15/04/2026
Hohe Spritpreise – Umstieg auf E-Mobilität
Gerade jetzt, wo die Spritpreise enorm gestiegen sind, wird der Umstieg auf E-Mobilität immer attraktiver. Wenn Sie ein E-Auto bei einem Händler in Österreich kaufen, gelten hinsichtlich der Gewährleistung folgende Regeln:
Bei einem Neuwagen beträgt die gesetzliche Gewährleitung 2 Jahre. Bei Gebrauchtwagen können die Händler die Frist auf 1 Jahr verkürzen, sofern das Fahrzeug älter als 1 Jahr ist und dies im Vertrag vereinbart wurde. Bei Käufen seit dem 1.1.2022 wird in den ersten 12 Monaten vermutet, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.
Bei einem Privatverkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Beim Kauf eines E-Fahrzeuges ist vor allem der Zustand der Batterie wichtig. Empfehlenswert wäre, den aktuellen Zustand der Batterie im Vertrag festzuhalten (zB 92 %). Sinkt nämlich die Kapazität kurz nach dem Kauf massiv unter diesen Wert, liegt ein Mangel vor. Eine natürliche Abnahme der Reichweite über Jahre gilt allerdings als Verschleiß (keine Gewährleistung). Ein plötzlicher Zellenausfall oder eine Reichweitenreduktion, die weit über das altersübliche Maß hinausgeht, ist jedoch ein Mangel. Tritt ein Defekt am Akku oder der Ladeelektronik innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe auf, wird gesetzlich vermutet, dass der Fehler bereits bei der Übergabe angelegt war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema oder zu anderen Themen, dann schicken Sie ein E-Mail oder rufen Sie uns an und wir werden uns gerne um Ihr Anliegen bemühen.