ÖH Innsbruck: Referat für Studieren mit Beeinträchtigungen

ÖH Innsbruck: Referat für Studieren mit Beeinträchtigungen Die Aufgaben des Referats ist die Beratung und Unterstützung von Studierenden mit Behinderung(en) und chronischen Erkrankungen zu studienrelevanten Themen. h.
(1)

Das Referat für Studieren mit Beeinträchtigung(en) unterstützt und berät Studierende mit chronischen, psychischen oder akuten Erkrankungen, Studierende mit motorischer Behinderung, Studierende mit Hörbehinderung und Studierende mit Sehbehinderung. Die Arten von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind unglaublich umfangreich. Aus diesem Grund versuchen wir vom Referat, möglichst für jede s

tudierende Person, die sich an uns wendet, eine individuelle Beratung und Hilfestellung zu bieten. Solltest du dich unter keiner dieser Gruppen finden, heißt das nicht, dass es für dich keine Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Wende dich in diesem Fall einfach direkt per Mail an uns.

*******************************************************************

Tutor_Innen für Studierende mit Behinderung (Serviceangebot der Universität Innsbruck):
Es ist eine studienbegleitende Unterstützung. Die Art der Unterstützung kann vielfältig und unterschiedlich sein und richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Studierenden. Beispiele hierfür wären: Unterstützung beim Planen und Organisieren des Studiums, Abfassen von Mitschriften, Anfertigen von Kopien,… Dieser Bedarf wird im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit dem Behindertenbeauftragten der LFU erhoben. Tutor_Innen sind Studierende, die aufgrund ihres fachkundigen Wissens auch wichtige Orientierungshilfe in allen Fragen den Studien Alltag betreffend, geben können. Finanziert werden Tutor_Innen von der Universität. Das Höchstmaß des Tutoriums beträgt 3 Semesterwochenstunden, das entspricht 6 Stunden in der Woche. Voraussetzung:
Grundsätzlich kann diese studienbegleitende Maßnahme dann eingesetzt werden, wenn von Seiten der behinderten Studierenden kein Anspruch auf persönliche Assistenz besteht bzw. der studienbezogene Unterstützungsbedarf nicht anderweitig abgedeckt werden kann. Antragsstellung und Kontakt:
Dr. Elisabeth Rieder
Beratungen nach Terminvereinbarung! Tel.: 0512 – 507 – 8889
Handy: +43 (0) 676 8725 8889 0
Fax: 0512 – 507 – 2728
Mail: [email protected]

Mehr Informationen zu den Tutor_Innen für Studierende mit Behinderung: http://www.uibk.ac.at/behindertenbeauftragte/

*******************************************************************

Beurlaubung:
Wenn deine krankheitsbedingte Abwesenheit länger dauern sollte, solltest du dir überlegen ob du dich nicht beurlauben lässt. Dies ist maximal 2 Semester möglich und hat die Vorteile, dass du vom Studienbeitrag befreit wirst (muss nicht separat beantragt werden) und dass die Semester, in denen du beurlaubt bist, nicht zu deiner Mindeststudienzeit hinzugerechnet werden. Dazu kommt, dass Übergangsfristen für das Auslaufen von alten Studienplänen durch eine Beurlaubung unberührt bleiben (Vorausgesetzt das Studium läuft nicht generell aus) d. das man nicht in einen neuen Studienplan fällt wenn man sein Studium wieder fortsetzt (was der Fall wäre, wenn man sich exmatrikuliert). Nachteil ist, dass dir während der Beurlaubung die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung von schriftlichen Arbeiten verwehrt ist. Antragstellung für Beurlaubung:
Du musst den Antrag vor Beginn des Semesters, für das du die Beurlaubung beantragen willst, in der Studienabteilung stellen. Zusätzlich zum Antrag musst du eine Fachärztliche Bestätigung als Nachweis vorweisen können. Die Beurlaubung kann wie der Erlass vom Studienbeitrag direkt in der Studienabteilung, über LFU:online oder mittels Post, Fax oder E-Mail beantragt werden. ACHTUNG ÖH-Beitrag (derzeit 19,20€) muss trotzdem eingezahlt werden. Mehr Informationen findest du hier:
https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/meldung-abmeldung/index.html.de

*******************************************************************

Lehrveranstaltung:
An der LFU ist es möglich sich ohne Angabe von Gründen 3 Tage vor der Prüfung im Studienspezifischen Prüfungsreferat abzumelden. Nach dieser 3 Tagesfrist muss (nach § 23 Abs. 2 der Satzung i.d.F. des Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 04.05.2011, 19. Stück, Nr.360) die Versäumung der Prüfung begründet werden. (in unserem Fall eine Fachärztliche Bestätigung). Dies muss innerhalb einer Woche nach der Versäumung schriftlich bei der Universitätsstudienleiterin bzw. beim Universitätsstudienleiter glaubhaft gemacht werden.

