Secona KG

Secona KG Wir sind ein Beratungsunternehmen welches auf Notfall-, Krisen- und Sicherheitsmanagement spezialisie

03/11/2021

Sind Sie und Ihr Unternehmen vorbereitet?

Laut Experten stellt sich nicht die Frage ob – sondern wann es geschieht!

BLACKOUT

Sie können es den Medien und den Aussagen der verantwortlichen Personen entnehmen – es wird mit einem großflächigen Blackout gerechnet.

Ein Blackout ist ein flächendeckender Stromausfall. Ganze Bundesländer, Staaten oder sogar Kontinente können davon betroffen sein. Die Stromversorgung für den privaten sowie für den öffentlichen Gebrauch fällt aus.

Ein solches Blackout entsteht durch ein instabiles Netz, also durch Unter-, oder Überversorgung mit Strom.

Das Europäische Stromnetz funktioniert mit 50 Hertz. Zu hoher Verbrauch führt dazu, dass dieser Wert unterschritten, zu viel Strom führt dazu, dass dieser Wert überschritten wird. Die Folge ist eine Überlastung und der Stromausfall.

Da die europäischen Netze zusammenhängen, ist Österreich auch von einem instabilen Netz in Deutschland, Frankreich, Italien usw. betroffen.

Was macht Ihr Betrieb bei einem Stromausfall über mehrere Tage, was machen Sie als Einzelperson und Ihre Familie?

Die secona KG befasst sich seit mehreren Jahren mit dieser Problematik und kann individuelle Lösungsvorschläge unterbreiten.

Gerne stehen wir für ein informatives und kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

Terminvereinbarung unter [email protected], oder telefonisch unter der Mobilnummer +43 664 5147966

Werner Radakovits
Geschäftsführer

Die secona KG versteht sich in einem bevorstehendem, oder laufendem Scheidungsverfahren als Ergänzung zum Rechtsanwalt. ...
17/05/2021

Die secona KG versteht sich in einem bevorstehendem, oder laufendem Scheidungsverfahren als Ergänzung zum Rechtsanwalt. Wir planen mit diesem die Strategie und die erforderlichen Ermittlungsschritte zur Beweissicherung.

Sind Personen durch eine bevorstehende Scheidung betroffen, so beraten und begleiten wir die Person von der Vorbereitung der einzubringenden Scheidungsklage bis zur Beendigung eines Aufteilungsverfahrens

Sind ganze Unternehmen, oder Unternehmensteile durch die Scheidung gefährdet bzw. betroffen, so beraten und begleiten wir das Unternehmen im Sinne der Zusammenhaltung und Funktionalität. Ziel ist es in solchen Fällen, das Unternehmen abzusichern und auch für die Zukunft konkurrenzfähig zu halten.
Die Beratung erfolgt bis zum Abschluss des Aufteilungsverfahrens.

• Zusammenführung mit spezialisierten Rechtsanwälten
• Faktensammlung und Zeugenfindung
• Abklärung eventueller Verschuldensfragen
• Begleitung durch eine eventuelle Inventarisierung
• Begleitung durch das Aufteilungsverfahren
• Unterstützung bei Sorgerechtsfragen und Fragen zum Besuchsrecht
• Laufende Beratungen und Verhaltensschulungen

Da es in einem Scheidungsverfahren um existenzielle Fragen geht, sollten Sie sich nur auf professionelle Unterstütz verlassen. Dies gilt für den Anwalt und den Berater bzw. Detektiven.

Billige Unterstützung kann sehr schnell zur teuren Lösung werden.

Kontakt und Information unter www.secona.at

secona security & consulting agency Die Firma secona KG ist ein Sicherheits- und Beratungsunternehmen zur Unterstützung von Unternehmen auf dem Gebiet des Notfall-, Krisen- und Sicherheitsmanagements sowie bei sicherheitsstrategischen Entscheidungen oder Umsetzungen von sicherheitsrelevanten Maßna...

Wie viel Schutz braucht man in der Zeit des Coronavirus und der von der Regierung angeordneten Maßnahmen?Es geht um den ...
20/11/2020

Wie viel Schutz braucht man in der Zeit des Coronavirus und der von der Regierung angeordneten Maßnahmen?

Es geht um den Schutz Ihres Eigentums, Ihrer körperlichen Unversehrtheit und dem physischen Schutz Ihrer Angehörigen.

Es kommt bereits zu verstärkten Auftreten von Betrugsdelikten, Diebstählen und Drohungen. Extremsituationen fördern immer Extreme.

Auch kriminelle Handlungen und den Ideenreichtum der organisierten Kriminalität. Natürlich richtet sich deren Focus auf jene Personen, die entsprechenden Besitz haben,
aber es trifft bereits auch verstärkt die sogenannten Durchschnittsfamilien.

