Personalverrechnungsbüro Eder Bernhard

Personalverrechnungsbüro Eder Bernhard Personalverrechnungsbüro Eder Bernhard -
bei uns können Sie fachliche Kompetenz, schnelle Reaktio Die
Aufsichtsbehörde ist die Paritätische Kommission.

Der selbständige Beruf ‚Personalverrechner’ gehört zu den im
Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) geregelte Bilanzbuchhaltungsberufen. Der Personalverrechner wird nach einer umfangreichen schriftlichen und
mündlichen Fachprüfung von der Paritätischen Kommission öffentlich bestellt und
ist verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft, sorgfältig und eigenverantwortlich
auszuüben.

Adresse

Fuchshausstrasse 324b
Piesendorf
5721

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