02/06/2026
Voraussetzungen für die 24-Stunden-Betreuung
Um eine legale 24-Stunden-Betreuung in Anspruch zu nehmen und die staatliche Förderung (Zuschuss) zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Pflegebedürftigkeit & Pflegestufe
Der Nachweis über die Notwendigkeit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung muss vorliegen. Für den finanziellen Zuschuss muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegestufe 3 beziehen. Eine Ausnahme gibt es bei Pflegestufe 1 oder 2: Ein Zuschuss ist hier nur dann möglich, wenn eine Demenzerkrankung ärztlich nachgewiesen ist und eine 24-Stunden-Betreuung notwendig macht.
2. Einkommensgrenzen (für den staatlichen Zuschuss)
Der monatliche Zuschuss vom Sozialministeriumservice ist einkommensabhängig. Das Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person darf € 2.500,– nicht überschreiten. Wichtig ist, dass das Pflegegeld selbst, Sonderzahlungen (wie das 13. und 14. Gehalt), die Familienbeihilfe oder die Wohnbeihilfe nicht zum Einkommen dazugezählt werden. Für jede unterhaltsberechtigte Person im Haushalt erhöht sich diese Einkommensgrenze nochmals.
3. Qualitätskriterien für die Betreuungskräfte
Damit die Förderung ausbezahlt wird, müssen die eingesetzten Betreuungskräfte bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie benötigen entweder den erfolgreichen Abschluss einer theoretischen Ausbildung (z. B. Heimhilfe) oder den Nachweis einer mindestens sechsmonatigen sachgerechten Betreuung. Alternativ ist auch eine Delegation (Autorisierung) durch eine diplomierte Pflegekraft für bestimmte Tätigkeiten möglich. Zudem müssen die Betreuungskräfte ordnungsgemäß angemeldet sein, entweder selbstständig mit einem Gewerbeschein in Österreich oder unselbstständig angestellt.
4. Organisatorische Voraussetzungen zu Hause
Der Betreuungskraft muss ein eigenes, versperrbares Zimmer mit Tageslicht und Heizung im Haus oder der Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Die Mitbenutzung von Badezimmer, WC und Küche muss gewährleistet sein. Außerdem sind Unterkunft und Verpflegung (Kost und Logis) für die Betreuungskraft kostenlos bereitzustellen.
5. Unterstützung und Beratung durch Mobile Pflege PeTu
Wenn Sie Hilfe bei der Organisation der 24-Stunden-Betreuung, dem Ausfüllen von Formularen oder der Vorbereitung des Pflegegeldantrags benötigen, steht Ihnen Mobile Pflege PeTu gerne zur Seite. Sie können uns jederzeit kontaktieren:
Telefon: +43 676 6417755
E-Mail: [email protected]
Adresse: Kindermann-Zentrum 3, 8430 Leibnitz
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