Viele unserer Klienten haben die Lage bereits richtig eingeschätzt und überlassen Ihre und die Sicherheit Ihrer Angehörigen nicht dem Zufall.

Auch in der jetzigen Situation gilt: Professionelle Schutzmaßnahmen für Objekte und Personen, sowie die Erstellung von Notfallplänen sind die Grundausstattung.

Wir von der „secona KG“ entwickeln für jeden Kunden individuelle Maßnahmen, die den bestmöglichen Schutz bieten
und gleichzeitig den Klienten und seine Angehörigen nicht einschränken.

Wir stehen für seriösen und professionellen Schutz und die Erstellung von strategisch richtigen Notfallunterlagen.

Gerne beraten wir Sie zu jeder Zeit unverbindlich - auch am Telefon und mit Zoom-Video.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.secona.at

secona security & consulting agency Die Firma secona KG ist ein Sicherheits- und Beratungsunternehmen zur Unterstützung von Unternehmen auf dem Gebiet des Notfall-, Krisen- und Sicherheitsmanagements sowie bei sicherheitsstrategischen Entscheidungen oder Umsetzungen von sicherheitsrelevanten Maßna...

Sehr geehrte Kunden,liebe Freunde,wie viel Schutz braucht man in der Zeit des Coronavirus und der von der Regierung ange...
08/05/2020

Sehr geehrte Kunden,
liebe Freunde,

wie viel Schutz braucht man in der Zeit des Coronavirus und der von der Regierung angeordneten Maßnahmen?

Es geht um den Schutz Ihres Eigentums, Ihrer körperlichen Unversehrtheit und dem physischen Schutz Ihrer Angehörigen.

Es kommt bereits zu verstärkten Auftreten von Betrugsdelikten, Diebstählen und Drohungen. Extremsituationen fördern immer extreme

kriminelle Handlungen und den Ideenreichtum der organisierten Kriminalität. Natürlich richtet sich deren Focus auf jene Personen, die entsprechenden Besitz haben,

aber es trifft bereits auch verstärkt die sogenannten Durchschnittsfamilien.

Viele unserer Klienten haben die Lage bereits richtig eingeschätzt und überlassen Ihre und die Sicherheit Ihrer Angehörigen nicht dem Zufall.

Auch in der jetzigen Situation gilt: Professionelle Schutzmaßnahmen für Objekte und Personen, sowie die Erstellung von Notfallplänen sind

die Grundausstattung. Wir von der „secona KG“ entwickeln für jeden Kunden individuelle Maßnahmen, die den bestmöglichen Schutz bieten,

und gleichzeitig den Klienten und seine Angehörigen nicht einschränken.

Wir stehen für seriösen und professionellen Schutz und die Erstellung von strategisch richtigen Notfallunterlagen.

Gerne beraten wir Sie zu jeder Zeit unverbindlich - auch am Telefon und mit Zoom-Video.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.secona.at

05/05/2020

TRAGEN DES NASEN- MUNDSCHUTZES NICHT FÜR ALLE VERPFLICHTEND!
Achtung das Bundesgesetzblatt vom 30. April 2020 Teil II, 197 gut lesen. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html
Entsprechend dieser Lockerungsverordnung - Ovid-19-LV § 11 Abs. 3, gilt die Verpflichtung zum Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung NICHT für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung NICHT zugemutet werden kann. § 11 Abs. 6 sagt, dass im Falle einer Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Gründe der Inanspruchnahme glaubhaft zu machen ist. Laut bekanntem Rechtsanwalt heißt es z.B.: Ich bekomme zu wenig Sauerstoff, das ist für mich gesundheitsgefährdend. Diese Aussage genügt. Laut Verordnung ist kein ärztliches Attest vorgesehen!
Leider ist auch festgeschrieben, dass das Bundesgesetzblatt (diese Verordnung) bis 30.06.20 gültig ist. Da darin festgeschrieben steht, dass keine Gaststätten und Restaurants bewerten werden dürfen (außer zur Abholung) und das keine Beherbergung zum Zwecke der Erholung, oder des Urlaubes erlaubt ist.
Also laut diesem Bundesgesetz bis 30.06.20 keine Eröffnungen Gaststätten, Hotels, Pensionen und Campingplätze.
Unterschrieben vom Minister Anschober!
Wird sicher repariert werden 😉
RIS.BKA.GV.AT
RIS Dokument
Auf Grund der §§ 1 und 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020 und des § 15 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020 wird verordnet:

Auf Grund der §§ 1 und 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020 und des § 15 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020 wird verordnet:

05/05/2020

Im neuen Wochenkommentar geht es heute um einen Talk mit dem Infektionsepidemiologen, Professor Sucharit Bhakdi, das seit Tagen die Wogen hoch gehen lässt. Seine kritischen Aussagen zur Corona-Krise und den umstrittenen Maßnahmen sind offenbar so brisant, dass das Interview mit dem renommierten Ex...

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