22/02/2024
Um die Unterstützung durch einen Pflegegrad 🌡️ zu bekommen, ist es wichtig, bestimmte Kriterien 📋 zu erfüllen. Diese Prüfungsstandards ✅ werden durch externe Beurteiler:innen des Medizinischen Dienstes bewertet und bewertet 👨⚕️. Im Rahmen der Begutachtung werden verschiedene Lebensbereiche berücksichtigt, darunter: Mobilität 🚶♀️, kognitive/kommunikative Fähigkeiten 💬, Verhaltensweisen und psychische Probleme 😢, Selbstversorgung 🥗, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte 👨👩👧👦. Jeder dieser Bereiche wird in bis zu 16 Kriterien unterteilt, was insgesamt 64 Fragen ergibt, die durch den Begutachter gestellt und mit Punkten gewichtet werden. Haben Sie sich schon immer gefragt, welches Kriterium am stärksten gewichtet wird? Die Selbstversorgung stellt 40 Prozent, gefolgt vom Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen, die 20 Prozent ausmachen. Soziale Aspekte und die Mobilität machen jeweils 15 und 10 Prozent aus, während kognitive, kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Probleme jeweils 7,5 Prozent betragen. Die Bewertungspunkte, die sich aus der Begutachtung ergeben, bestimmen schlussendlich den zugeordneten Pflegegrad 🔢. Kein Pflegegrad wird unter 12,5 Gesamtpunkten vergeben. Ein Punktestand von 12,5 bis 27 entspricht Pflegegrad 1, 27-47,5 Punkte ergeben Pflegegrad 2, 47,5-70 Punkte ergeben Pflegegrad 3, 70-90 Punkte ergeben Pflegegrad 4 und für einen Pflegegrad 5 benötigen Sie zwischen 90 und 100 Punkte. Wir hoffen, dass wir Ihnen das Verständnis für das System 🔄 der Pflegegradbestimmung näherbringen konnten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.