Daschke & Krämer - Steuerberater

Daschke & Krämer - Steuerberater Wir für Sie 🫱🏼‍🫲🏻
Unser Team verbindet fachliche Kompetenz mit echter Leidenschaft für das, was wir tun ☺️ Was erwarten Sie von einem guten Steuerberater?

Er soll Ihnen helfen, Steuern zu sparen – sicher. Aber für uns ist das nur ein kleiner Teil der Aufgabe. Steuern sparen ist das, was am Ende der gemeinsamen Arbeit mit unseren Mandanten steht. Aber was steht am Anfang? Am Anfang steht für uns die Erkenntnis, dass jeder Mandant ganz individuelle Voraussetzungen für unsere Arbeit mitbringt. Wir müssen als gute Berater zunächst einmal ergründen, was

der Einzelne wirklich von uns braucht und mit welchen Vorschlägen und Maßnahmen wir ihn weiter bringen können. Das gilt für private wie gewerbliche Mandanten gleichermaßen. Hierbei kommen unsere langjährige Erfahrung und der Umgang mit vielen sehr unterschiedlichen Mandanten zum tragen. Haben wir einmal die besonderen Bedürfnisse des Mandanten erkannt ist unsere Kreativität gefragt. Aus der Vielzahl von möglichen Strategien und Maßnahmen müssen wir genau die auswählen, die unserem Mandanten nutzen. Denn es geht nicht nur darum, die richtigen Kreuzchen und Zahlen in die zahlreichen Formulare zu setzen – das kann jeder einigermaßen begabte Mandant auch mit einem guten Steuer-Programm. Uns geht es vor allem darum, den Mandanten richtig zu beraten und gemeinsam mit ihm die ins Auge gefassten Maßnahmen konsequent umzusetzen. Mit der Abgabe einer Steuererklärung hört bei uns die Arbeit mit dem Mandanten nicht auf – sie beginnt dann erst richtig. Denn so, wie sich die Lebens- und Arbeitsumstände der Mandanten weiterentwickeln, müssen sich auch unsere Vorschläge und Maßnahmen daran ausrichten. Rechtzeitiges und vorausschauendes Handeln ist dabei die Grundvoraussetzung für eine gute und langjährige Zusammenarbeit. So verstehen wir unseren Beruf. So sehen das auch unsere Mandanten. Und wie sehen Sie das?

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnst...
16/06/2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei. Die für 2026 geltenden Beträge erfahren Sie hier:

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei.

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflich...
14/06/2026

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflichten beginnen zu Beginn des kommenden Jahres bzw. für kleinere Unternehmer ab dem 1.1.2028.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen 18-seitigen „Fragen-Antworten-Katalog“ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung herausgegeben. Der Katalog gibt Antworten u. a. auf die Frage, was als E-Rechnung gilt. Als solche anerkannt werden ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format gem. EN 16931 erstellte Dokumente, die maschinell verarbeitet werden können. Als Beispiel erwähnt die BStBK Formate wie „XRechnung“ oder „ZUGFeRD ab Vers. 2.0“.
Zentrales Thema bildet der Umgang mit E-Rechnungen in Bezug auf Ablage, Speicherung, Archivierung, Löschung unter Vereinbarkeit der „Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden“ (GoBD).
Ausführlich dargestellt werden auch der Empfang und die Verarbeitung sowie Erstellung und Versand von E-Rechnungen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass jede empfangene E-Rechnung einer Validierung (Syntax-, Semantik- und Datenmodellprüfung) unterzogen werden muss. Geprüft werden muss jede Rechnung auf Formatfehler, Geschäftsregelfehler oder inhaltliche Fehler. Bei Erstellung einer E-Rechnung ist im Ausgangsprozess u. a. darauf zu achten, dass die Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten sind. Der strukturierte E-Rechnungsdatensatz kann entweder direkt im Rechnungsstellungsprogramm oder auf einer externen Rechnungsschreibungsplattform erstellt werden. Ergänzende Angaben zur E-Rechnung sind in einen in der E-Rechnung enthaltenen Datensatz aufzunehmen.

Volle Energie – voller Genuss! 💪🍎Ob Meeting, Pause oder kurzer Frischekick: Unser Obstkorb sorgt für Vitamine, gute Laun...
11/06/2026

Volle Energie – voller Genuss! 💪🍎
Ob Meeting, Pause oder kurzer Frischekick: Unser Obstkorb sorgt für Vitamine, gute Laune und den kleinen Power-Boost zwischendurch. 🥝🍌🍇

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rech...
09/06/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rechtmäßig erachtet. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungsgründen hier:

Erhebung von Nachzahlungszinsen aus Artikel 273 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gedeckt

Juni 202610. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag) L...
06/06/2026

Juni 2026

10. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchenlohnsteuer für Mai
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag

* 15. ❗ Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck.

24. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Abgabe der Beitragsnachweise)

25. 📑 Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer)

26. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Fälligkeit der Beiträge)

*Verschiebung dieses Termins wegen Wochenende/Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

Herzlich willkommen im Team! 🎉Wir freuen uns sehr über Verstärkung in unserer Kanzlei:👩‍💼 Links: Nicole Buß, unsere neue...
03/06/2026

Herzlich willkommen im Team! 🎉

Wir freuen uns sehr über Verstärkung in unserer Kanzlei:

👩‍💼 Links: Nicole Buß, unsere neue Teamassistenz
👩‍🎓 Rechts: Sara Nemati, die ihre Ausbildung bei uns startet

Liebe Nicole, liebe Sara – schön, dass ihr da seid! Wir wünschen euch einen erfolgreichen Start, viele spannende Erfahrungen und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit. 🚀😊

31/05/2026

Wer kann die neue Aktivrente in Anspruch nehmen?
Mit dem Aktivrentengesetz führte die Bundesregierung die Aktivrente für Rentnerinnen und Rentner ein. Bis zu € 2.000,00 im Monat können steuer- jedoch nicht sozialversicherungsfrei hinzuverdient werden. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfahren Sie in Steuernews-TV. https://www.daschke-kraemer.de/videos

Das Kirchensteuergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht – wie die einzelnen Landeskirchensteuergesetze allgemein – ...
29/05/2026

Das Kirchensteuergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht – wie die einzelnen Landeskirchensteuergesetze allgemein – bei unterjährigem Kirchenaustritt vor, dass für jeden Monat, in dem eine Kirchenmitgliedschaft im Austrittsjahr noch bestand, ein Zwölftel des Betrags erhoben wird, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuer ergeben würde. Dadurch fällt anteilig eine Kirchensteuer auf Einkünfte an, die dem Steuerpflichtigen nach Austritt, aber noch im Austrittsjahr zufließen. Das Finanzgericht (FG) Münster hält diese sogenannte „Zwölftelregelung“ für verfassungsgemäß (Urt. v. 24.10.2025 4 K 924/23). Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig (Rev. BFH Az. X R 5/26).

Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern Kosten für das Aufladen ihrer Elektrofahrzeuge bisher in Höhe bestimmter Pauschb...
27/05/2026

Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern Kosten für das Aufladen ihrer Elektrofahrzeuge bisher in Höhe bestimmter Pauschbeträge lohnsteuerfrei auszahlen. Diese Pauschbeträge sind zum 1.1.2026 weggefallen. Lesen Sie hier, was seit Jahresanfang 2026 zu beachten ist.

Finanzverwaltung veröffentlicht neues Schreiben zu Steuervorteilen für Elektrofahrzeuge

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