Kleinkindern genutzt werden, sollten besondere Sicherheitsbestimmungen beachtet werden. Denn im Vergleich zu vollständig handlungsfähigen Menschen müssen Babys und Kleinkinder vor Gefahren geschützt werden, damit diese möglichst sicher durch den Alltag „krabbeln“ können. Dies bedeutet, dass ich auf eine einwandfreie Qualität achte. Ich versichere daher, dass ich bei der Fertigung der Schnullerkett
en meine größtmögliche Sorgfalt walten lassen. Zudem achte ich bei meiner Materialbestellungen sehr genau auf die Qualität. Aus diesem Grund wähle ich meine Lieferanten sehr sorgfältig aus und lasse mir per Konformitätserklärung die Einhaltung der DIN EN 71-3 schriftlich bestätigen. Somit ist gesichert, dass sowohl das Ursprungsmaterial (meistens Holz) als auch sämtliche Farben, Lacke und Folienprägungen für Babys und Kleinkinder nicht gefährlich sind. Das Qualitäts- und Kontrollbewusstsein kann jedoch nicht bei mir enden, denn auch die besten Produkte können nach einer gewissen Nutzungsdauer Mängel aufweisen. Damit Sie Gebrauchsmängel oder andere Risiken, bzw. Gefahren rechtzeitig erkennen und beheben können, haben ich Ihnen hier die wichtigsten Aufgaben der Aufsichtsberechtigten zusammengefasst. Wenn die Schnullerkette über mehrere Jahre genutzt wird, kann es dazu kommen, dass sich kleine Einzelteile eventuell lösen. Daher sollten die Aufsichtsberechtigten (in der Regel die Eltern) vor jedem Gebrauch darauf achten, dass sich die Schnullerkette in einem einwandfreien Zustand befindet. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Schnullerkette entsorgt werden, da dann eine sichere Nutzung nicht mehr gewährleistet werden kann. Bitte verzichten Sie darauf, die Schnullerkette in Eigenregie zu verlängern. Die Schnullerkette Ihres Kindes darf unter keinen Umständen verlängert werden, da sonst eine Strangulationsgefahr besteht. Verzichten Sie also zum Wohle Ihres Kindes auf irgendwelche Erweiterungsexperimente. Aus dem gleichen Grund behalte ich mir auch vor, Aufträge für Schnullerketten die, die Gesamtlänge überschreiten, abzulehnen. Eine Strangulationsgefahr kann ebenfalls bestehen, wenn Sie die Schnullerkette an Bändern, Gurten oder losen Teilen befestigen. Daher sollten Sie auf eine derartige Befestigung verzichten, um die Gesundheit des Babys nicht zu gefährden. Die Reinigung der Schnullerketten sollte ausschließlich mit einem leicht feuchten Tuch durchgeführt werden. Auf das Waschen per Waschmaschine oder das Auskochen der Schnullerkette sollte unbedingt verzichtet werden! Zum Abschluss möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keine Haftung für Risiken oder Gefahren übernehme, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch meiner Produkte hervorgerufen werden. Beim Gebrauch der Schnullerketten sollte immer eine Aufsichtsperson vorhanden sein, die den Gebrauch überwacht. Eventuell mögliche Unfälle, wie beispielsweise das Verschlucken von Kleinteilen, Ersticken oder Strangulieren können durch eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtspflicht vorgebeugt werden. Deshalb kann ich für die Fälle keinerlei Haftung übernehmen. Meine Produkte entahlten Kleinteile und sind daher nicht ohne Aufsicht unter 36 Monate zu verwenden.