19/10/2026
🏠 Vermieter & Hausverwaltungen: So viel dürfen die Mieten 2027 steigen!
Die Mietpreisbremse geht in die nächste Runde – folgendes gilt ab 1. April 2027:
📌 Richtwert- und Kategoriemieten (MRG-Altbau): maximal +2 %
📌 Freie Wohnungsmieten mit Wertsicherungsklausel: Erhöhung nur einmal jährlich zum 1. April – liegt die Inflation über 3 %, darf der übersteigende Teil nur zur Hälfte weitergegeben werden
📌 Ab 2028 kommt die Dauerbremse: Durchschnittsinflation der letzten 3 Jahre, über 3 % nur halbe Anrechnung
Wichtig für die Praxis:
✔️ Das Erhöhungsschreiben muss spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin beim Mieter einlangen
✔️ Wer den Stichtag versäumt, kann meist erst wieder zum nächsten Termin erhöhen – rechtzeitig planen!
✔️ Die Deckelungen gelten für Wohnungen, nicht für Geschäftsräume
💡 Wir berechnen die zulässigen Anpassungen für Ihr gesamtes Portfolio und behalten die Stichtage im Blick – damit kein Geld liegen bleibt.