Selbständige Bilanzbuchhalterin Nicole Ellmerich

Selbständige Bilanzbuchhalterin Nicole Ellmerich Buchhaltung
Lohnverrechung
Jahresabschlüsse (nach Bilanzierung gem. § 2 BiBuG)

Kostenlose Erstberatung

Sie können mich völlig unbeschwert für ein persönliches kostenfreies Erstgespräch kontaktieren, in dem wir klären, was sie an Leistungen von mir erwarten und wie ich Ihnen helfen kann. persönliche, professionelle Betreuung

Ich arbeite nicht nach nur einem Schema/Norm, bei mir wird jeder Klient je nach Wunsch und Bedarf individuell betreut. Bringen Sie mir vorerfasste Date

n, wird das Honorar natürlich dementsprechend günstiger, bringen Sie mir die sogenannte „Schuhschachtelbuchhaltung, ist es natürlich auch kein Problem. Gerne nehme ich Ihnen lästige Nebenarbeiten ab, somit können Sie sich mehr Ihrem Kerngeschäft widmen.

26/11/2024

Wir haben Boxen frei 👆🏼 wunderschöne große Anlage, mit tollen Reitmöglichkeiten, ein großes Ausreitgebiet und große Boxen sowie sehr gute Heuqualität, wir freuen uns euch begrüßen zu dürfen, meldet euch gerne per PN oder unter +43 681 20337327 ❤️🐴

07/08/2024
04/09/2022

Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

Bis spätestens 30. September 2022 können noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2022 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden...

Lesen Sie weiter: https://www.agl.at/aktuelles/?art_id=2675

09/06/2022
18/01/2022

Wir haben uns sehr über den Beitrag in der ORF-Sendung "Konkret" gefreut und ihn für unseren YouTube-Kanal bekommen. Hier also noch einmal der Fernseh-Beitra...

08/09/2021
30/07/2021

Das SERP Snippet zu optimieren, ist die schnellste und einfachste Maßnahme, um deine Webseite besser zu ranken. Es gibt Aufschluss darauf, um was es bei der Webseite geht - Für den User und für die Suchmaschinen selbst.
⚖ Die richtige Balance von Keyword, CTA (Call to Action) und der Nutzerfreundlichkeit für die Optimierung von Titel und Meta Beschreibung, sowie die richtige Länge sind entscheidend - Hier kann euch der Snippet Generator von Komma99 unterstützen! 👍

14/07/2021

🎉 Es war großartig! Rund 50 Unternehmer aus NÖ und Wien haben heute das Chapter Alpha BNI Online im Rahmen unseres Zoom-Meetings offiziell eröffnet! Wir sind das erste Chapter in NÖ, das sich online gegründet hat und regelmäßig online trifft. 💪

➡ Warum wir Teil dieses erfolgreichen Unternehmernetzwerks geworden sind, zeigen allein schon folgende Zahlen: BNI-Mitglieder erhöhen ihren Umsatz um durchschnittlich 20 Prozent im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft. Im Jahr 2019 haben BNI-Mitglieder in NÖ einen zusätzlichen Umsatz von 49 Millionen Euro erwirtschaftet – ein Rekord in der niederösterreichischen BNI-Geschichte.

Niederösterreich hat, zusammen mit unseren Chapter, nun bereits 21 Unternehmerteams mit 640 Mitgliedern.

👉 In den kommenden Wochen werden wir unsere „Alphas“ auch hier näher vorstellen. Den Beginn macht heute unser Führungsteam mit Chapterdirektorin Renée Triller (untere Bildhälfte), Schatzmeisterin Astrid Laimighofer und Mitgliederkoordinator Peter Neubauer.

WIR SUCHEN MITARBEITER/INNEN
01/06/2021

WIR SUCHEN MITARBEITER/INNEN

WIR SUCHEN MITARBEITER/INNEN

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams ab sofort eine/n Mitarbeiter/In im Bereich Buchhaltung, gerne auch Wiedereinsteiger/innen oder Schulabgänger/innen für Teilzeit oder Vollzeit (40 Std). Bezahlung nach Qualifikation, jedenfalls ÜBER dem Einstiegsgehalt (KV-Gehalt) von EUR 1.730,00 monatlich.

*Ihr zukünftiges, sehr abwechslungsreiches Aufgabengebiet*

- Betreuung der Klienten im Bereich Buchhaltung
- Kommunikation mit den Klienten und Behörden
- Verbuchung von Klientenbelegen in die elektronische Buchhaltung
- Einspielen von elektronischen Klientenbuchhaltungen in das Kanzleibuchhaltungssystem
- Kontrolle der Buchungen und beleghaften Nachweise
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Meldungen an die einzelnen Behörden
- Abstimmungsarbeiten
- Erstellung der Auswertungen
- Vorbereitung von Buchhaltungsprüfungen
- Erstellung von Verprobungslisten
- Organisatorische Tätigkeiten
- Vorarbeiten für das Anlagenverzeichnis

*Unsere Anforderungen an Sie*

- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Wenn geht gute Englischkenntnisse, aber nicht erforderlich
- Sehr gute MS-Office-Kenntnisse
- Freundliches und gepflegtes Auftreten
- Organgisationstalent mit einer gewissenhaften Arbeitsweise
- Hohe soziale Kompetenz und Serviceorientierung
- Zuverlässigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Verschwiegenheit
- Bereitschaft zur Fortbildung

*Wir bieten Ihnen*

- Ein sehr familiäres Betriebsklima in einem jungen, engagierten Team
- Gewissenhafte Einschulung in Ihr Tätigkeitsfeld
- Umfangreiche Aus- und Fortbildung
- Möglichkeit der Weiterbildung in höhere Tätigkeitsgebiete

Bei Interesse bewerben Sie sich bitte per Mail an [email protected]. WEB: www.snt-steuerberatung.at

Wir freuen uns auf Eure Bewerbung!

