30/05/2026
Seit 1. Jänner 2026 muss kein Sachbezug angesetzt werden, wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, die nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut sind und nach der ab 1. Juli 2025 geltenden Rechtslage nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen würden.
Kein Sachbezug bei nachweislich untersagter Privatnutzung