14/08/2020
Investitionsprämie!
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise wieder zu aktivieren, soll mit der Investitionsprämie ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Diese Maßnahme fördert Investitionen ab 5.000 € pro Antrag (es kann sich auch um eine Mehrzahl kleiner Anschaffungen handeln, auch GWG´s) mit einem Zuschuss von 7 % bzw. 14 % (bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit).
Ausgeschlossen von der Förderung sind folgende Investitionen:
• Klimaschädliche Investitionen, darunter fallen u.a. Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb und Anlagen, die fossile Energieträger nutzen.
• Investitionen, bei denen vor dem 01.08.2020 oder nach dem 28.02.2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.
• Aktivierte Eigenleistungen
• Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
• Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
• Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen und Grundstücken.
• Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht
• Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder
• Finanzanlagen
• Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung).
Genauere Richtlinien finden Sie unter folgendem Link:
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/
Sollten Sie sich für eine Investition entschieden gibt fürs heurige Jahr auch Begünstigungen im Bereich der Abschreibung (z.B. degressive Abschreibungsmöglichkeit). Für näher Infos können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Klaus Kotzor
Maieraustrasse 24, 4792 Münzkirchen
0676/7560243, [email protected]
www.buchhaltung-kotzor.at