Balint Gazdag Rent.a.Controller

Balint Gazdag  Rent.a.Controller Controlling,
Coaching,
Unternehmensberatung "Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung"
Antoine de Saint-Exupéry

14/10/2022

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Wie werden Kryptowährungen versteuert?:
21/02/2021

Wie werden Kryptowährungen versteuert?:

Sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig❓

Nicht zuletzt wegen der Berichte über hohe Kursgewinne (und -verluste) sind Kryptowährungen für viele Anleger zum Thema geworden. Aber auch die Finanzverwaltung ist interessiert, denn der Handel mit Kryptowährungen ist häufig steuerlich relevant.

Ist der Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig❓

Für die steuerliche Behandlung ist bedeutend, ob die Kryptowährungen betrieblich oder privat gehandelt werden. Der betriebliche Handel mit Kryptowährungen ist, je nach Rechtsform des Unternehmens, immer entweder einkommensteuer- oder körperschaft-steuerpflichtig. Der private Handel mit Kryptowährungen fällt hingegen grundsätzlich nur bis zum Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist unter die Einkommensteuerpflicht.

Wie und in welcher Höhe wird besteuert❓

Der private Handel mit Kryptowährungen wird als Spekulationsgeschäft besteuert, wenn Anschaffung und Veräußerung innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist stattfinden. In diesem Fall werden die erzielten Kursgewinne dem steuerpflichtigen Einkommen zugeschlagen und zum progressiven Einkommensteuertarif (mit einem Spitzensteuersatz von bis zu 55 %) besteuert.

Dagegen sind im privaten Handel mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne grundsätzlich steuerfrei, wenn die Anschaffung zum Zeitpunkt der Veräußerung länger als ein Jahr zurückliegt oder die während eines Kalenderjahres erzielten Einkünfte aus Spekulationsgeschäften insgesamt weniger als € 440,00 betragen.

Einkünfte aus dem betrieblichen Handel mit Kryptowährungen werden zusammen mit dem Gewinn des Unternehmens besteuert. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften wird der progressive Einkommensteuertarif (mit einem Spitzensteuersatz von bis zu 55 %) angewendet, während bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer in Höhe von 25 % anfällt und eine Ausschüttung von Gewinnen an natürliche Personen nochmals mit 27,5 % besteuert wird.

In bestimmten Konstellationen kann bei Steuerpflichtigen, die nicht der Körperschaftsteuer unterliegen, aber auch die Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 % anfallen. Das ist etwa bei zinstragend veranlagten Kryptowährungen oder bei Kryptoassets, die wie Aktien oder Genussrechte ausgestaltet sind (sogenannte „Security Token“), der Fall.

Kursgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden der Finanzverwaltung nicht automatisch gemeldet, sondern müssen in der Veranlagung angegeben werden. Werden steuerpflichtige Einkünfte nicht angegeben, drohen Strafen!
Stand: 08. Februar 2021

Ihr SNT-Beratungsteam 🙂

Änderungen bei der Investitionsprämie in VorbereitungDie Frist für die erste Maßnahme soll von 28.2.2021 auf den 31.5.20...
21/01/2021

Änderungen bei der Investitionsprämie in Vorbereitung

Die Frist für die erste Maßnahme soll von 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden.

Achtung: Der Antrag muss bis 28.2.2021 eingebracht werden!

Auf Basis eines Ministerratsbeschlusses vom 20.1.2021 ist bei der Investitionsprämie eine Erleichterung im Zusammenhang mit der sogenannten „ersten Maßnahme“ in Vorbereitung. Die Frist für die  erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28.2.20...

28/11/2020

7-14% Investitionsprämie holen!

20/11/2020

Wie sind Elektroautos steuerlich begünstigt❓

Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht der bereits bestehenden und der neuen Begünstigungen von echten E-Autos (für Hybridfahrzeuge gelten zum Teil abweichende Regelungen):

Die Kosten eines E-Autos sind vorsteuerabzugsfähig. Bis zu € 40.000,00 brutto Anschaffungskosten besteht ein voller Vorsteuerabzug, zwischen € 40.000,00 und € 80.000,00 aliquot und über € 80.000,00 kein Vorsteuerabzug. Vorsteuerabzugsfähig sind auch Stromkosten und Kosten für die Stromabgabestellen.

Gefördert wird das E-Auto unter anderem mittels staatlicher Umweltförderung in Höhe von € 3.000,00 (zuzüglich € 2.000,00 E-Mobilitätsbonusanteil vom Fahrzeughändler). Die aktuelle Förderungsaktion bis 31.12.2020 ist von den zur Verfügung stehenden Budgetmittel abhängig. Neu ist nun auch noch unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine steuerliche Investitionsprämie in Höhe von 14 % (die Antragstellung und erste Maßnahmen haben bis zum 28.2.2021 zu erfolgen). Zudem sind auch noch Förderungen der Bundesländer möglich. Für alle Förderungen gilt, dass die Voraussetzungen der entsprechenden Förderrichtlinien einzuhalten sind (z. B. keine Förderung für Pkws ab einem bestimmten Bruttolistenpreis).

Neu für nach dem 30.6.2020 angeschaffte E-Autos ist auch die Möglichkeit zur Anwendung der degressiven Abschreibung. Damit können Steuerspareffekte vorgezogen werden.

Elektroautos sind zudem nicht NoVA-pflichtig und es fällt auch keine motorbezogene Versicherungssteuer an.

Nutzt ein Mitarbeiter das Elektroauto des Arbeitgebers auch zu privaten Zwecken, so fällt ebenfalls kein Sachbezug an. Für den Dienstgeber entfallen auch die Lohnnebenkosten für den Sachbezug.

Achtung❗️: Diese Ausführungen gelten nur für reine E-Autos, nicht für Hybridfahrzeuge. Welche steuerlichen Vorteile konkret E-Autos für Ihr Unternehmen bedeuten, ist nur in einem individuellen Beratungsgespräch zu klären.
Stand: 11. November 2020

Ihr SNT-Beratungsteam 🙂

Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Die Investitionsprä...
27/07/2020

Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Die Investitionsprämie wird 7-14% von bestimmten Neuinvestitionen betragen.

Wichtig: Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.

Tipp des Controllers: mit der Bestellung noch eine Woche warten!

Ein Halbjahresabschluss ist fertig, auf geht’s zum nächsten Juni-Report für meinen Kunden.
16/07/2020

Ein Halbjahresabschluss ist fertig, auf geht’s zum nächsten Juni-Report für meinen Kunden.

17/05/2020

Alle Kreditanträge für meine Kunden sind durch. In Summe eine halbe Million Euro Überbrückungskredit beantragt und geneh...
16/04/2020

Alle Kreditanträge für meine Kunden sind durch. In Summe eine halbe Million Euro Überbrückungskredit beantragt und genehmigt.

In guten wie in herausfordernden Zeiten, ob Management Report, Liquiditätsplan oder Budget: der Controller machts

Ziel ist Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.

gute Neuigkeiten bezüglich Härtefonds
01/04/2020

gute Neuigkeiten bezüglich Härtefonds

❗Härtefonds gehen in die zweite Phase❗
Jeder, der in den letzten Jahren von selbstständiger Arbeit gelebt hat, kann Geld beziehen. Das gilt auch für Jungunternehmer & Gründer, die nach dem 1.1.2020 gegründet haben. Insgesamt wird der Härtefonds auf 2 Milliarden aufgestockt. Insgesamt können bis zu 6.000 Euro in 3 Monaten ausgezahlt werden.

Adresse

Neusiedl Am Steinfelde
2731

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