Rechtsanwaltskanzlei Teufer-Peyrl & Hennerbichler

Rechtsanwaltskanzlei Teufer-Peyrl & Hennerbichler Stets um Ihre rechtlichen Anliegen bemüht!

15/04/2026

Hohe Spritpreise – Umstieg auf E-Mobilität

Gerade jetzt, wo die Spritpreise enorm gestiegen sind, wird der Umstieg auf E-Mobilität immer attraktiver. Wenn Sie ein E-Auto bei einem Händler in Österreich kaufen, gelten hinsichtlich der Gewährleistung folgende Regeln:

Bei einem Neuwagen beträgt die gesetzliche Gewährleitung 2 Jahre. Bei Gebrauchtwagen können die Händler die Frist auf 1 Jahr verkürzen, sofern das Fahrzeug älter als 1 Jahr ist und dies im Vertrag vereinbart wurde. Bei Käufen seit dem 1.1.2022 wird in den ersten 12 Monaten vermutet, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.

Bei einem Privatverkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Beim Kauf eines E-Fahrzeuges ist vor allem der Zustand der Batterie wichtig. Empfehlenswert wäre, den aktuellen Zustand der Batterie im Vertrag festzuhalten (zB 92 %). Sinkt nämlich die Kapazität kurz nach dem Kauf massiv unter diesen Wert, liegt ein Mangel vor. Eine natürliche Abnahme der Reichweite über Jahre gilt allerdings als Verschleiß (keine Gewährleistung). Ein plötzlicher Zellenausfall oder eine Reichweitenreduktion, die weit über das altersübliche Maß hinausgeht, ist jedoch ein Mangel. Tritt ein Defekt am Akku oder der Ladeelektronik innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe auf, wird gesetzlich vermutet, dass der Fehler bereits bei der Übergabe angelegt war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema oder zu anderen Themen, dann schicken Sie ein E-Mail oder rufen Sie uns an und wir werden uns gerne um Ihr Anliegen bemühen.

10/12/2025

Schadenersatz für Verletzungen beim Skifahren

Im Bereich des Sports, insbesondere beim Skilauf, passieren häufig Unfälle, die üblicherweise mit hohen Schadenersatzforderungen einhergehen. Obwohl der Skisport ein Massenphänomen ist, gibt es fürs Skifahren kein eigenes Gesetz. Als Richtschnur und Beurteilungsmaßstab für den von Skifahrern zu berücksichtigenden und anzuwendenden Sorgfaltsmaßstab zieht die Rechtsprechung immer wieder die so genannten FIS-Regeln heran. Sollte daher jemand gegen diese Regeln verstoßen und Sie dabei verletzen, so können Sie grundsätzlich gegen den „Schädiger“ Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Aber auch die Prozesse gegen die Skiliftbetreiber haben in den letzten Jahren zugenommen. Durch den Erwerb einer Liftkarte kommt mit dem Liftbetreiber ein Vertragsverhältnis zustande, welches auch die vertragliche Nebenpflicht des Liftbetreibers zur Pistenerhaltung umfasst. Den Liftbetreiber treffen entsprechende Sorgfaltspflichten und haftet dieser bei Verletzungen derartiger Pflichten. Zu sichern ist grundsätzlich der vom Pistenerhalter organisierte Skiraum (Skirouten und Skipisten). Auch der entsprechende Pistenrand und die so genannten Sturzräume sind angemessen abzusichern und zu kennzeichnen.

Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema, schicken Sie ein E-Mail oder rufen Sie uns an und wir werden uns gerne um Ihr Anliegen bemühen.

26/11/2025

Black Friday – Vorsicht vor der Schnäppchenfalle!

Der Black Friday lockt mit enormen Rabatten. Doch nicht jedes vermeintliche Super-Schnäppchen ist es auch wert. Gerade im Online-Handel tummeln sich viele Betrüger, die gefälschte Shops ein-richten. Diese locken mit unrealistisch hohen Rabatten auf Markenprodukte, liefern aber entweder minderwertige Ware oder gar nichts.

Tipp: Prüfen Sie den Online-Shop genau. Achten Sie auf ein vollständiges Impressum (Firmenname, Adresse, Kontaktdaten) und seriöse Zahlungsmodalitäten (Vorsicht bei ausschließlicher Vorkasse!). Eine schnelle Google-Suche nach dem Shop-Namen in Kombination mit "Betrug" oder "Erfahrungen" kann ebenfalls hilfreich sein. Ein wesentlicher Vorteil beim Online-Shopping ist allerdings das Widerrufsrecht. In Österreich haben Sie bei Online-Käufen grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben.

Fallen Sie daher nicht auf derartige, unseriöse Angebote herein.

Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema, so können Sie uns gerne ein E-Mail schicken oder uns auch telefonisch kontaktieren. Wir werden uns gerne um Ihr Anliegen bemühen.

