17/12/2025
KURZFRISTIGE GESETZESÄNDERUNG ZU ÜBERSTUNDEN UND FEIERTAGSARBEITSENTGELT (§ 68 ESTG)
Das Jahr war lang, und die Problematik der steuerlichen Behandlung von Überstunden und Feiertagsarbeit war bekannt - dennoch hat die Politik bis gestern nichts getan. Nun kommt völlig überraschend eine kurzfristig zusammengepfuschte Last-minute-Regelung: Ein im Nationalrat eingebrachter Initiativantrag der Regierungsparteien sieht folgende steuerliche Änderungen vor:
- Überstundenzuschläge sollen im Kalenderjahr 2026 im Anwendungsbereich des § 68 Abs. 2 EStG für bis zu 15 Überstunden und bis maximal € 170,00 steuerfrei sein (statt für 10 Überstunden und bis € 120,00). Diese Regelung wird mit 31.12.2026 befristet.
- Ab 01.01.2026 soll das Feiertagsarbeitsentgelt, welches infolge einer BFG-Entscheidung im Frühjahr 2025 (rückwirkend per 01.01.2025) auf steuerpflichtig umgestellt werden musste, durch dezidierte gesetzliche Anordnung wieder dauerhaft steuerfrei sein.
Link zum Gesetzesantrag: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/666
So gut gemeint diese Änderungen sein mögen - der späte Zeitpunkt, die inhaltliche Halbherzigkeit und die hastige Umsetzung werfen die Frage auf, warum so zentrale steuerpolitische Maßnahmen nicht frühzeitiger und strukturierter vorbereitet wurden.