22/03/2020
Regelungen Kurzarbeit - Denn sie Wissen nicht was sie tun! Einmal so, dann doch wieder anders.
Die Regierung treibt Unternehmen und unsere Lohnverrechner noch in den Wahnsinn.
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KURZARBEIT: WIE EIN WICHTIGES PROJEKT ZU EINEM ADMINISTRATIVEN DESASTER WIRD
Eigentlich würde man glauben, dass in Zeiten, in denen Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsschließungen das öffentliche Leben fast lahmlegen, Menschen und Betriebe zum Teil um ihre wirtschaftliche Existenz bangen, in Nachbarländern (z.B. Italien) die medizinische Versorgung zu kollabieren droht und viele Menschen am Virus sterben, zumindest in finanziellen Angelegenheiten eine unbürokratische und effektive Unterstützung durch den Staat funktionieren sollte. Nicht so in Österreich. Da herrscht seit Tagen verzweifeltes Rätselraten um die neue Corona-Kurzarbeit. Während seitens der Politik und der Medien die Corona-Kurzarbeit als attraktives Modell bejubelt wird, läuft die praktische Abwicklung schlichtweg katastrophal.
Die AMS-Förderrichtlinien, die Antragsformulare, der Antragsvorgang und die Abwicklung sind viel zu kompliziert und in sehr vielen Punkten unstimmig, lückenhaft und im Detail nicht nachvollziehbar. Außerdem wurden die Vorgaben in den letzten Tagen mehrfach abgeändert, sodass selbst abgebrühte Praktiker jeden Überblick verloren haben. Sogar erfahrene Lohnexperten sind am Verzweifeln und seit Tagen mit Herumrechnen, Telefonieren und Zahlenexperimenten beschäftigt, wie man das unlogische Gesamtkonzept der Corona-Kurzarbeit irgendwie in der Lohnverrechnung abbilden könnte. Insbesondere scheint sich die Befürchtung zu bestätigen, dass die vom AMS herausgegebenen Kurzarbeits-Pauschalsatztabellen für die Lohnverrechnung unbrauchbar sind.
Lohnsoftwarehäuser, Steuerberater und Personalverrechner sind enorm unter Druck, weil fachlich unbedarfte Kunden eine einfache und schnelle Lösung erwarten.
Derzeit laufen jedenfalls intensive Versuche einer Abklärung mit Interessensvertretungen und dem AMS, um die verfahrene Situation irgendwie in den Griff bekommen zu können.
Derzeitige Empfehlungen:
1) Geduld aufbringen und Kunden beruhigen (Anträge sind rückwirkend möglich, bis zum 1.3.2020 zurück).
2) März-Abrechnung vorerst ohne Kurzarbeit durchführen und Mitarbeiter darüber informieren, dass im April eine Aufrollung erfolgen wird. Ein Formulierungsbeispiel für eine solche Mitarbeiterinfo finden Sie hier: https://www.vorlagenportal.at/textmuster-mitarbeiter-info-ueber-maerz-abrechnung/
3) Vorläufiges Stoppen von Kurzarbeitsanträgen & Vereinbarungen bis zur offiziellen Abklärung, da es seit Tagen immer wieder Neuversionen der Formulare gibt.
Sobald es konkrete Ergebnisse gibt, werden wir natürlich sofort darüber berichten.