15/10/2025

Ansprüche bei Verkehrsunfällen

Gerade jetzt im Herbst und zu Beginn des Winters kommt es aufgrund von schlechten Witterungsverhältnisse vermehrt zu Verkehrsunfällen.
Solche Unfälle sind naturgemäß oft mit viel Leid, Schmerzen und Schaden verbunden. Wenn einen selbst nun nicht einmal ein Verschulden oder nur ein Mitverschulden am Unfall trifft, stehen einem zumindest so einige Ansprüche zu.

Ist bei einem Verkehrsunfall nicht nur ein Sachschaden, sondern auch ein Personenschaden entstanden, sind natürlich auch die Körperschäden (physische und psychische) zu berücksichtigen. Einem Verletzten steht jedenfalls Schmerzensgeld zu. Zudem werden dem Geschädigten alle möglichen Sachschäden ersetzt, wie ein beschädigtes Auto, Rad, Kleidung, Helm etc. Weiters können beim Schadenersatzanspruch auch Heilungskosten, Behandlungskosten, Pflegekosten, eventuell anfallende Haushaltshilfekosten, wie auch durch den Unfall bedingte medizinische Hilfen (z.B. Rollstuhl, Krücken) geltend gemacht werden. Außerdem sind Fahrtkosten, welche mit dem Unfall in Zusammenhang stehen, zu ersetzen, wie auch ein eventueller Verdienstentgang. Ist bei dem Unfall sogar jemand ums Leben gekommen, besteht überdies ein Schadenersatzanspruch auf Bestattungskosten und Trauerschäden.

Sind Sie daher selbst von einem Verkehrsunfall betroffen, raten wir Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, um das Beste aus Ihren Ansprüchen herauszuholen. Haben Sie sonstige Fragen zu diesem oder einem anderen Thema, so können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

AUCH TEILZEITBESCHÄFTIGUNG MÖGLICH!Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
10/07/2025

AUCH TEILZEITBESCHÄFTIGUNG MÖGLICH!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

24/06/2025
11/06/2025

Urlaubszeit und Verkehrsunfall im Ausland

Gerade jetzt, zu Beginn der Urlaubszeit, ist es wichtig zu wissen, wie die Rechtslage bei Verkehrsunfällen im EU-Ausland ist. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2006 brachte wesentliche Erleichterungen für österreichische Autofahrer, die in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt wurden. Wer im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird/wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat, kann direkt vor einem heimischen Gericht eine Klage gegen die ausländische Versicherung einreichen, falls diese die Schadenersatzansprüche immer wieder ablehnt oder ungerechtfertigt verzögert. Bis zu dieser Entscheidung des EuGH war es so, dass der Geschädigte direkt im Unfallland klagen musste, was oft aufgrund von Sprachschwierigkeiten und komplizierten Rechtssystemen sehr aufwändig war.

Voraussetzung für die Einbringung der Klage in Österreich ist jedoch, dass der Versicherer seinen Sitz innerhalb der EU hat.
Nach einem Unfall im Ausland sollte man daher auf juristisches Fachwissen keinesfalls verzichten. Wir informieren Sie gerne über die Rechte und helfen Ihnen bei der Schadensabwicklung - denn selbst wenn die Klage in Österreich eingebracht wird, gilt das Recht des Unfalllandes und die Bemessung der diversen Schadensposten erfolgt eben nach dem dortigen Recht.

Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema, so können Sie uns gerne ein E-Mail schicken oder uns auch telefonisch kontaktieren. Wir werden uns gerne um Ihr Anliegen bemühen.

14/05/2025

Geschwindigkeitsüberschreitung und Führerscheinentzug

Eine Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h innerhalb des Ortsgebietes bzw. um mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes hat mindestens 1 Monat Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe zur Folge.

Im Falle von Geschwindigkeitsüberschreitungen besteht allerdings die Besonderheit, dass vor Einleitung des Führerscheinentzugsverfahrens das Verwaltungsstrafverfahren (über die Geldstrafe) erfolgt. Erst danach wird das Entzugsverfahren eingeleitet. Sollte daher jemand der Ansicht sein, dass die ihm vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung nicht korrekt sein kann, so empfehlen wir dringend, die Strafverfügung/das Straferkenntnis zu bekämpfen, um so in ein Verwaltungsstrafverfahren zu gelangen.

In einem solchen Verfahren können diverse Anträge gestellt werden, deren Beweisergebnisse sodann oftmals die Unrichtigkeit der Geschwindigkeitsmessung beweisen können. Es empfiehlt sich hier dringend die Beiziehung eines Rechtsanwaltes, da dadurch eine realistische Chance besteht, den Führerscheinentzug abzuwenden.

Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema, so können Sie uns gerne ein E-Mail schicken oder uns telefonisch kontaktieren. Wir werden uns gerne um Ihr Anliegen bemühen. Wir sind auf solche Verwaltungsstrafverfahren spezialisiert.

23/12/2024

Gutscheine zu Weihnachten

Speziell in der Vorweihnachtszeit kaufen viele Menschen Gutscheine. Über die Gültigkeit von Gutscheinen herrscht aber oftmals Unklarheit. Ein Gutschein kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden.

