LEADER-Region DONAU Noe-MITTE

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LEADER-Region DONAU Noe-MITTE LEADER ist ein EU-Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
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Damit können jene Bereiche gefördert werden, in denen von den rund 200 engagierten Bürgern der Region im Strategieentwicklungsprozess ein Entwicklungsbedarf gesehen wurde.

Adresse

Mittelpunktweg 12
Etzersdorf
3141

Allgemeine Information

Welche Projektideen können gefördert werden? Ein Projekt muss zu einem der 3 Aktionsfelder der Lokalen Entwicklungsstrategie einen wesentlichen Beitrag leisten sowie einem der jeweils drei darunter angeführten Aktionsfeld-Themen zuordenbar sein. Diese lauten: 1) Wertschöpfung • Regionale Lebensmittel nachhaltig und innovativ produzieren • Touristische Schwerpunkte entwickeln und vermarkten • Regionale Wirtschaft im Dialog mit der Bevölkerung entwickeln 2) Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe • Regionale Energieressourcen nachhaltig nutzen • Naturraum gemeinsam erhalten • Regionale Kultur und Geschichte sichtbar machen 3) Gemeinwohl- Strukturen und Funktionen • Füreinander sorgen • Vielfalt gemeinsam leben • Miteinander und voneinander lernen Nähere Informationen zu lokalen Entwicklungsstrategie: http://lapromotion.at/leader/ Wer kann eine Projektidee zur Förderung einreichen? Von allen(!), der rund 96.000 Bürgerinnen und Bürgern aus den 32 Mitgliedsgemeinden können ab sofort Projektideen an das LEADER-Management der Region Donau NÖ-Mitte herangetragen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Ideen einen Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie der Region Donau NÖ-Mitte leisten. Spezialfall Kleinprojekte Vorwiegend für die Bereiche Jugend und Bildung gibt es den speziellen Projekttyp KLEINPROJEKTE. Ein Kleinprojekt darf zwischen € 1.000,- und € 5.700,- brutto kosten und wird mit 70% gefördert. Als Projektträger können ausschließlich gemeinnützige Organisationen, NGOs und Gruppen nicht organisierter Menschen mit gemeinnützigem Ansinnen auftreten. Vorteile: • Für (nicht wettbewerbsrelevante) Kleinprojekte kommt ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren zur Angewendung. • Zur Auszahlung der Fördermittel genügt es, einen Tätigkeitsbericht inklusive aussagekräftiger, fotografischer Dokumentation vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass sämtliche Ziele des Projekts erreicht wurden. Pro Förderwerber/In können in der gesamten Periode maximal drei Kleinprojekte genehmigt werden.

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