Das gesamte SNT-Team

24/05/2021

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2020 bis 30.6. beantragen‼️

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

🔹Erstattung aus Drittländern🔹

Die Frist für die Rückerstattung, der im Jahr 2020 in Drittländern angefallenen Vorsteuern läuft am 30. Juni 2021 aus. Zu den Drittländern zählen alle Länder, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.

Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je Land unterschiedlich. Für eine Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland muss der Antrag in Papierform gestellt werden. Mit dem Antrag müssen die Originalbelege und eine vom Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung mitgeschickt werden. Es empfiehlt sich jedenfalls, eine Kopie der Originalrechnung selbst aufzubewahren.

Gleiches gilt auch für ausländische Unternehmer, die keinen Sitz in einem EU-Land haben. Auch sie können bis spätestens 30. Juni 2021 die Rückerstattung der im Jahr 2020 in Österreich angefallenen Vorsteuern beim Finanzamt Graz-Stadt beantragen. Neu ab 2021 ist, dass keine Vorsteuern von Kraftstoffen geltend gemacht werden können, die ab dem 14.1.2021 bezogen wurden.

🔹Erstattung aus EU-Mitgliedstaaten🔹

Für Vorsteuer-Vergütungen aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) ist noch länger Zeit. Diese Anträge müssen elektronisch bis zum 30.9.2021 gestellt werden.
💡Stand: 06. Mai 2021‼️

Ihr SNT-Beratungsteam 🙂

22/05/2021

Steuern & SV-Beiträge: Wie sehen die Ratenzahlungsmodelle ab 30. Juni aus❓

🔹Steuerrückstände🔹

Überwiegend COVID-19-bedingte Abgabenrückstände können in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens 36 Monaten entrichtet werden.

💡 Phase 1 betrifft Abgabenschuldigkeiten, die überwiegend zwischen dem 15.03.2020 und dem 30.06.2021 fällig geworden sind, einschließlich der Vorauszahlungen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer deren Zahlungstermine in der Phase 1 gelegen sind. Der Antrag auf Ratenzahlung für die Phase 1 ist ab dem 10.06.2021 bis zum 30.06.2021 möglich. Der Ratenzahlungszeitraum endet am 30.09.2022. Einmal kann ein Antrag auf Neuverteilung der Ratenbeträge gestellt werden.

💡 Phase 2 betrifft Abgabenschuldigkeiten, für die bereits die Phase 1 gewährt worden ist, die aber in diesem Zeitraum nicht vollständig entrichtet werden konnten, einschließlich der Vorauszahlungen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer deren Zahlungstermine in der Phase 2 gelegen sind. Voraussetzung ist, dass in Phase 1 zumindest 40 % des überwiegend COVID-19-bedingten Abgabenrückstandes entrichtet wurden, und kein Terminverlust eingetreten ist. Der Antrag ist vor dem 31.08.2022 einzubringen. Der Ratenzahlungszeitraum beträgt längstens 21 Monate. Man muss glaubhaft machen, dass der aus Phase 1 verbliebene Abgabenrückstand zusätzlich zu den laufend zu entrichtenden Abgaben innerhalb des Ratenzahlungszeitraumes der Phase 2 entrichtet werden kann. Auch hier kann einmal ein Antrag auf Neuverteilung der Ratenbeträge gestellt werden.

🔹Beitragsrückstände bei der Gesundheitskasse🔹

Mit der Gesundheitskasse können Raten grundsätzlich vereinbart werden, wenn die Begleichung der Beitragsrückstände bis zum 30.06.2021 trotz intensiver Bemühungen des Unternehmers nicht gänzlich möglich ist.

Für alle nicht coronabedingten Rückstände sind aber die üblichen Termine einzuhalten. Die in der Kurzarbeitsbeihilfe enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum 15. des auf die Zahlung zweitfolgenden Kalendermonates an die Gesundheitskasse zu überweisen (dies gilt auch bei Erstattungen für freigestellte "Risikopatienten“ sowie bei Ersätzen im Rahmen von Absonderungen nach dem Epidemie-gesetz).

🔹 Phase 1: Raten bis längstens 30.09.2022. Die bestehenden coronabedingten Liquiditätsprobleme müssen glaubhaft gemacht werden. Der Ratenantrag kann ab 01.06.2021 elektronisch gestellt werden.

🔹 Phase 2: Bestehen trotz nachweislicher intensiver Bemühungen zum 30.09.2022 noch teilweise Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021, können diese in der Phase 2 mittels Raten bis maximal 30.06.2024 beglichen werden. Eine der besonderen Voraussetzungen dieser Phase ist, dass im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.09.2022 zumindest bereits 40 % des ursprünglichen Beitragsrückstandes beglichen wurden und bis 30.9.2022 kein Terminverlust eingetreten ist. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass die Raten zusätzlich zu den laufend anfallenden Beiträgen beglichen werden können. Verbindlichkeiten aus Beiträgen ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 können nicht Gegenstand einer Ratenvereinbarung sein. Der Antrag muss bis spätestens 30.09.2022 bei der Gesundheitskasse eingelangt sein.
💡Stand: 06. Mai 2021‼️

Ihr SNT-Beratungsteam 🙂

Adresse

Feldgasse 7
Gaweinstal
2191

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 14:00

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