Wenn auf dem Gutschein keine Gültigkeitsdauer angegeben ist (also unbefristet), kann dieser eingelöst werden, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Steht auf dem Gutschein kein Gültigkeitsdatum, so verjährt das Recht auf Einlösung grundsätzlich erst nach 30 Jahren (dies ist geregelt in §§ 1478 ff ABGB).

Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer ist möglich. Auf den Verfall der Gültigkeit kann sich ein Gutschein-Aussteller jedoch nur dann berufen, wenn ausdrücklich eine Frist vereinbart wurde. Der Oberste Gerichtshof hat in einzelnen Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass Befristungen unter einem Jahr sittenwidrig sein können.

Der Kunde hat auch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Barauszahlung des Gutscheins und zwar auch dann nicht, wenn der Wert der bezogenen Ware geringer ist als der Wert des Gutscheins. Im Fall des Konkurses einer Firma kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Nach einer Konkurseröffnung darf die betroffene Firma Gutscheine nicht mehr annehmen. Gutschein-Besitzer haben nur noch die Möglichkeit, ihre Forderung beim Konkursgericht anzumelden. Weil dabei eine Antragsgebühr zu entrichten ist, lohnt sich eine solche Anmeldung nur bei größeren Beträgen.

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20/11/2024

Gebrauchtwagenkauf unter Verbrauchern

Der Oberste Gerichtshof hat sich vor kurzem mit einem sehr interessanten Fall bezüglich der Frage eines Gewährleistungsausschlusses zwischen Verbrauchern befasst. Im Kaufvertrag wurde dabei von der Verkäuferin die Gewährleistung ausgeschlossen. Beim gegenständlichen Fahrzeug war schon bei der Übergabe der Motor verstopft, was für einen Laien nicht erkennbar war. Der Käufer ist mit dem Fahrzeug nur 200 km gefahren und es kam zu einem Motorschaden. Der Käufer berief sich im Verfahren insbesondere auf Gewährleistung für die schlüssig zugesicherte Fahrbereitschaft. Der OGH wies die Klage ab und führte folgendes Interessantes aus:

„Wegen des Gewährleistungsausschlusses im Kaufvertrag haftet die Verkäuferin nur für ausdrücklich bedungene Eigenschaften, nicht aber für nur gewöhnlich vorausgesetzte. Nur beim Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler ist die Verkehrs- und Betriebssicherheit auch ohne konkrete Absprachen als (schlüssig) ausdrücklich bedungen anzusehen. Anderes gilt im vorliegenden Fall bei einem Verkauf unter Verbrauchern: Da hier beide technische Laien sind, verfügte auch die Verkäuferin im Hinblick auf verborgene Mängel über keinen Wissensvorsprung gegenüber dem klagenden Käufer. Deshalb darf der Käufer nur aus dem Vorhandensein eines gültigen „Pickerls“, aus dem Kilometerstand oder der Höhe des Kaufpreises keine Zusage zur (künftigen) Fahrbereitschaft, etwa bis zum Ende der Gültigkeit des „Pickerls“ ableiten.“

Bei einem Fahrzeugkauf sollte daher genau darauf geachtet werden, was vereinbart wird und bei einem Gewährleistungsausschluss sollte man sehr achtsam sein.

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29/05/2024

Gewährleistungsverzicht beim Wohnungskauf?

Der Oberste Gerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Gewährleistungsverzicht beim Wohnungskauf auch „geheime“ Baumängel umfasst (siehe dazu OGH zu 1 Ob 79/23h).

In der konkreten Entscheidung hat der OGH ausgesprochen, dass der Verkäufer einer Wohnung für „geheime Baumängel“ haftet, und zwar auch dann, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, im Vertrag aber darauf hingewiesen wurde, dass der Käufer die Wohnung besichtigt hat und deren Zustand kennt. Bereits zu ähnlichen Vertragsklauseln vertrat der OGH die Ansicht, dass der jeweilige Haftungsausschluss nur die Gewährleistung für solche Mängel ausschließt, die für den Käufer bei einer sorgfältigen Besichtigung erkennbar waren. Das ergibt sich daraus, dass der Haftungsausschluss auf den dem Käufer bekannten Zustand des Objekts und der ihm eingeräumten Gelegenheit zur Besichtigung der Wohnung bezieht. Vereinbarungen über die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung sind nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs auszulegen und im Zweifel einschränkend zu interpretieren (OGH in RS0038546).

Der OGH legt daher bei der Beurteilung des Umfangs von Haftungsausschlüssen einen strengen Maßstab an. Beinhaltet der Haftungsausschluss also einen Hinweis auf den dem Käufer bekannten Zustand und konnte der Käufer bei einer sorgfältigen Besichtigung einen Baumangel nicht erkennen („geheimer Baumangel“), so umfasst der Haftungsausschluss diesen versteckten Mangel nicht.

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