02/06/2022
🖋 Grenzüberschreitende Verschmelzung – Anmeldung der beabsichtigten Verschmelzung Teil 1.
Das Geschäftsleitungsorgan einer Gesellschaft, die ihr Vermögen auf eine aus der Verschmelzung hervorgehende Körperschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat überträgt, hat die beabsichtigte Verschmelzung zur Eintragung beim Gericht, in dessen Sprengel die übertragende Gesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden.
Lesen Sie jetzt mehr dazu: https://bit.ly/3NOfd3t