08/09/2026
⚠️ Steuerfalle Abzugsteuer nach § 99 EStG: Das musst du bei Rechnungen aus dem Ausland beachten 💸
Du zahlst Rechnungen an ausländische Berater, Lizenzgeber oder Dienstleister?
Achtung: Gesetzlich bist du oft verpflichtet, 20 % bis 27,5 % Abzugsteuer vom Betrag einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen.
🛑 Das Risiko: Vergisst du den Einbehalt, haftest du als Auftraggeber automatisch für die gesamte Steuer!
Betroffen sind u. a.:
• Beratung im Inland (technisch & kaufmännisch)
• Rechte- & Lizenzüberlassung
• Selbstständige Tätigkeiten (z. B. Vortragende, Künstler)
• Personalgestellung aus dem Ausland
📋 Wann entfällt die Steuer?
Nur wenn laut Doppelbesteuerungsabkommen das Ausland das Besteuerungsrecht hat und eine offizielle Ansässigkeitsbestätigung (Formular ZS-QU 1 / ZS-QU 2) vorliegt.
Mehr Infos dazu findest du unter: www.murtax.at/nachrichten