29/06/2022
Viele Menschen mit chronischen Erkrankungen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf einen Behindertenpass hätten. Daher haben wir alle Infos zum Behindertenpass kurz zusammengefasst:
❓ Habe ich Anspruch auf einen Behindertenpass?
Auf einen Behindertenpass im Scheckkartenformat haben Menschen Anspruch, bei denen ein Behindertengrad oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50% festgestellt wurde. Zudem muss ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich gemeldet sein.
Wenn der Behindertengrad von 50% nicht erreicht wird, kann kein Behindertenpass im Scheckkartenformat ausgestellt werden. Ab einem Grad von 25% kann jedoch die finanzielle Mehrbelastung steuerlich abgesetzt werden.
❓ Wie beantrage ich einen Behindertenpass?
Der Antrag wird beim Sozialministeriumservice eingereicht. Dafür kann entweder ein Antrag in Papierform an die Poststelle in Oberösterreich geschickt oder per Mail eingereicht werden. Mit einer Bürgerkarte oder Handy-Signatur kann der Antrag auch online auf der Seite des Sozialministeriums gestellt werden. Der Verein ChronischKrank übernimmt gerne das Stellen des Antrags für Sie und prüft vorab ob Ihre Befunde gut für den Antrag geeignet sind.
Dem Antrag muss ein farbiges EU-Passbild, dass allen EU-Kriterien entspricht und nicht älter als 6 Monate alt ist beigelegt werden. Zudem benötigen Sie Befunde und medizinische Unterlagen die den gesundheitlichen Zustand und alle Erkrankungen wiedergeben. Diese Unterlagen müssen von einem Facharzt ausgestellt werden und dürfen nicht älter als 6 Monate alt sein. Für den Fall, dass Sie kein Staatsbürger aus einem EU-Land sind benötigen Sie noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
❓ Wie sieht der Ablauf des Verfahrens aus?
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Einladung zu einer ärztlichen Untersuchung. Diese*r Arzt oder Ärztin untersucht Sie auf die Erkrankungen die Sie angegeben haben. Anschließend findet die Einschätzung anhand Ihrer Krankengeschichte, den Befunden und der Untersuchung statt. Krankheiten werden jedoch nicht zusammengerechnet, sondern der Grad der Behinderung hängt von Ihrem Gesamtzustand ab. Spätestens 6 Monate nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, werden Sie schriftlich vom Ergebnis verständigt.
❓ Was kann ich Im Fall einer Ablehnung/zu geringen Behindertengrad tun?
Wenn Sie unter 50% eingestuft werden, erhalten Sie ein Parteiengehör. Mit einer Frist von 2 Wochen (die Sie noch um 2-4 Wochen verlängern können) können Sie eine Stellungnahme mit neuen Befunden einbringen. Wenn Sie einen Bescheid erhalten, können Sie innerhalb von 6 Wochen eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen.
Unsere erfahrenen vereinsinternen Juristen können in diesem Fall eine Stellungnahme oder Beschwerde für Sie einbringen.
Nach einer Beschwerde Vorentscheidung kann das Sozialministeriumservice nun den Behindertengrad noch ändern und Sie bekommen einen neuen Bescheid ausgestellt.
Kontakt: Verein ChronischKrank Österreich, Kirchenplatz 3, 4470 Enns
📞Tel.: 07223 / 82667
📧 Mail: [email protected]