DGS Steuerberatung

Wegbeschreibung Website Service kontaktieren

DGS Steuerberatung Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von DGS Steuerberatung, Geschäftsberater, Neudorf 19, Neudorf.

Frohe Weihnachten 🎄✨Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.Gen...
23/12/2025

Frohe Weihnachten 🎄✨
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.
Genießen Sie die Feiertage und starten Sie gesund und erfolgreich ins neue Jahr!

Ihr Team von DGS-Steuerberatung

Neue Wege in der Steuer- und Unternehmensberatung 🎉🥂Wir freuen uns, den Start unseres neuen Projekts für 2025 anzukündig...
31/12/2024

Neue Wege in der Steuer- und Unternehmensberatung 🎉🥂

Wir freuen uns, den Start unseres neuen Projekts für 2025 anzukündigen: Die EmpowerConsult Steuer- & Unternehmensberatung GmbH.

Unser Ziel ist es, Unternehmen und Selbstständige nicht nur steuerlich, sondern auch strategisch zu begleiten – mit innovativen Lösungen, individueller Beratung und einem klaren Fokus auf deinen Erfolg.

Besuche uns auf www.empower-consult.at, um mehr über unsere Vision und unser Leistungsangebot zu erfahren.

Mit EmpowerConsult setzen wir neue Standards in der Steuer- und Unternehmensberatung – für eine erfolgreiche Zukunft. Simone und Doris

Mit Herz und Verstand. Wir packen die Dinge direkt an und setzen auf eine praktische, hands-on Arbeitsweise, um Ihre steuerlichen Herausforderungen schnell und effizient zu lösen. Mit 15 Jahren Erfahrung im Steuerrecht und Unternehmertum kombinieren wir bewährtes Know-how mit innovativen Strategie...

Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr!Wir möchten uns herzlich bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertraue...
24/12/2024

Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr!

Wir möchten uns herzlich bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken. Es war uns eine Freude, Sie auf Ihrem steuerlichen Weg zu begleiten.

Möge das neue Jahr Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg bringen. Wir freuen uns darauf, auch im kommenden Jahr weiterhin an Ihrer Seite zu stehen.

Ihr Team der DGS-Steuerberatung

  -steuerberatungVorsteuervergütung im Zusammenhang mit GroßbritannienSeit dem Brexit gilt Großbritannien zwar als Dritt...
13/08/2024

-steuerberatung

Vorsteuervergütung im Zusammenhang mit Großbritannien

Seit dem Brexit gilt Großbritannien zwar als Drittland, jedoch bestehen für die Vorsteuervergütung Sonderregelungen. Diese sind auf nationale britische Regelungen zurückzuführen und sehen vor, dass der Vergütungszeitraum vom Kalenderjahr abweicht. Folglich müssen für die Erstattung der Vorsteuerbeträge aus dem Zeitraum 1.7.2023 bis 30.6.2024 die Vergütungsanträge bis spätestens 31.12.2024 eingebracht werden.
Voraussetzung ist, dass die Vorsteuerbeträge bei einem Beantragungszeitraum von weniger als zwölf Monaten (der jedoch mindestens drei Monate umfassen muss) den Mindestbetrag von 130 GBP bzw. bei einem Zeitraum von vollen zwölf Monaten den Mindestbetrag von 16 GBP überschreiten müssen.

Sie haben Steuerfragen? [email protected]

🌟 Wir sind jetzt auf CITIES sichtbar! 🌍Ab sofort findet ihr unsere Steuerberatung auch auf der Cities App – eurer digita...
12/08/2024

🌟 Wir sind jetzt auf CITIES sichtbar! 🌍

Ab sofort findet ihr unsere Steuerberatung auch auf der Cities App – eurer digitalen Plattform für lokale Dienstleistungen! 📱

  Bestätigung der Spendenbegünstigung – 30.09.2024Für die Aufrechterhaltung der Spendenbegünstigung ist die Erfüllung de...
05/07/2024


Bestätigung der Spendenbegünstigung – 30.09.2024

Für die Aufrechterhaltung der Spendenbegünstigung ist die Erfüllung der Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung dem Finanzamt Österreich jährlich innerhalb von neun Monaten nach dem Ende des Kalenderjahres zu bestätigen. Für bereits zum 31.12.2023 bestehende Spendenbegünstigungen gilt die jährlich zu erbringende Bestätigung für das Jahr 2024 als erbracht.

