20/08/2015
Aktuell: für bestehende Wohnbauförderungen Land OÖ
Zur Info für jene die in den letzten Jahren eine Wohnbauförderung des Landes OÖ in Anspruch genommen haben:
Das Land OÖ verschickt aktuell Einschreiben mit dem Ersuchen, Fotos samt Zeitstempel der Wohnräume und des Kellers zu machen und diese binnen gewisser Frist zu übermitteln.
Warum? Bei Beantragung des Landesdarlehens wurde sehr oft eine Gebührenbefreiung mit beantragt da die Wohnnutzfläche (!) unter 130 m² lag (bzw. bei mehr als 5 Personen im Haushalt 150 m²). Es handelt sich um die Eintragungskosten der Pfandurkunde/des Pfandrechtes in Höhe von 1,2% des eingetragenen Betrages (üblich Höhe der zugesicherten Wohnbauförderung).
Oftmals wurden jedoch im Nachhinein, zum Einreichzeitpunkt der Förderung als Nutzfläche deklarierte Kellerräume in Wohnräume umgebaut, wodurch die gesamte Wohnnutzfläche erhöht und die Grenze für die Gebührenbefreiung nun überschritten wurde.
Es kann somit für Betroffene zu einer Nachzahlung dieser Gebühr kommen.