*******************************************************************

Psychologische Beratungsstelle:
Die Psychologische Beratungsstelle bietet dir die Möglichkeit dich in einem Beratungsgespräch über Sinnhaftigkeit einer Therapie, Kosten und mögliche Formen der Finanzierung zu informieren bzw. stellt dir Infomaterial dafür zur Verfügung. Hier findest du mehr Informationen zur Psychologischen Beratungsstelle in Innsbruck: http://www.studentenberatung.at/studentenberatung/de/innsbruck.htm
Telefonnummer: 0043 – (0)512 – 507 – 8491
Mail: [email protected]

*******************************************************************

Universitätsstandorte und barrierefreie Zugänge:
Insgesamt gibt es an der LFU Innsbruck 4 große Standorte. Unter den unten angeführten Link findest du eine kurze Aufzählung, welche Fakultäten an welchem Standort sind und einen Lageplan wo sich bei den Gebäuden barrierefrei Eingänge befinden. Campus Innrain http://www.uibk.ac.at/universitaet/standorte/innrain
Campus Sport http://www.uibk.ac.at/universitaet/standorte/sport/
Campus Technik http://www.uibk.ac.at/universitaet/standorte/technik/
Campus Universitätsstraße http://www.uibk.ac.at/universitaet/standorte/universitaetsstrasse/

Zusätzlich zu diesen großen Standorten gibt es noch eine Vielzahl von kleineren Standorten. Ein genaue Aufzählung, sowie die einzelnen Standorte findest du hier: http://www.uibk.ac.at/universitaet/standorte/

*******************************************************************

FM-Anlagen
Was ist eine FM- Anlage? Oft ist es für Studierende – die ein Hörgerät benötigen – unglaublich schwer, Lehrende zu verstehen wenn störende Umgebungsgeräusche gleich laut oder sogar lauter sind als der/die Lehrende. Man spricht in diesem Moment von einem ungünstigen Signal-Rausch-Abstand (SNR). FM-Anlagen ermöglichen eine direkte Stimmübertragung auf dein Hörgerät. Dabei trägt der/die Lehrende ein Funkmikrophon, das ein Signal direkt an einen Funkempfänger sendet, der mit dem Hörgerät gekoppelt wird. Der Empfänger kann entweder über einen so genannten „Audioschuh“ direkt ans Hörgerät angebracht, oder um den Hals getragen werden. Angebot der Universität Innsbruck:
Derzeit gibt es an der Universität Innsbruck nur die Möglichkeit ein Empfangsgerät um den Hals zu tragen. Diese Geräte können bei der Behindertenbeautragten für ein halbes Jahr mit der Möglichkeit auf Verlängerung, nach Hinterlegung einer Kaution ausgeliehen werden.

*******************************************************************

Digitalisierung von Dokumenten:
Die Abteilung für Digitalisierung und elektronische Archivierung (DEA) der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol bietet für sehbehinderte Studierende der Leopold-Franzens-Universität die Möglichkeit, auf Wunsch Bücher bzw. Skripten einzuscannen und mittels einer sog. OCR-Software automatisch den Text erfassen zu lassen, der dann als Word oder PDF Datei geliefert werden kann. Mehr Informationen findest du auf dem Infoblatt Digitalisierung:
https://www.uibk.ac.at/ulb/ueber_uns/digitale-services/digitalisierung-fuer-blinde-und-sehbehinderte.html

*******************************************************************

Weitere wichtige und nützliche Informationen findest du auch unter:
http://www.oehweb.at/beratung/studieren-mit-beeintraechtigungen/

Verein Selbstbestimmt Leben www.selbstbestimmt-leben.net

Tiroler Blinden- und Sehbehindertenverband http://www.tbsv.org/

Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Behindertenanwalt
Tel.: 0800 80 80 16
http://www.bmask.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0450
Studierendenanwaltschaft
Tel.:0800-311 650 (gebührenfrei)
http://www.bmwf.gv.at/startseite/wissenschaft/national/studierendenanwaltschaft/

Studienbeihilfebehörde Innsbruck
http://www.stipendium.at/stipendienstellen/innsbruck/

Adresse

Josef-Hirn-Straße 7
Innsbruck
6020

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von ÖH Innsbruck: Referat für Studieren mit Beeinträchtigungen erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an ÖH Innsbruck: Referat für Studieren mit Beeinträchtigungen senden:

Teilen

Kategorie