21/10/2026
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jüngst entschieden, dass für staatliche Corona-Hilfen die EU-Höchstgrenzen pro Konzern und nicht pro Tochtergesellschaft gelten. Dies hat zur Konsequenz, dass vielfach die empfangenen Hilfen wieder zurückbezahlt werden müssen und diese auch aktuell verstärkt in den Fokus von Betriebsprüfungen rücken.
Finanzverwaltung prüft verstärkt Corona-Hilfen im Zuge von Betriebsprüfungen