Fragen zum Verein? – [email protected]

 Angemessenheitsgrenze für vorsteuerabzugsfähige Elektroautos beträgt € 33.333.Die einkommensteuerliche Angemessenheitsg...
03/07/2024


Angemessenheitsgrenze für vorsteuerabzugsfähige Elektroautos beträgt € 33.333.

Die einkommensteuerliche Angemessenheitsgrenze für Anschaffungskosten von Pkw und Kombi beträgt zwar € 40.000. Diese Grenze versteht sich jedoch inklusive Umsatzsteuer. Kann daher für ein Elektroauto der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, sind nur noch € 33.333 (also der Nettobe-trag) als einkommensteuerlich angemessen anzusehen.

Haben Sie Steuerfragen? – [email protected]

 HANDWERK HAT GOLDENEN BODENDer Handwerkerbonus ist Teil des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“.Gefördert werd...
26/06/2024


HANDWERK HAT GOLDENEN BODEN

Der Handwerkerbonus ist Teil des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“.
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich..

Die Maßnahmen müssen nach dem 1.3.2024 begonnen und vor dem 31.12.2025 abgeschlossen sein.
Die Höhe der Förderung beträgt 20% der förderbaren Kosten ohne Umsatzsteuer (Nettobeträge). Die Mindestgrenze je Schlussrechnung beträgt € 250. Es gibt zwei Förderperioden. Für im Jahr 2024 durchgeführte Maßnahmen können höchstens € 10.000 und für das Kalenderjahr 2025 maximal € 7.500 beantragt werden. Das ergibt einen Handwerkerbonus 2024 von maximal € 2.000 und einen Handwerkerbonus für 2025 von maximal € 1.500. Pro Kalenderjahr und Förderwerber kann nur ein Förderantrag (allerdings mehrere Rechnungen gemeinsam) gestellt werden.

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15.7.2024. Die Beantragung erfolgt online über www.handwerkerbonus.gv.at. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Haben Sie Steuerfragen? – [email protected]

 Vorsteuervergütung für DrittlandsunternehmerMit 30.6.2024 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z....
23/06/2024


Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer

Mit 30.6.2024 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Großbritannien) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Frist gilt aber auch für ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU. Diese können bis zum 30.6.2024 einen Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Vorsteuern für das Jahr 2023 stellen. Die Frist ist nicht verlängerbar! Zuständig für die Anträge ist das Finanzamt Graz-Stadt (Antragstellung mit dem Formular U5 und bei erstmaliger Antragstellung Fragebogen Verf 18).

Nicht zu verwechseln ist der Termin mit der Frist für die Vorsteuervergütung innerhalb der EU, welche erst am 30. September 2024 endet. Anträge für dieses Vergütungsverfahren müssen elektronisch via FinanzOnline eingebracht werden.

Haben Sie Steuerfragen? – [email protected]

 Steuerfreie LebensmittelspendenDie Zuwendung von Lebensmitteln an begünstigte mildtätige Einrichtungen soll ab 1.1.2024...
20/06/2024


Steuerfreie Lebensmittelspenden

Die Zuwendung von Lebensmitteln an begünstigte mildtätige Einrichtungen soll ab 1.1.2024 einkommensteuerlich steuerneutral möglich sein. Technisch betrachtet darf der steuerliche Buchwert (dieser entspricht den gesamten Einstandskosten) als Betriebsausgaben abgezogen werden, anstelle einen gemeinen Wert ermitteln zu müssen. Umsatzsteuerlich soll es erst ab 1.1.2025 zu Änderungen kommen - vorgesehen ist eine echte Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden an besagte Einrichtungen. Folglich soll auch das Recht auf Vorsteuerabzug nicht verlorengehen.

Haben Sie Steuerfragen? – [email protected]

Adresse

Neudorf 19
Neudorf
8211

Benachrichtigungen

Erfahren Sie als Erste/r von Neuigkeiten und Aktionen: Wir schicken Ihnen eine E-Mail, wenn DGS Steuerberatung etwas veröffentlicht. Ihre E-Mail-Adresse wird für keinen anderen Zweck verwendet, und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an DGS Steuerberatung senden:

Verknüpfungen

Teilen