Schmelz Cornelia Maria Beratung

Schmelz Cornelia Maria Beratung PersonalverrechnerIn- Lohnbüro

27/12/2025

Erwartest du für 2025 einen Gewinn von über 33.000 €? Dann könnte es sich lohnen, über eine Investition in begünstigtes Anlagevermögen oder Wertpapiere nachzudenken. So lässt sich der Gewinnfreibetrag optimal und in voller Höhe nutzen.

Mehr Infos dazu ➡️https://bit.ly/48F2Nbx

Wir wünschen schöne erholsame Feiertage 🎄🎅🏻
23/12/2025

Wir wünschen schöne erholsame Feiertage 🎄🎅🏻

17/12/2025
17/12/2025

Die rechtlichen Rahmenbedingungen geringfügige Beschäftigung oder sonstige geringfügige Erwerbstätigkeit während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ändern sich. Da geringfügige Zuverdienste die Dauer der Arbeitslosigkeit nachweislich verlängern, wird diese Möglichkeit ab 2026 nur noch eingeschränkt möglich sein. ℹ️

Mehr Infos dazu ➡️ https://bit.ly/446uKpU

17/12/2025

KURZFRISTIGE GESETZESÄNDERUNG ZU ÜBERSTUNDEN UND FEIERTAGSARBEITSENTGELT (§ 68 ESTG)
Das Jahr war lang, und die Problematik der steuerlichen Behandlung von Überstunden und Feiertagsarbeit war bekannt - dennoch hat die Politik bis gestern nichts getan. Nun kommt völlig überraschend eine kurzfristig zusammengepfuschte Last-minute-Regelung: Ein im Nationalrat eingebrachter Initiativantrag der Regierungsparteien sieht folgende steuerliche Änderungen vor:

- Überstundenzuschläge sollen im Kalenderjahr 2026 im Anwendungsbereich des § 68 Abs. 2 EStG für bis zu 15 Überstunden und bis maximal € 170,00 steuerfrei sein (statt für 10 Überstunden und bis € 120,00). Diese Regelung wird mit 31.12.2026 befristet.

- Ab 01.01.2026 soll das Feiertagsarbeitsentgelt, welches infolge einer BFG-Entscheidung im Frühjahr 2025 (rückwirkend per 01.01.2025) auf steuerpflichtig umgestellt werden musste, durch dezidierte gesetzliche Anordnung wieder dauerhaft steuerfrei sein.

Link zum Gesetzesantrag: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/666

So gut gemeint diese Änderungen sein mögen - der späte Zeitpunkt, die inhaltliche Halbherzigkeit und die hastige Umsetzung werfen die Frage auf, warum so zentrale steuerpolitische Maßnahmen nicht frühzeitiger und strukturierter vorbereitet wurden.

17/12/2025

Entlastung für Leistung!

Ein steuerfreier Freibetrag für selbständig tätige Pensionist:innen ab 2027 ist eine wichtige Maßnahme für mehr Fairness.

Viele Ein-Personen-Unternehmen bleiben auch im Ruhestand unternehmerisch aktiv. Sie tragen mit ihrer Expertise, ihrem Engagement und ihrer Anpassungsfähigkeit wesentlich zur Weiterentwicklung unseres Wirtschaftsstandorts bei. Wer so viel leistet, verdient auch steuerliche Entlastung.

Achtung ‼️ habe gestern auch diese Mail erhalten - man kann nicht vorsichtig genug sein
11/07/2025

Achtung ‼️ habe gestern auch diese Mail erhalten - man kann nicht vorsichtig genug sein

‼️ 𝐀𝐂𝐇𝐓𝐔𝐍𝐆! 𝐌𝐚𝐢𝐥𝐬 𝐦𝐢𝐭 𝐟𝐚𝐥𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐅ö𝐫𝐝𝐞𝐫𝐚𝐧𝐭𝐫ä𝐠𝐞𝐧 𝐢𝐦 𝐍𝐚𝐦𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐖𝐊𝐎 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐰𝐞𝐠𝐬 ‼️

Im Zuge einer großflächigen Phishing-Welle erhalten WKO-Mitgliedsbetriebe Mails mit Direktlinks zu Förderanträgen für eine "Staatliche Innovationsförderung".

🚨 Diese Mails stammen nicht von der WKO. Klicken Sie keinen einzigen der Links im Mail an.
Mehr Infos unter ➡️ https://bit.ly/4nL9MFu

11/07/2025

Wir berichten laufend über die aktuellen Neuerungen in der Personalverrechnung.

06/07/2025

Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin im Kalenderjahr 2025 einem oder mehreren Arbeitnehmern:innen aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt, sind für den einzelnen Arbeitnehmer bis 1.000 Euro steuerfrei. Dabei muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. 💡

Alle näheren Infos zur Mitarbeiterprämie 2025 ➡️ https://bit.ly/40rRE9p

04/07/2025

BUDGETBEGLEITGESETZ 2025 IST ERSCHIENEN
Das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hier nochmals ein Kurzüberblick über die wichtigsten Änderungen:

- Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie für 2025 bis zu € 1.000,00 pro Arbeitnehmer/in (§ 124b Z. 478 EStG).
- Verdreifachung des Pendlereuros ab 2026 von € 2,00 auf € 6,00 jährlich (pro KM der einfachen Fahrtstrecke Wohnung-Arbeitsstätte).
- Erhöhung der E-Card-Gebühr von € 14,65 auf € 25,00, erstmals anwendbar für November 2025. Ab November 2026 muss die E-Card-Gebühr außerdem auch den im Folgequartal in Pension gehenden Personen abgezogen werden.
- Erweiterte Daten bei der SV-Anmeldung: Ab 01.01.2026 muss die Anmeldung zur Sozialversicherung auch Angaben über das „Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit“ umfassen. Arbeitszeitänderungen während eines Dienstverhältnisses müssen hingegen nicht gemeldet werden.
- Schrittweise Anhebung des Korridorpension-Mindestalters von 62 auf 63 Jahre. Außerdem erfolgt eine stufenweise Erhöhung der für die Korridorpension erforderlichen Anzahl an Versicherungsjahren von 40 auf 42.
- Geringfügigkeitsgrenze wird für 2026 eingefroren (Aussetzung der Valorisierung) (§ 810 Abs. 3 ASVG).
- Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeit während Arbeitslosigkeit ab 2026: Die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wird ab 01.01.2026 massiv eingeschränkt. Ausnahmen gibt es u.a. für Langzeitarbeitslose und bereits mindestens26 Wochen ausgeübte Geringfügigkeit vor Arbeitslosigkeit.
- Einfrieren (Aussetzung der Valorisierung) der im FLAG enthaltenen veränderlichen Werte (insbesondere Familienbeihilfen) für 2026. Dasselbe gilt im Bereich des KBGG und des FamZeitbG.
Link zum Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 25/2025): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2025_I_25/BGBLA_2025_I_25.html

Adresse

Fischamend Markt
2401

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00
Samstag 08:00 - 12:00

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