Wir empfehlen für die unkomplizierte Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen künftig die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Mehr Infos unter:
https://www.lfst.bayern.de/aktuelles/details?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=732&cHash=7f340702665ff0462d0d6921502a50f0